Deutsche Talente mit Migrationshintergrund IV
01.06.2010 - 17:10 Uhr
Zitat
So, das ist der Forsetzungsthread zu "Talente für Deutschland oder Land XY?", da der alte Threadtitel immer wieder missverstanden wurde.
WORUM GEHT ES HIER?
Es geht um Talente, die die Wahl zwischen der deutschen Nationalmannschaft haben/hatten und einer zweiten -> z.B. Serdar Tasci (Deutschland/Türkei), Jerome Boateng (Deutschland/Ghana), Sebastian Boenisch (Deutschland/Polen) etc...
Hier soll es also um Diskussionen zu den Entscheidungen der Spieler gehen, sowie möglichen "Umentscheidungen" der Spieler.
ACHTUNG: Hier geht es NICHT um das bloße Aufzählen von Talenten mit Migrationshintergrund.
FIFA-Regeln - WER DARF WANN UND WOHIN WECHSELN?Wer darf für die Nationalelf spielen?
A: Spieler mit dem Pass des Landes von Geburt an.
B: Spieler, deren Eltern oder Großeltern in dem Land geboren sind, sofern sie für kein anderes Land bisher spielten. Vor der ersten Pflichtpartie ist der Pass notwendig.
C: Eingebürgerte Spieler dürfen für das Land auflaufen, wenn sie mindestens 5 Jahre in dem Land lebten.
D: Spieler die bisher für eine andere Nationalmannschaft spielten, dürfen für eine andere auflaufen, wenn sie bisher keine Pflichtspiele bestritten. U21-Pflichtspiele zählen auch. Allerdings muss ein Antrag auf Verbandswechsel gestellte werden.
So, das ist der Forsetzungsthread zu "Talente für Deutschland oder Land XY?", da der alte Threadtitel immer wieder missverstanden wurde.
WORUM GEHT ES HIER?
Es geht um Talente, die die Wahl zwischen der deutschen Nationalmannschaft haben/hatten und einer zweiten -> z.B. Serdar Tasci (Deutschland/Türkei), Jerome Boateng (Deutschland/Ghana), Sebastian Boenisch (Deutschland/Polen) etc...
Hier soll es also um Diskussionen zu den Entscheidungen der Spieler gehen, sowie möglichen "Umentscheidungen" der Spieler.
ACHTUNG: Hier geht es NICHT um das bloße Aufzählen von Talenten mit Migrationshintergrund.
FIFA-Regeln - WER DARF WANN UND WOHIN WECHSELN?Wer darf für die Nationalelf spielen?
A: Spieler mit dem Pass des Landes von Geburt an.
B: Spieler, deren Eltern oder Großeltern in dem Land geboren sind, sofern sie für kein anderes Land bisher spielten. Vor der ersten Pflichtpartie ist der Pass notwendig.
C: Eingebürgerte Spieler dürfen für das Land auflaufen, wenn sie mindestens 5 Jahre in dem Land lebten.
D: Spieler die bisher für eine andere Nationalmannschaft spielten, dürfen für eine andere auflaufen, wenn sie bisher keine Pflichtspiele bestritten. U21-Pflichtspiele zählen auch. Allerdings muss ein Antrag auf Verbandswechsel gestellte werden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Horster_Schwabe am 30.09.2010 um 15:23 Uhr bearbeitet
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