Jahreshauptversammlung 2015
02.11.2015 - 16:08 Uhr
03.11.2015 - 19:45 Uhr
Zitat von Bertikoks
Dann gibt es ein Problem. Jenseits des Formfehlers.
Gruß Berti
Zitat von Fanatisch_
Noch ein Tweet
Und was machen wir nun wenn dieser Twitter-User die Wahrheit sagt?
Noch ein Tweet
Und was machen wir nun wenn dieser Twitter-User die Wahrheit sagt?
Dann gibt es ein Problem. Jenseits des Formfehlers.
Gruß Berti
Ich habe keinen 'Zwitscher-Account' und kann deshalb mit dem Link nichts anfangen. Kann mal jemand den Text hier kopieren?
.
03.11.2015 - 19:54 Uhr
Vorhin war der Tweet noch nicht geschützt... Dort steht:
Marco
@Bullubu
Meiner Einladung lag ein weiteres Schreiben bei mit dem Datum 29.10.15. Kann also nicht am 26.10.15 an die Post gegangen sein. #lt #betze
Marco
@Bullubu
Meiner Einladung lag ein weiteres Schreiben bei mit dem Datum 29.10.15. Kann also nicht am 26.10.15 an die Post gegangen sein. #lt #betze
03.11.2015 - 20:08 Uhr
Zitat von FCKFAN
Ich bin ja kein Jurist, aber ich hatte privat und beruflich schon mit Fristen zu tun und da war immer der Poststempel notwendig. Mich würde zudem schonmal interessieren wie man belegen will, dass JEDE Einladung fristgerecht "zur Post gebracht wurde", so denn dies überhaupt das maßgebliche Kriterium ist.
Ich bin ja kein Jurist, aber ich hatte privat und beruflich schon mit Fristen zu tun und da war immer der Poststempel notwendig. Mich würde zudem schonmal interessieren wie man belegen will, dass JEDE Einladung fristgerecht "zur Post gebracht wurde", so denn dies überhaupt das maßgebliche Kriterium ist.
Also dieser Beweis ist relativ einfach zu erbringen. Bei der Anzahl an Briefen wird es eine Quittung/Rechnung geben, mit der die Anzahl der Briefe die an einem bestimmten Datum eingereicht wurden, belegen kann.
Was ich, unabhängig von der Rechtsprechung einfach nicht kapiere, wieso gibt man die Briefe nicht am 20.10 locker zur Post? Es besteht doch überhaupt kein Grund, der Art auf Kante zu gehen. In der aktuellen Situation wäre eine nicht fristgerechte Ladung das dümmste, was passieren kann. Dann holt die Bild wieder die Überschrift mit "Chaoslautern" heraus... Und nicht zu unrecht.
03.11.2015 - 20:08 Uhr
Ich frage mich, wie man sich so einen Prozess vorstellen soll, den Rosskopf da beschreibt.
Kurzer Exkurs
Ich muss 4 Briefe fristgerecht an das Finanzamt schicken. Jetzt gebe ich das bei der Post ab und bekomme was? Eine Bestätigung über den Eingang von Post? Gut, nehmen wir an, die würden sogar zählen, was ich ja nicht glaube. Dann habe ich halt eine Bestätigung über 4 Briefe. Drei Tage später schicke ich nochmal 4 Briefe ab. Ha, bei den ersten 4 Briefen habe ich die an meine Brieffreundin geschickt und die neuen 4 and Finanzamt. Meint ihr das Finanzamt glaubt mir den Käse?
Okay, wir stellen also fest, dass eine juristisch nachvollziehbare Methode, besonders bei 20.000 Briefen nur sein kann, dass die alle gezählt und die Empfänger aufgeschrieben haben. Das ist dann die juristisch haltbare Bestätigung. Warum da dann aber nicht gleich den Poststempel draufmacht, wenn man die eh alle anfasst, ist mir nicht klar. Oder mam macht das halt wie im richtigen Leben und stempelt die Briefe. Das ist dann juristisch auch nachvollziehbar und beweisbar.
Vielleicht teilt uns Herr Rosskopf, dem ich zwar zunächst Glauben schenke, mit wie diese Versandbestätigung denn so aussieht. Denn dessen Aussage irritiert mich dann halt schon.
Kurzer Exkurs
Ich muss 4 Briefe fristgerecht an das Finanzamt schicken. Jetzt gebe ich das bei der Post ab und bekomme was? Eine Bestätigung über den Eingang von Post? Gut, nehmen wir an, die würden sogar zählen, was ich ja nicht glaube. Dann habe ich halt eine Bestätigung über 4 Briefe. Drei Tage später schicke ich nochmal 4 Briefe ab. Ha, bei den ersten 4 Briefen habe ich die an meine Brieffreundin geschickt und die neuen 4 and Finanzamt. Meint ihr das Finanzamt glaubt mir den Käse?
Okay, wir stellen also fest, dass eine juristisch nachvollziehbare Methode, besonders bei 20.000 Briefen nur sein kann, dass die alle gezählt und die Empfänger aufgeschrieben haben. Das ist dann die juristisch haltbare Bestätigung. Warum da dann aber nicht gleich den Poststempel draufmacht, wenn man die eh alle anfasst, ist mir nicht klar. Oder mam macht das halt wie im richtigen Leben und stempelt die Briefe. Das ist dann juristisch auch nachvollziehbar und beweisbar.
Vielleicht teilt uns Herr Rosskopf, dem ich zwar zunächst Glauben schenke, mit wie diese Versandbestätigung denn so aussieht. Denn dessen Aussage irritiert mich dann halt schon.
03.11.2015 - 20:09 Uhr
Ok, ich verstehe was du damit sagen willst. So richtig zweifelsfrei bist du denke ich aber dennoch nicht...oder?
Meine Post ist nach meiner eben am Briefkasten getroffenen Feststellung übrigens eingetroffen. Ohne irgendeine Frankierung/Poststempel oder sonstige Möglichkeit eine Versendung zu verifizieren.
Das ist auch mal mutig, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht...
03.11.2015 - 20:17 Uhr
Zitat von Waterhead
Also dieser Beweis ist relativ einfach zu erbringen. Bei der Anzahl an Briefen wird es eine Quittung/Rechnung geben, mit der die Anzahl der Briefe die an einem bestimmten Datum eingereicht wurden, belegen kann.
Zitat von FCKFAN
Ich bin ja kein Jurist, aber ich hatte privat und beruflich schon mit Fristen zu tun und da war immer der Poststempel notwendig. Mich würde zudem schonmal interessieren wie man belegen will, dass JEDE Einladung fristgerecht "zur Post gebracht wurde", so denn dies überhaupt das maßgebliche Kriterium ist.
Ich bin ja kein Jurist, aber ich hatte privat und beruflich schon mit Fristen zu tun und da war immer der Poststempel notwendig. Mich würde zudem schonmal interessieren wie man belegen will, dass JEDE Einladung fristgerecht "zur Post gebracht wurde", so denn dies überhaupt das maßgebliche Kriterium ist.
Also dieser Beweis ist relativ einfach zu erbringen. Bei der Anzahl an Briefen wird es eine Quittung/Rechnung geben, mit der die Anzahl der Briefe die an einem bestimmten Datum eingereicht wurden, belegen kann.
Muss dann nicht theoretisch jede Empfänger vermerkt sein?
Poststempel (Datum) plus Brief ergibt eine Verbindung. Die Quittung über X-Briefe keine direkte (Empfänger, Datum...) Verbindung... Daher habe ich irgendwie Zweifel, ob das ausreicht. Unabhängig davon... Vielleicht übersehe ich etwas, aber in der Satzung bezieht sich das "zur Post gelangt" doch nur auf die Vereinszeitschrift als alternative Bekanntmachung. Grundsätzlich sind die Mitglieder einen Monat vor der JHV zu laden. Und geladen bin ich nur, wenn ich das Schriftstück vor mir liegen habe?! Zumindest lese ich da eine klare Unterscheidung bzgl. den Fristen bezogen auf die Bekanntmachung (Zeitschrift vs. Ladung).
Dieser Beitrag wurde zuletzt von FCKFAN am 03.11.2015 um 20:21 Uhr bearbeitet
03.11.2015 - 20:23 Uhr
Mir hat man mal erzählt, dass ein fristgerechter Eingang (nicht Poststempel) dann gewährleistet ist, wenn man als Versender damit rechnet, dass die Post 3 Tage braucht. Wenn dem so wäre, dann würde das bedeuten, dass 1 Monat vom Tag vor dem 29.11.15 der 28.11.15 noch mit einer zusätzlichen Abfertigungszeit von 3 Tagen berechnet werden muss. Das wäre dann der 25.11.15
03.11.2015 - 20:45 Uhr
Zitat von dieGraetschenFrage
Mir hat man mal erzählt, dass ein fristgerechter Eingang (nicht Poststempel) dann gewährleistet ist, wenn man als Versender damit rechnet, dass die Post 3 Tage braucht. Wenn dem so wäre, dann würde das bedeuten, dass 1 Monat vom Tag vor dem 29.11.15 der 28.11.15 noch mit einer zusätzlichen Abfertigungszeit von 3 Tagen berechnet werden muss. Das wäre dann der 25.11.15

Mir hat man mal erzählt, dass ein fristgerechter Eingang (nicht Poststempel) dann gewährleistet ist, wenn man als Versender damit rechnet, dass die Post 3 Tage braucht. Wenn dem so wäre, dann würde das bedeuten, dass 1 Monat vom Tag vor dem 29.11.15 der 28.11.15 noch mit einer zusätzlichen Abfertigungszeit von 3 Tagen berechnet werden muss. Das wäre dann der 25.11.15

Vielleicht kann ja jemand mit entsprechendem Hintergrundwissen ein bisschen Licht in die Dunkelheit bringen, denn: Kann man bei dieser Ladung zur JHV von einer Willenserklärung im Sinne des Paragraphen 130 BGB ausgehen? Zugang unter Abwesenden, fristgerecht (28.10) dann wenn der Versender davon ausgehen kann dass die Zustellung im Machtbereich des Empfängers gelandet ist. Jetzt ist die Frage was denn als übliche Zustellungszeit (der Post) angerechnet werden kann. Scheint mir jedoch bei offizieller Aufgabe der Zusendung seitens FCK am 26.10 alles sehr knapp kalkuliert worden sein?!?
Wie gesagt, bitte um Erläuterung und vor allem um Berichtigung sollte ich mich hier komplett vergaloppiert haben.
Edit fragt: Oder ist bereits mit der Aufgabe bei der Post die Frist eingehalten? Habe die Vereinssatzung im Moment leider nicht vorliegen. Interssantes Thema alle mal.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von BostonRedSox am 03.11.2015 um 20:51 Uhr bearbeitet
03.11.2015 - 20:51 Uhr
Es gibt bei großen Firmen durchaus auch die Möglichkeit, dass man einen Stempel mit QR- oder Bar-Code selber draufdruckt und die bei der Post scannen dann einfach nur. Heißt, der FCK hat dann im code eine unique id, über die man dann den Eingang nachvollziehen kann. Der Empfänger könnte dann also über diesen Aufdruck beim FCK vortragen und man verifiziert dann entweder über ein online tool oder die Poststelle.
Bisher ist mit nicht bekannt, ob das eventuell in Frage kommt, da ich noch keinen Briefumschlag gesehen habe.
Bisher ist mit nicht bekannt, ob das eventuell in Frage kommt, da ich noch keinen Briefumschlag gesehen habe.
03.11.2015 - 21:05 Uhr
Also mich hat das heute wirklich fassungslos gemacht. Und dies unabhängig davon, ob die ganze Chose gerade noch so durchgeht oder tatsächlich erfolgreich anfechtbar ist. Das Ganze fügt sich nahtlos in die desolate Gesamtverfassung des Vereins ein. Ihr dürft mich gerne für naiv halten, aber einen solchen Vorgang hätte ich auch in unserer aktuellen Situation niemals für möglich gehalten. Jeder Karnickelzuchtverein kriegt so etwas problemlos hin!
Ich hoffe wirklich, dass die Geschäftsstelle das wasserdicht gemacht hat! Absagen kann man die Versammlung nämlich jetzt nicht mehr, dann verliert man vollends sein Gesicht! Also Augen zu und durch? Muss wohl.
Ich hoffe wirklich, dass die Geschäftsstelle das wasserdicht gemacht hat! Absagen kann man die Versammlung nämlich jetzt nicht mehr, dann verliert man vollends sein Gesicht! Also Augen zu und durch? Muss wohl.
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