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Manuel Akanji
Geburtsdatum 19.07.1995
Alter 31
Nat. Schweiz  Schweiz
Größe 1,88m
Vertrag bis 30.06.2028
Position Innenverteidiger
Fuß rechts
Akt. Verein Inter Mailand

Leistungsdaten: 26/27

Wettbewerbwettbewerb
Insgesamt 1--
1--

Manuel Akanji [16]

15.01.2018 - 14:24 Uhr
Manuel Akanji [16] |#41
15.01.2018 - 15:46 Uhr
Zitat von Farawo09
Zitat von Ladiv

Alles super, guter Transfer, auch zu der Ablösesumme. Aber... warum "nur" bis 2022 und nicht bis 2023? Die großen Teams statten die jungen Spieler auch mit 5,5 Jahresverträgen bei Winterwechseln aus, nur Dortmund mal wieder nicht.


Weil in Deutschland maximal 5 Jahreszeitverträge nach dt. Arbeitsrecht möglich sind. 5,5 geht nicht. In anderen Ländern geht mehr, aber dafür müssen z.B. AK'S in die Zeitarbeitsverträge. (Spanien)


Stimmt nicht.

•     •     •

Wehe man kritisiert die Blöd als das was sie ist.... das passiert wenn man seine Eigenständigkeit abgibt.
Manuel Akanji [16] |#42
15.01.2018 - 15:46 Uhr
Der gute FLNNNy hat auch mal wieder ein schickes Video rausgehauen:

https://twitter.com/BorussenEdits/status/952897054744948736
Manuel Akanji [16] |#43
15.01.2018 - 15:49 Uhr
Hallo mein Gutster.
Manuel Akanji [16] |#44
15.01.2018 - 15:51 Uhr
Zitat von Since1986

Zitat von Farawo09

Zitat von Behre88

Zitat von Farawo09

Zitat von Ladiv

Alles super, guter Transfer, auch zu der Ablösesumme. Aber... warum "nur" bis 2022 und nicht bis 2023? Die großen Teams statten die jungen Spieler auch mit 5,5 Jahresverträgen bei Winterwechseln aus, nur Dortmund mal wieder nicht.


Weil in Deutschland maximal 5 Jahreszeitverträge nach dt. Arbeitsrecht möglich sind. 5,5 geht nicht. In anderen Ländern geht mehr, aber dafür müssen z.B. AK'S in die Zeitarbeitsverträge. (Spanien)


Das erzähl mal Bailey oder Coman zwinker.


Tja, in Verträge kann man viel rein schreiben, ob sie gültig sind, wird man sehen, wir reden hier ja über Zivilrecht, da gilt, wo kein Kläger, da kein Beklagter. Wäre schon doof, wenn durch den Formmangel ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 4 wöchiger Kündigungsfrist raus gekommen ist.


Ja ne ist klar. Bayern, Bayer und Wburg haben bei DeBruyne, Coman, Brandt oder Bailey unrechtmäßige Verträge unterschreiben lassen. Weil sie nicht wie USer Farawo09 wissen, dass alles über 5 Jahre illegal ist augen-zuhalten
So kann man sich sein Unwissen natürlich auch schön reden.



§5 der DFL-Statuten:
Verträge müssen nach Inkrafttreten eine Mindestlaufzeit bis zum Ende eines
Spieljahres haben. Die Höchstlaufzeit eines Vertrages soll fünf Jahre nicht
überschreiten.

https://www.dfl.de/dfl/files/Lizenzordnung-Spieler-LOS-2017-12-13-Stand.pdf

Durch das "soll" ist dann wohl alles gesagt. zwinker

•     •     •

1909

Dieser Beitrag wurde zuletzt von fastback am 15.01.2018 um 15:52 Uhr bearbeitet
Manuel Akanji [16] |#45
15.01.2018 - 16:02 Uhr
Zitat von fastback
Zitat von Since1986

Zitat von Farawo09

Zitat von Behre88

Zitat von Farawo09

Zitat von Ladiv

Alles super, guter Transfer, auch zu der Ablösesumme. Aber... warum "nur" bis 2022 und nicht bis 2023? Die großen Teams statten die jungen Spieler auch mit 5,5 Jahresverträgen bei Winterwechseln aus, nur Dortmund mal wieder nicht.


Weil in Deutschland maximal 5 Jahreszeitverträge nach dt. Arbeitsrecht möglich sind. 5,5 geht nicht. In anderen Ländern geht mehr, aber dafür müssen z.B. AK'S in die Zeitarbeitsverträge. (Spanien)


Das erzähl mal Bailey oder Coman zwinker.


Tja, in Verträge kann man viel rein schreiben, ob sie gültig sind, wird man sehen, wir reden hier ja über Zivilrecht, da gilt, wo kein Kläger, da kein Beklagter. Wäre schon doof, wenn durch den Formmangel ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 4 wöchiger Kündigungsfrist raus gekommen ist.


Ja ne ist klar. Bayern, Bayer und Wburg haben bei DeBruyne, Coman, Brandt oder Bailey unrechtmäßige Verträge unterschreiben lassen. Weil sie nicht wie USer Farawo09 wissen, dass alles über 5 Jahre illegal ist augen-zuhalten
So kann man sich sein Unwissen natürlich auch schön reden.



§5 der DFL-Statuten:
Verträge müssen nach Inkrafttreten eine Mindestlaufzeit bis zum Ende eines
Spieljahres haben. Die Höchstlaufzeit eines Vertrages soll fünf Jahre nicht
überschreiten.

https://www.dfl.de/dfl/files/Lizenzordnung-Spieler-LOS-2017-12-13-Stand.pdf

Durch das "soll" ist dann wohl alles gesagt. zwinker


Dann such doch nochmal den PAragraphen raus, wo steht wie es bei Transfers aussieht im Laufe der Saison, mit Verträgen die nach dem 1.1. abgeschlossen werden.
Wie schon mehrmals jetzt hier geschrieben: Jeder weiß, dass normal 5 Jahre Vertrag Max. sind. Aber mittlerweile sollte auch jeder mitbekoimmen haben, dass bei Wintertransfers 5,5 Jahre möglich sind. Schade, dass der BVB es sehr häufig nicht schafft, die Maximaldauer bei Nerverpflichtungen durchzusetzen.

•     •     •

Chapi
Reus--------------Ricken
Sammer---Zorc
Kehl
Dedé---Kohler---Hummels---Pische
Weidenfeller
Manuel Akanji [16] |#46
15.01.2018 - 16:09 Uhr
Gut, dass wir hier im Forum unter den Usern und Fans die geilsten Manager haben, die alles besser wissen und besser könnten als die Vereinsbosse.
Ich bewundere euch so sehr... NICHT!

Herzlich Willkommen Manuel Akanji. Auf dass du die Riege der erfolgreichen Schweizer bei unserem BVB fortsetzen wirst smile Auch wenn die Besten am anderen Ende des Feldes unterwegs waren.

•     •     •

Solche Fünf wie uns Vier gibt's keine drei mal, weil wir Zwei die Einzigen sind!
Manuel Akanji [16] |#47
15.01.2018 - 16:11 Uhr
Ganz einfach, weil Akanji es nicht wollte. Als erklärter ManU Fan soll der BVB ja auch nicht Endstation sein. Mit Vertragsablauf 2022 wäre er 27 Jahre alt. Sofern er den Vertrag nicht verlängert wird , und Dortmund noch Ablöse kassieren will wäre er de facto längstens bis 2021 hier. Immer vorausgesetzt er entwickelt sich Richtung Weltklasse. Hoffen wir dennoch, daß er mindestens die nächsten paar einen Guten Job macht!!!
Manuel Akanji [16] |#48
15.01.2018 - 16:12 Uhr
Zitat von HaHa
Zitat von Farawo09

Zitat von Ladiv

Alles super, guter Transfer, auch zu der Ablösesumme. Aber... warum "nur" bis 2022 und nicht bis 2023? Die großen Teams statten die jungen Spieler auch mit 5,5 Jahresverträgen bei Winterwechseln aus, nur Dortmund mal wieder nicht.


Weil in Deutschland maximal 5 Jahreszeitverträge nach dt. Arbeitsrecht möglich sind. 5,5 geht nicht. In anderen Ländern geht mehr, aber dafür müssen z.B. AK'S in die Zeitarbeitsverträge. (Spanien)


Stimmt nicht.


Korrekt, bspw. hier und hier.

•     •     •

Wir müssen wissen, wir werden wissen!

Ballspielverein Borussia 09 e. V. Dortmund
Manuel Akanji [16] |#49
15.01.2018 - 16:12 Uhr
Ja weil wie man bei Aubameyang sieht, droht einem sonst 3,5 Jahre vor Vertragsende Ärger ugly

Wenn Akanji der Überspieler der Bundesliga wird in 1,5 Jahren und ein Verein mit den Moneten lockt, wird die Herzenssache auch wieder auf die Probe gestellt, ob da nun 2022 oder 2122 stünde...rolleyes
Manuel Akanji [16] |#50
15.01.2018 - 16:13 Uhr
Zitat von Since1986

Dann such doch nochmal den PAragraphen raus, wo steht wie es bei Transfers aussieht im Laufe der Saison, mit Verträgen die nach dem 1.1. abgeschlossen werden.
Wie schon mehrmals jetzt hier geschrieben: Jeder weiß, dass normal 5 Jahre Vertrag Max. sind. Aber mittlerweile sollte auch jeder mitbekoimmen haben, dass bei Wintertransfers 5,5 Jahre möglich sind. Schade, dass der BVB es sehr häufig nicht schafft, die Maximaldauer bei Nerverpflichtungen durchzusetzen.


Vielleicht will man das ja auch gar nicht?
Man sollte eventuell auch mal bedenken, was es bringt wenn man Verträge zu lange laufen lässt. Sagen wir einfach mal Stichwort Subotic oder Park....
4,5 Jahre Vertrag ist doch nun wirklich erstmal lang genug, wenn er entsprechende Leistung bringt und zum Leistungsträger wird, muss man sich sicher eh spätestens in 2 Jahren mit einer Gehaltsaufbesserung beschäftigen und in dem Zuge macht man dann halt eine Vertragsverlängerung mit.
Langsam sollte man das Lewa Erlebnis auch mal abhaken, so schnell passiert das nicht mehr.
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