Olympia in Hamburg?
05.11.2015 - 16:15 Uhr
19.11.2015 - 17:54 Uhr
Hab mir jetzt schnell das Interview nochmal angeguckt.
http://www.fcstpauli.tv/ <--- kostenlos zu sehen
Er sagt auch sehr deutlich das er froh ist aus dem Spannungsfeld befreit zu sein, dieses Spannungsfeld gibt es ja nur wenn da von zwei Seiten Druck kommt, von der einen sich dagegen auszusprechen, von der anderen eben dieses nicht zu tun. (Meine Interpretation)
Muss da jetzt leider einen Mopolink nehmen, finde den Link zu Abendblatt grad nicht (wäre auch nicht viel besser)
http://www.mopo.de/st-pauli/st--pauli-und-olympia-jetzt-ist-der-senat--entspannt-,5067040,32435782.html
Es wurden halt permanet Angedeutungen gemacht, immer wieder, das verstehe ich halt schon unter Druck. Man will ja auch noch ein paar Sachen bauen beim FC St. Pauli und für die zukünftigen Entscheidungen der Stadt "soll" diese Abstimmung nicht ganz unwichtig gewesen sein. Die ganzen Aussagen der offiziellen der Stadt Hamburg und der des Bewerbungsteams suche ich nicht wieder raus und entziehe mich damit der Beweispflicht.
http://www.fcstpauli.tv/ <--- kostenlos zu sehen
Er sagt auch sehr deutlich das er froh ist aus dem Spannungsfeld befreit zu sein, dieses Spannungsfeld gibt es ja nur wenn da von zwei Seiten Druck kommt, von der einen sich dagegen auszusprechen, von der anderen eben dieses nicht zu tun. (Meine Interpretation)
Muss da jetzt leider einen Mopolink nehmen, finde den Link zu Abendblatt grad nicht (wäre auch nicht viel besser)
http://www.mopo.de/st-pauli/st--pauli-und-olympia-jetzt-ist-der-senat--entspannt-,5067040,32435782.html
Es wurden halt permanet Angedeutungen gemacht, immer wieder, das verstehe ich halt schon unter Druck. Man will ja auch noch ein paar Sachen bauen beim FC St. Pauli und für die zukünftigen Entscheidungen der Stadt "soll" diese Abstimmung nicht ganz unwichtig gewesen sein. Die ganzen Aussagen der offiziellen der Stadt Hamburg und der des Bewerbungsteams suche ich nicht wieder raus und entziehe mich damit der Beweispflicht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von VoodooUdo am 19.11.2015 um 18:05 Uhr bearbeitet
19.11.2015 - 22:40 Uhr
Weil ich gerade über einen Bericht zum Thema Nachhaltigkeit gestolpert bin - passt irgendwie zu der ganzen Diskussion dazu . Ausserdem habe ich in meinem ersten posting über die Ski WM in Schladming und die Nachhaltigkeit von Großereignissen philosophiert.
http://sport.orf.at/stories/2241303/2241302/ (also copy / paste oder gleich auf orf.at suchen ) bei der Vorschau habe ich gesehen dass das Link einfügen leider nicht so funktioniert wie ich mir das vorgestellt habe .
Darin gehts jedenfalls um den vernichtenden Bericht des Rechnungshofs - zugegeben das wird bei uns schlimmer als in Deutschland sein wegen dem österreichischen Schlendrian
und einer allgemeinen Vetternwirtschaft
, aber ich denke es würde auch in Hamburg in ein paar Jahren so abgehen...
http://sport.orf.at/stories/2241303/2241302/ (also copy / paste oder gleich auf orf.at suchen ) bei der Vorschau habe ich gesehen dass das Link einfügen leider nicht so funktioniert wie ich mir das vorgestellt habe .
Darin gehts jedenfalls um den vernichtenden Bericht des Rechnungshofs - zugegeben das wird bei uns schlimmer als in Deutschland sein wegen dem österreichischen Schlendrian
und einer allgemeinen Vetternwirtschaft
, aber ich denke es würde auch in Hamburg in ein paar Jahren so abgehen...
20.11.2015 - 08:18 Uhr
Zitat von VoodooUdo
Hab mir jetzt schnell das Interview nochmal angeguckt.
http://www.fcstpauli.tv/ <--- kostenlos zu sehen
Er sagt auch sehr deutlich das er froh ist aus dem Spannungsfeld befreit zu sein, dieses Spannungsfeld gibt es ja nur wenn da von zwei Seiten Druck kommt, von der einen sich dagegen auszusprechen, von der anderen eben dieses nicht zu tun. (Meine Interpretation)
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http://www.mopo.de/st-pauli/st--pauli-und-olympia-jetzt-ist-der-senat--entspannt-,5067040,32435782.html
Es wurden halt permanet Angedeutungen gemacht, immer wieder, das verstehe ich halt schon unter Druck. Man will ja auch noch ein paar Sachen bauen beim FC St. Pauli und für die zukünftigen Entscheidungen der Stadt "soll" diese Abstimmung nicht ganz unwichtig gewesen sein. Die ganzen Aussagen der offiziellen der Stadt Hamburg und der des Bewerbungsteams suche ich nicht wieder raus und entziehe mich damit der Beweispflicht.
Hab mir jetzt schnell das Interview nochmal angeguckt.
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Er sagt auch sehr deutlich das er froh ist aus dem Spannungsfeld befreit zu sein, dieses Spannungsfeld gibt es ja nur wenn da von zwei Seiten Druck kommt, von der einen sich dagegen auszusprechen, von der anderen eben dieses nicht zu tun. (Meine Interpretation)
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http://www.mopo.de/st-pauli/st--pauli-und-olympia-jetzt-ist-der-senat--entspannt-,5067040,32435782.html
Es wurden halt permanet Angedeutungen gemacht, immer wieder, das verstehe ich halt schon unter Druck. Man will ja auch noch ein paar Sachen bauen beim FC St. Pauli und für die zukünftigen Entscheidungen der Stadt "soll" diese Abstimmung nicht ganz unwichtig gewesen sein. Die ganzen Aussagen der offiziellen der Stadt Hamburg und der des Bewerbungsteams suche ich nicht wieder raus und entziehe mich damit der Beweispflicht.
Ok, danke. Sei mir nicht böse - aber ich war bei deiner Ausgangsaussage "Dann muss man die GESAMTE Zusammenarbeit mit dem Verein nochmal überdenken" von einem Zitat bzw. einer Drohung ausgegangen. Das ist dann aber offensichtlich nicht ganz so dramatisch gewesen wie dargestellt. ("Wie kann man dann noch guten Gewissens dafür stimmen?")
Ich bin gespannt wie es ausgeht. Die neueste Forsaumfrage sieht ja nur noch 57:32 Befürworter - ich denke das kann noch knapper werden.
23.11.2015 - 08:45 Uhr
Zitat von Forever_Hansa
Ok, danke. Sei mir nicht böse - aber ich war bei deiner Ausgangsaussage "Dann muss man die GESAMTE Zusammenarbeit mit dem Verein nochmal überdenken" von einem Zitat bzw. einer Drohung ausgegangen. Das ist dann aber offensichtlich nicht ganz so dramatisch gewesen wie dargestellt. ("Wie kann man dann noch guten Gewissens dafür stimmen?")
Ich bin gespannt wie es ausgeht. Die neueste Forsaumfrage sieht ja nur noch 57:32 Befürworter - ich denke das kann noch knapper werden.
Zitat von VoodooUdo
Hab mir jetzt schnell das Interview nochmal angeguckt.
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Er sagt auch sehr deutlich das er froh ist aus dem Spannungsfeld befreit zu sein, dieses Spannungsfeld gibt es ja nur wenn da von zwei Seiten Druck kommt, von der einen sich dagegen auszusprechen, von der anderen eben dieses nicht zu tun. (Meine Interpretation)
Muss da jetzt leider einen Mopolink nehmen, finde den Link zu Abendblatt grad nicht (wäre auch nicht viel besser)
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Es wurden halt permanet Angedeutungen gemacht, immer wieder, das verstehe ich halt schon unter Druck. Man will ja auch noch ein paar Sachen bauen beim FC St. Pauli und für die zukünftigen Entscheidungen der Stadt "soll" diese Abstimmung nicht ganz unwichtig gewesen sein. Die ganzen Aussagen der offiziellen der Stadt Hamburg und der des Bewerbungsteams suche ich nicht wieder raus und entziehe mich damit der Beweispflicht.
Hab mir jetzt schnell das Interview nochmal angeguckt.
http://www.fcstpauli.tv/ <--- kostenlos zu sehen
Er sagt auch sehr deutlich das er froh ist aus dem Spannungsfeld befreit zu sein, dieses Spannungsfeld gibt es ja nur wenn da von zwei Seiten Druck kommt, von der einen sich dagegen auszusprechen, von der anderen eben dieses nicht zu tun. (Meine Interpretation)
Muss da jetzt leider einen Mopolink nehmen, finde den Link zu Abendblatt grad nicht (wäre auch nicht viel besser)
http://www.mopo.de/st-pauli/st--pauli-und-olympia-jetzt-ist-der-senat--entspannt-,5067040,32435782.html
Es wurden halt permanet Angedeutungen gemacht, immer wieder, das verstehe ich halt schon unter Druck. Man will ja auch noch ein paar Sachen bauen beim FC St. Pauli und für die zukünftigen Entscheidungen der Stadt "soll" diese Abstimmung nicht ganz unwichtig gewesen sein. Die ganzen Aussagen der offiziellen der Stadt Hamburg und der des Bewerbungsteams suche ich nicht wieder raus und entziehe mich damit der Beweispflicht.
Ok, danke. Sei mir nicht böse - aber ich war bei deiner Ausgangsaussage "Dann muss man die GESAMTE Zusammenarbeit mit dem Verein nochmal überdenken" von einem Zitat bzw. einer Drohung ausgegangen. Das ist dann aber offensichtlich nicht ganz so dramatisch gewesen wie dargestellt. ("Wie kann man dann noch guten Gewissens dafür stimmen?")
Ich bin gespannt wie es ausgeht. Die neueste Forsaumfrage sieht ja nur noch 57:32 Befürworter - ich denke das kann noch knapper werden.
Das wurde so dramatisch geschrieben, kann auch sein das ich es in dem Moment etwas überbewertet habe, ja war etwas "dick aufgetragen".

Dieser Beitrag wurde zuletzt von VoodooUdo am 23.11.2015 um 08:45 Uhr bearbeitet
23.11.2015 - 12:58 Uhr
Zitat von halbfan
Eigentlich ist das echt ein Hammer! Es werden also nicht "die Hamburger" gefragt, sondern genau genommen nur "die deutschen Hamburger". Wieso eigentlich? Es betrifft doch alle Hamburger, unabhängig von ihrer Nationalität! Wer in HH einen Wohnsitz nachweisen kann, sollte dann auch an so einer Abstimmung teilnehmen dürfen, heißt schließlich "Volksabstimmung" und nicht "Deutschvolksabstimmung".
Aber gut, wäre jetzt offtopic und würde ausufern. Denn das Kriterium "kann Wohnsitz hier nachweisen" würde dann die Obdachlosen außen vor lassen. Komplizierte Kiste ...
Finde es gerade in dieser Frage aber echt schräg. "Weil Hamburg nur gewinnen kann"? Nun, hier lebende Ausländer werden erst gar nicht gefragt.
Zitat von VoodooUdo
Das du als in Hamburg lebender, vielleicht sogar geborener Mensch ohne deutschen Pass nicht mit Abstimmen darfst ist auch Sch*****, und da haste auch recht, wirklich demokratisch ist das auch nicht.
Das du als in Hamburg lebender, vielleicht sogar geborener Mensch ohne deutschen Pass nicht mit Abstimmen darfst ist auch Sch*****, und da haste auch recht, wirklich demokratisch ist das auch nicht.
Eigentlich ist das echt ein Hammer! Es werden also nicht "die Hamburger" gefragt, sondern genau genommen nur "die deutschen Hamburger". Wieso eigentlich? Es betrifft doch alle Hamburger, unabhängig von ihrer Nationalität! Wer in HH einen Wohnsitz nachweisen kann, sollte dann auch an so einer Abstimmung teilnehmen dürfen, heißt schließlich "Volksabstimmung" und nicht "Deutschvolksabstimmung".
Aber gut, wäre jetzt offtopic und würde ausufern. Denn das Kriterium "kann Wohnsitz hier nachweisen" würde dann die Obdachlosen außen vor lassen. Komplizierte Kiste ...
Finde es gerade in dieser Frage aber echt schräg. "Weil Hamburg nur gewinnen kann"? Nun, hier lebende Ausländer werden erst gar nicht gefragt.
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
23.11.2015 - 14:17 Uhr
Zitat von Schnuersenkel
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
Grundsätzlich richtig und auch schade - liegt aber nicht an unseren Stadtvätern sondern an der Verfassung:
Zitat von Behörde für Inneres und Sport - FAQs – Häufig gestellte Fragen und die Antworten
Warum dürfen ausländische Staatsangehörige, auch wenn sie Kinder in den hamburgischen Schulen haben, nicht über die Schulreform abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist nach § 20 des Volksabstimmungsgesetzes nur, wer am Abstimmungstag zur Hamburgischen Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Und das sind nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche.
Kann das Gesetz nicht geändert werden, damit zukünftig auch ausländische Staatsangehörige bei Volksentscheiden abstimmen dürfen?
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, hat alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen (Demokratiegrundsatz). Die Staatsgewalt wird vom Volk insbesondere in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zählen aber nur Deutsche. Daher können sich auch nur Deutsche an den Wahlen zu den Bundes- oder Landesparlamenten beteiligen. Dies gilt auch für Abstimmungen.
Der anstehende Volksentscheid ist eine Abstimmung, die im Rahmen direkter Demokratie darauf gerichtet ist, eine Entscheidung des Hamburgischen Landesparlaments zu ersetzen. Wenn aber für die Wahl zu diesem Landesparlament nur Deutsche teilnahmeberechtigt sind, kann für die Teilnahmeberechtigung an dem Volksentscheid nichts anderes gelten.
Anderes gilt übrigens für Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene. An Wahlen unterhalb der Landesebene können nach dem Grundgesetz auch ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger teilnehmen.
Warum dürfen ausländische Staatsangehörige, auch wenn sie Kinder in den hamburgischen Schulen haben, nicht über die Schulreform abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist nach § 20 des Volksabstimmungsgesetzes nur, wer am Abstimmungstag zur Hamburgischen Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Und das sind nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche.
Kann das Gesetz nicht geändert werden, damit zukünftig auch ausländische Staatsangehörige bei Volksentscheiden abstimmen dürfen?
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, hat alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen (Demokratiegrundsatz). Die Staatsgewalt wird vom Volk insbesondere in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zählen aber nur Deutsche. Daher können sich auch nur Deutsche an den Wahlen zu den Bundes- oder Landesparlamenten beteiligen. Dies gilt auch für Abstimmungen.
Der anstehende Volksentscheid ist eine Abstimmung, die im Rahmen direkter Demokratie darauf gerichtet ist, eine Entscheidung des Hamburgischen Landesparlaments zu ersetzen. Wenn aber für die Wahl zu diesem Landesparlament nur Deutsche teilnahmeberechtigt sind, kann für die Teilnahmeberechtigung an dem Volksentscheid nichts anderes gelten.
Anderes gilt übrigens für Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene. An Wahlen unterhalb der Landesebene können nach dem Grundgesetz auch ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger teilnehmen.
Also: Das Grundgesetz sagt, dass das Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Bei anderen Volksentscheiden auf Bezirksebene sind dann auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Edit: Das FAQ oben bezog sich auf die Schulreform - aber das war ja ein ähnliches Ding.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Forever_Hansa am 23.11.2015 um 14:18 Uhr bearbeitet
23.11.2015 - 14:41 Uhr
Zitat von Forever_Hansa
Grundsätzlich richtig und auch schade - liegt aber nicht an unseren Stadtvätern sondern an der Verfassung:
Also: Das Grundgesetz sagt, dass das Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Bei anderen Volksentscheiden auf Bezirksebene sind dann auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Edit: Das FAQ oben bezog sich auf die Schulreform - aber das war ja ein ähnliches Ding.
Zitat von Schnuersenkel
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
Grundsätzlich richtig und auch schade - liegt aber nicht an unseren Stadtvätern sondern an der Verfassung:
Zitat von Behörde für Inneres und Sport - FAQs – Häufig gestellte Fragen und die Antworten
Warum dürfen ausländische Staatsangehörige, auch wenn sie Kinder in den hamburgischen Schulen haben, nicht über die Schulreform abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist nach § 20 des Volksabstimmungsgesetzes nur, wer am Abstimmungstag zur Hamburgischen Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Und das sind nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche.
Kann das Gesetz nicht geändert werden, damit zukünftig auch ausländische Staatsangehörige bei Volksentscheiden abstimmen dürfen?
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, hat alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen (Demokratiegrundsatz). Die Staatsgewalt wird vom Volk insbesondere in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zählen aber nur Deutsche. Daher können sich auch nur Deutsche an den Wahlen zu den Bundes- oder Landesparlamenten beteiligen. Dies gilt auch für Abstimmungen.
Der anstehende Volksentscheid ist eine Abstimmung, die im Rahmen direkter Demokratie darauf gerichtet ist, eine Entscheidung des Hamburgischen Landesparlaments zu ersetzen. Wenn aber für die Wahl zu diesem Landesparlament nur Deutsche teilnahmeberechtigt sind, kann für die Teilnahmeberechtigung an dem Volksentscheid nichts anderes gelten.
Anderes gilt übrigens für Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene. An Wahlen unterhalb der Landesebene können nach dem Grundgesetz auch ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger teilnehmen.
Warum dürfen ausländische Staatsangehörige, auch wenn sie Kinder in den hamburgischen Schulen haben, nicht über die Schulreform abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist nach § 20 des Volksabstimmungsgesetzes nur, wer am Abstimmungstag zur Hamburgischen Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Und das sind nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche.
Kann das Gesetz nicht geändert werden, damit zukünftig auch ausländische Staatsangehörige bei Volksentscheiden abstimmen dürfen?
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, hat alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen (Demokratiegrundsatz). Die Staatsgewalt wird vom Volk insbesondere in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zählen aber nur Deutsche. Daher können sich auch nur Deutsche an den Wahlen zu den Bundes- oder Landesparlamenten beteiligen. Dies gilt auch für Abstimmungen.
Der anstehende Volksentscheid ist eine Abstimmung, die im Rahmen direkter Demokratie darauf gerichtet ist, eine Entscheidung des Hamburgischen Landesparlaments zu ersetzen. Wenn aber für die Wahl zu diesem Landesparlament nur Deutsche teilnahmeberechtigt sind, kann für die Teilnahmeberechtigung an dem Volksentscheid nichts anderes gelten.
Anderes gilt übrigens für Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene. An Wahlen unterhalb der Landesebene können nach dem Grundgesetz auch ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger teilnehmen.
Also: Das Grundgesetz sagt, dass das Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Bei anderen Volksentscheiden auf Bezirksebene sind dann auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Edit: Das FAQ oben bezog sich auf die Schulreform - aber das war ja ein ähnliches Ding.
und all diese Differenzierungen, wo doch gerade gefordert wird zusammen zu stehen und ein Bild zu repraesentieren! Richtig starke Leistung. Ich kann es verstehen, dass man es auf zeitlichen Aufenthalt begrenzen kann. Bewohner XZ lebt erst seit einem Jahr im Bezirk/Stadt. Dann kann man gerne auch noch einen Schlenker machen. Aber das ist echt die aller letzte Form der "Gleichberechtigung".
Da sollte die Verfassung noch einmal ueberdacht werden in meinen Augen.
23.11.2015 - 14:44 Uhr
Zitat von Schnuersenkel
und all diese Differenzierungen, wo doch gerade gefordert wird zusammen zu stehen und ein Bild zu repraesentieren! Richtig starke Leistung. Ich kann es verstehen, dass man es auf zeitlichen Aufenthalt begrenzen kann. Bewohner XZ lebt erst seit einem Jahr im Bezirk/Stadt. Dann kann man gerne auch noch einen Schlenker machen. Aber das ist echt die aller letzte Form der "Gleichberechtigung".
Da sollte die Verfassung noch einmal ueberdacht werden in meinen Augen.
Zitat von Forever_Hansa
Grundsätzlich richtig und auch schade - liegt aber nicht an unseren Stadtvätern sondern an der Verfassung:
Also: Das Grundgesetz sagt, dass das Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Bei anderen Volksentscheiden auf Bezirksebene sind dann auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Edit: Das FAQ oben bezog sich auf die Schulreform - aber das war ja ein ähnliches Ding.
Zitat von Schnuersenkel
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
Grundsätzlich richtig und auch schade - liegt aber nicht an unseren Stadtvätern sondern an der Verfassung:
Zitat von Behörde für Inneres und Sport - FAQs – Häufig gestellte Fragen und die Antworten
Warum dürfen ausländische Staatsangehörige, auch wenn sie Kinder in den hamburgischen Schulen haben, nicht über die Schulreform abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist nach § 20 des Volksabstimmungsgesetzes nur, wer am Abstimmungstag zur Hamburgischen Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Und das sind nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche.
Kann das Gesetz nicht geändert werden, damit zukünftig auch ausländische Staatsangehörige bei Volksentscheiden abstimmen dürfen?
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, hat alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen (Demokratiegrundsatz). Die Staatsgewalt wird vom Volk insbesondere in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zählen aber nur Deutsche. Daher können sich auch nur Deutsche an den Wahlen zu den Bundes- oder Landesparlamenten beteiligen. Dies gilt auch für Abstimmungen.
Der anstehende Volksentscheid ist eine Abstimmung, die im Rahmen direkter Demokratie darauf gerichtet ist, eine Entscheidung des Hamburgischen Landesparlaments zu ersetzen. Wenn aber für die Wahl zu diesem Landesparlament nur Deutsche teilnahmeberechtigt sind, kann für die Teilnahmeberechtigung an dem Volksentscheid nichts anderes gelten.
Anderes gilt übrigens für Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene. An Wahlen unterhalb der Landesebene können nach dem Grundgesetz auch ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger teilnehmen.
Warum dürfen ausländische Staatsangehörige, auch wenn sie Kinder in den hamburgischen Schulen haben, nicht über die Schulreform abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist nach § 20 des Volksabstimmungsgesetzes nur, wer am Abstimmungstag zur Hamburgischen Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Und das sind nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche.
Kann das Gesetz nicht geändert werden, damit zukünftig auch ausländische Staatsangehörige bei Volksentscheiden abstimmen dürfen?
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, hat alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen (Demokratiegrundsatz). Die Staatsgewalt wird vom Volk insbesondere in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zählen aber nur Deutsche. Daher können sich auch nur Deutsche an den Wahlen zu den Bundes- oder Landesparlamenten beteiligen. Dies gilt auch für Abstimmungen.
Der anstehende Volksentscheid ist eine Abstimmung, die im Rahmen direkter Demokratie darauf gerichtet ist, eine Entscheidung des Hamburgischen Landesparlaments zu ersetzen. Wenn aber für die Wahl zu diesem Landesparlament nur Deutsche teilnahmeberechtigt sind, kann für die Teilnahmeberechtigung an dem Volksentscheid nichts anderes gelten.
Anderes gilt übrigens für Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene. An Wahlen unterhalb der Landesebene können nach dem Grundgesetz auch ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger teilnehmen.
Also: Das Grundgesetz sagt, dass das Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Bei anderen Volksentscheiden auf Bezirksebene sind dann auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Edit: Das FAQ oben bezog sich auf die Schulreform - aber das war ja ein ähnliches Ding.
und all diese Differenzierungen, wo doch gerade gefordert wird zusammen zu stehen und ein Bild zu repraesentieren! Richtig starke Leistung. Ich kann es verstehen, dass man es auf zeitlichen Aufenthalt begrenzen kann. Bewohner XZ lebt erst seit einem Jahr im Bezirk/Stadt. Dann kann man gerne auch noch einen Schlenker machen. Aber das ist echt die aller letzte Form der "Gleichberechtigung".
Da sollte die Verfassung noch einmal ueberdacht werden in meinen Augen.
Wie Du oben lesen kannst, geht das nicht mit einer Änderung der hamburgischen Verfassung, sondern es bedarf einer Grundgesetzänderung. Die ist eher unwahrscheinlich.
23.11.2015 - 15:04 Uhr
Zitat von Flecktier
Wie Du oben lesen kannst, geht das nicht mit einer Änderung der hamburgischen Verfassung, sondern es bedarf einer Grundgesetzänderung. Die ist eher unwahrscheinlich.
Zitat von Schnuersenkel
und all diese Differenzierungen, wo doch gerade gefordert wird zusammen zu stehen und ein Bild zu repraesentieren! Richtig starke Leistung. Ich kann es verstehen, dass man es auf zeitlichen Aufenthalt begrenzen kann. Bewohner XZ lebt erst seit einem Jahr im Bezirk/Stadt. Dann kann man gerne auch noch einen Schlenker machen. Aber das ist echt die aller letzte Form der "Gleichberechtigung".
Da sollte die Verfassung noch einmal ueberdacht werden in meinen Augen.
Zitat von Forever_Hansa
Grundsätzlich richtig und auch schade - liegt aber nicht an unseren Stadtvätern sondern an der Verfassung:
Also: Das Grundgesetz sagt, dass das Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Bei anderen Volksentscheiden auf Bezirksebene sind dann auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Edit: Das FAQ oben bezog sich auf die Schulreform - aber das war ja ein ähnliches Ding.
Zitat von Schnuersenkel
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
Da wuerde ich dir glatt eine Wertung geben. Aber ich kann nicht!
Wirklich miese Nummer!
Grundsätzlich richtig und auch schade - liegt aber nicht an unseren Stadtvätern sondern an der Verfassung:
Zitat von Behörde für Inneres und Sport - FAQs – Häufig gestellte Fragen und die Antworten
Warum dürfen ausländische Staatsangehörige, auch wenn sie Kinder in den hamburgischen Schulen haben, nicht über die Schulreform abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist nach § 20 des Volksabstimmungsgesetzes nur, wer am Abstimmungstag zur Hamburgischen Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Und das sind nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche.
Kann das Gesetz nicht geändert werden, damit zukünftig auch ausländische Staatsangehörige bei Volksentscheiden abstimmen dürfen?
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, hat alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen (Demokratiegrundsatz). Die Staatsgewalt wird vom Volk insbesondere in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zählen aber nur Deutsche. Daher können sich auch nur Deutsche an den Wahlen zu den Bundes- oder Landesparlamenten beteiligen. Dies gilt auch für Abstimmungen.
Der anstehende Volksentscheid ist eine Abstimmung, die im Rahmen direkter Demokratie darauf gerichtet ist, eine Entscheidung des Hamburgischen Landesparlaments zu ersetzen. Wenn aber für die Wahl zu diesem Landesparlament nur Deutsche teilnahmeberechtigt sind, kann für die Teilnahmeberechtigung an dem Volksentscheid nichts anderes gelten.
Anderes gilt übrigens für Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene. An Wahlen unterhalb der Landesebene können nach dem Grundgesetz auch ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger teilnehmen.
Warum dürfen ausländische Staatsangehörige, auch wenn sie Kinder in den hamburgischen Schulen haben, nicht über die Schulreform abstimmen?
Abstimmungsberechtigt ist nach § 20 des Volksabstimmungsgesetzes nur, wer am Abstimmungstag zur Hamburgischen Bürgerschaft wahlberechtigt ist. Und das sind nach § 6 des Bürgerschaftswahlgesetzes nur Deutsche.
Kann das Gesetz nicht geändert werden, damit zukünftig auch ausländische Staatsangehörige bei Volksentscheiden abstimmen dürfen?
Nach der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, hat alle Staatsgewalt vom Staatsvolk auszugehen (Demokratiegrundsatz). Die Staatsgewalt wird vom Volk insbesondere in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Zum Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern zählen aber nur Deutsche. Daher können sich auch nur Deutsche an den Wahlen zu den Bundes- oder Landesparlamenten beteiligen. Dies gilt auch für Abstimmungen.
Der anstehende Volksentscheid ist eine Abstimmung, die im Rahmen direkter Demokratie darauf gerichtet ist, eine Entscheidung des Hamburgischen Landesparlaments zu ersetzen. Wenn aber für die Wahl zu diesem Landesparlament nur Deutsche teilnahmeberechtigt sind, kann für die Teilnahmeberechtigung an dem Volksentscheid nichts anderes gelten.
Anderes gilt übrigens für Wahlen und Abstimmungen auf Bezirksebene. An Wahlen unterhalb der Landesebene können nach dem Grundgesetz auch ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger teilnehmen.
Also: Das Grundgesetz sagt, dass das Wahlrecht auf Bundes- und Länderebene nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Bei anderen Volksentscheiden auf Bezirksebene sind dann auch EU-Bürger wahlberechtigt.
Edit: Das FAQ oben bezog sich auf die Schulreform - aber das war ja ein ähnliches Ding.
und all diese Differenzierungen, wo doch gerade gefordert wird zusammen zu stehen und ein Bild zu repraesentieren! Richtig starke Leistung. Ich kann es verstehen, dass man es auf zeitlichen Aufenthalt begrenzen kann. Bewohner XZ lebt erst seit einem Jahr im Bezirk/Stadt. Dann kann man gerne auch noch einen Schlenker machen. Aber das ist echt die aller letzte Form der "Gleichberechtigung".
Da sollte die Verfassung noch einmal ueberdacht werden in meinen Augen.
Wie Du oben lesen kannst, geht das nicht mit einer Änderung der hamburgischen Verfassung, sondern es bedarf einer Grundgesetzänderung. Die ist eher unwahrscheinlich.
Ahhh, da habe ich Verfassung und Grundgesetz durcheinander gebracht. Danke fuer den Hinweis.
29.11.2015 - 21:12 Uhr
Nein zu Olympia!
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