Stadionknigge, oder: was ist los mit uns?
19.06.2015 - 16:58 Uhr
30.06.2016 - 09:33 Uhr
Quelle: www.rheinpfalz.de
FCK-Saison: Nur 4,53 Taten pro Heimspiel
Eine positive Bilanz hat die Polizei im Rückblick auf die Zweitligasaison 2015/2016 gezogen, in der knapp 440.000 Zuschauer die Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern im Fritz-Walter-Stadion besucht haben.
Erfreulich aus polizeilicher Sicht: Mit registrierten 77 Straftaten wurden pro Heimspiel rechnerisch nur 4,53 Taten begangen. Seit 2009 ist dies der niedrigste Wert. Nur acht Personen wurden verletzt, darunter keine Polizeikräfte. Von den knapp 440.000 Zuschauern widersetzten sich während der gesamten Saison lediglich zwei Personen den polizeilichen Anweisungen und erhielten eine Strafanzeige....
25 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz!Eine positive Bilanz hat die Polizei im Rückblick auf die Zweitligasaison 2015/2016 gezogen, in der knapp 440.000 Zuschauer die Heimspiele des 1. FC Kaiserslautern im Fritz-Walter-Stadion besucht haben.
Erfreulich aus polizeilicher Sicht: Mit registrierten 77 Straftaten wurden pro Heimspiel rechnerisch nur 4,53 Taten begangen. Seit 2009 ist dies der niedrigste Wert. Nur acht Personen wurden verletzt, darunter keine Polizeikräfte. Von den knapp 440.000 Zuschauern widersetzten sich während der gesamten Saison lediglich zwei Personen den polizeilichen Anweisungen und erhielten eine Strafanzeige....
Dieser Beitrag wurde zuletzt von OlafMarschall am 30.06.2016 um 09:33 Uhr bearbeitet
05.07.2016 - 13:20 Uhr
Quelle: www.dfb.de
22.000 EURO GELDSTRAFE UND BEWÄHRUNGSVERLÄNGERUNG FÜR 1. FCK
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
Der Geldbeutel schrumpft mal wieder. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
05.07.2016 - 13:34 Uhr
Zitat von OlafMarschall
Quelle: www.dfb.de
22.000 EURO GELDSTRAFE UND BEWÄHRUNGSVERLÄNGERUNG FÜR 1. FCK
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
Der Geldbeutel schrumpft mal wieder.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
Na toll. Da kann man die Einnahmen von nur-zusammen.de wohl direkt an den DFB weiterleiten.
05.07.2016 - 13:35 Uhr
Zitat von OlafMarschall
Quelle: www.dfb.de
22.000 EURO GELDSTRAFE UND BEWÄHRUNGSVERLÄNGERUNG FÜR 1. FCK
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
Der Geldbeutel schrumpft mal wieder.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
22000 Euro für einen Flitzer + ein paar lächerlichen, symbolischen Plakaten? Wie lächerich Unverhältnismäßig ist das denn?
05.07.2016 - 16:10 Uhr
Zitat von schorlefrontt
22000 Euro für einen Flitzer + ein paar lächerlichen, symbolischen Plakaten? Wie lächerich Unverhältnismäßig ist das denn?
Zitat von OlafMarschall
Quelle: www.dfb.de
22.000 EURO GELDSTRAFE UND BEWÄHRUNGSVERLÄNGERUNG FÜR 1. FCK
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
Der Geldbeutel schrumpft mal wieder.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
22000 Euro für einen Flitzer + ein paar lächerlichen, symbolischen Plakaten? Wie lächerich Unverhältnismäßig ist das denn?
Habe mich auch sehr darüber aufgeregt. Und eine Email an den dfb geschickt was ich von der strafe halte und gefragt warum damals keine Strafe gegen Mainz ausgesprochen wurde schließlich war das Plakat damals gegen Fritz Walter auch weit unter der Gürtellinie.....musste meinen Ärger über diese strafe einfach luft machen.
Weiß es ändert nichts aber trotzdem wollte ich denen einfach sagen was ich von dieser strafe halte.
08.07.2016 - 01:18 Uhr
Quelle: www.rheinpfalz.de
Zweitligist 1. FC Kaiserslautern hat nun doch Einspruch gegen die vom DFB-Sportgericht verhängte Strafe wegen Fan-Verfehlungen eingelegt. Das teilte FCK-Vorstandsvorsitzender Thomas Gries am Donnerstagabend mit. Er hatte zunächst gesagt, der FCK werde das Urteil akzeptieren. Nach einer weiteren Beratung entschloss sich Gries, Einspruch einzulegen. Er nennt das Urteil „unverhältnismäßig“.
Zitat von Fck-fan1971
Habe mich auch sehr darüber aufgeregt. Und eine Email an den dfb geschickt was ich von der strafe halte und gefragt warum damals keine Strafe gegen Mainz ausgesprochen wurde schließlich war das Plakat damals gegen Fritz Walter auch weit unter der Gürtellinie.....musste meinen Ärger über diese strafe einfach luft machen.
Weiß es ändert nichts aber trotzdem wollte ich denen einfach sagen was ich von dieser strafe halte.
Zitat von schorlefrontt
22000 Euro für einen Flitzer + ein paar lächerlichen, symbolischen Plakaten? Wie lächerich Unverhältnismäßig ist das denn?
Zitat von OlafMarschall
Quelle: www.dfb.de
22.000 EURO GELDSTRAFE UND BEWÄHRUNGSVERLÄNGERUNG FÜR 1. FCK
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
Der Geldbeutel schrumpft mal wieder.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
22000 Euro für einen Flitzer + ein paar lächerlichen, symbolischen Plakaten? Wie lächerich Unverhältnismäßig ist das denn?
Habe mich auch sehr darüber aufgeregt. Und eine Email an den dfb geschickt was ich von der strafe halte und gefragt warum damals keine Strafe gegen Mainz ausgesprochen wurde schließlich war das Plakat damals gegen Fritz Walter auch weit unter der Gürtellinie.....musste meinen Ärger über diese strafe einfach luft machen.
Weiß es ändert nichts aber trotzdem wollte ich denen einfach sagen was ich von dieser strafe halte.
Der Verein wehrt sich! (:
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Vasi1990 am 08.07.2016 um 01:18 Uhr bearbeitet
08.07.2016 - 09:15 Uhr
Ich hoffe auch das sich der Verein wehrt. Dieser Strafenkatalog des DFB der immer gewürfelt wird ist nämlich unter aller Sau.
Habe mal grad gegoogelt wieviel Schalke bezahlen muss weil beim Derby gegen den BVB ging ein wahrer Geschossregen gegen Mkhitaryan runter als er die Ecken ausführen wollte sodass diese Mehrfach abgebrochen wurden usw. Bis jetzt nichts gefunden, aber sorry kann immer noch nicht verstehen wie Plakate schlimmer sein sollen wie geworfene Gegenstände womit man wirklich vorsätzlich eine Körperverletzung vllt sogar schwere Körperverletzung hervorrufen kann.
Habe mal grad gegoogelt wieviel Schalke bezahlen muss weil beim Derby gegen den BVB ging ein wahrer Geschossregen gegen Mkhitaryan runter als er die Ecken ausführen wollte sodass diese Mehrfach abgebrochen wurden usw. Bis jetzt nichts gefunden, aber sorry kann immer noch nicht verstehen wie Plakate schlimmer sein sollen wie geworfene Gegenstände womit man wirklich vorsätzlich eine Körperverletzung vllt sogar schwere Körperverletzung hervorrufen kann.
08.07.2016 - 12:34 Uhr
Da gibt es doch zig Beispiele von weitaus krasseren Vorkommnissen, die ohne Strafe blieben oder mit einer geringeren Strafe belegt wurden. Unglaublich, ein solches Urteil für solche vergleichsweise (Pyro und Gewaltexzesse sollen natürlich bestraft werden!) harmlosen Vorfälle.
Gut, dass der Verein sich ganz klar positioniert und das Urteil nicht einfach hinnimmt.
Gut, dass der Verein sich ganz klar positioniert und das Urteil nicht einfach hinnimmt.
08.07.2016 - 14:39 Uhr
Viel schlimmer als die 22.000 € ist die Verlängerung der Bewährung eines verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel (das Wortkonstrukt kommt vom DFB) bis zum 30.06.2017.
Das könnte dann richtig teuer werden.
Da aber in der Fußballverwaltung mit gleichem Maß gemessen wird, lehne ich mich zurück und bin gespannt welche Strafe es für das Ronaldo-Selfie und den 12. Mann auf dem portugiesischen Mannschaftsfoto für das Gastgeberland gibt.
Das mit der Bierdusche wird auch weitreichende Folgen haben. Es soll bereits eine Sammelklage von Stadionbesuchern geben, die bei einem Tor der Heimmannschaft Bier über geschüttet bekommen haben.
DFB
Die Positionierung des Vereins ist ein weiteres Mosaiksteinchen in Richtung Vertrauen zurückzugewinnen.
Edita ist noch eingefallen:
Was "beleidigende und verunglimpfende Inhalte" angeht, empfehle ich gerne mal den Besuch eines Spiels der unteren Ligen. Auch wenn man da auf Fußballklassiker wie VIP-Lounge, dolmetschende Hostessen, Shuttle-Service oder überdachte Sitzplätze verzichten müsste.
Das könnte dann richtig teuer werden.
Da aber in der Fußballverwaltung mit gleichem Maß gemessen wird, lehne ich mich zurück und bin gespannt welche Strafe es für das Ronaldo-Selfie und den 12. Mann auf dem portugiesischen Mannschaftsfoto für das Gastgeberland gibt.
Das mit der Bierdusche wird auch weitreichende Folgen haben. Es soll bereits eine Sammelklage von Stadionbesuchern geben, die bei einem Tor der Heimmannschaft Bier über geschüttet bekommen haben.
DFB
Die Positionierung des Vereins ist ein weiteres Mosaiksteinchen in Richtung Vertrauen zurückzugewinnen.
Edita ist noch eingefallen:
Was "beleidigende und verunglimpfende Inhalte" angeht, empfehle ich gerne mal den Besuch eines Spiels der unteren Ligen. Auch wenn man da auf Fußballklassiker wie VIP-Lounge, dolmetschende Hostessen, Shuttle-Service oder überdachte Sitzplätze verzichten müsste.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von CortoMaltese am 08.07.2016 um 14:55 Uhr bearbeitet
22.07.2016 - 10:35 Uhr
Jaja ich weiß - der linke Gutmensch macht wieder Terror....aber hier zur Info.
Quelle: bnr.de
Sommerauftritte von „Kategorie C“
Von Horst Freires
22.07.2016 - Die vom Bremer Verfassungsschutz dem rechtsextremen Spektrum zugerechnete Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ aus der Weser-Metropole kündigt zwei weitere Auftritte für diesen Sommer an, will danach aber dieses Jahr laut eigener Verlautbarung nicht mehr in Westdeutschland aufspielen.
(…) Beworben werden von der Hooligan-Band aus der Weser-Metropole aktuell (…) ein Open Air-Gastspiel am 13. August in der Region Westpfalz, also im Raum Kaiserslautern. Dort hat die Band in den vergangenen Jahren immer wieder aufzuspielen versucht, was auch damit zu tun hat, dass in der Gegend eine größere Anzahl gleichgesinnter Hooligans beheimatet ist, meist aus dem Umfeld des derzeitigen Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern. So gelten die Mitglieder der Fangruppierung „Rot-Front“ als Anhänger der Band „Kategorie C“(.) (…)
Von Horst Freires
22.07.2016 - Die vom Bremer Verfassungsschutz dem rechtsextremen Spektrum zugerechnete Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ aus der Weser-Metropole kündigt zwei weitere Auftritte für diesen Sommer an, will danach aber dieses Jahr laut eigener Verlautbarung nicht mehr in Westdeutschland aufspielen.
(…) Beworben werden von der Hooligan-Band aus der Weser-Metropole aktuell (…) ein Open Air-Gastspiel am 13. August in der Region Westpfalz, also im Raum Kaiserslautern. Dort hat die Band in den vergangenen Jahren immer wieder aufzuspielen versucht, was auch damit zu tun hat, dass in der Gegend eine größere Anzahl gleichgesinnter Hooligans beheimatet ist, meist aus dem Umfeld des derzeitigen Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern. So gelten die Mitglieder der Fangruppierung „Rot-Front“ als Anhänger der Band „Kategorie C“(.) (…)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Devil_till_Death am 22.07.2016 um 16:29 Uhr bearbeitet
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