Trainersuche! Wer wird der Neue? (2)
26.05.2015 - 12:18 Uhr
10.06.2015 - 13:21 Uhr
Weil das verpflichten ablösefreier Spieler und Trainer und der halbjährliche Wettlauf nach diesen
etwas gänzlich Branchenunübliches ist... Schmarotzen... Jetzt schießt du dich aber argumentativ ins Aus...
etwas gänzlich Branchenunübliches ist... Schmarotzen... Jetzt schießt du dich aber argumentativ ins Aus...
10.06.2015 - 13:28 Uhr
Zitat von disco_partizani
... "verlangt Aalen angeblich eine Ablöse von 500.000 EURO für Ruthenbeck.
Streitpunkt ist die Gültigkeit der Ausstiegsklausel
"Im Februar 2014 hatte Ruthenbeck vorzeitig bis 2017 verlängert - als Trainer und Sportdirektor. (...). Ruthenbecks Bedingung: Sobald der Posten des Sportdirektors mit einem neuen Mann besetzt wäre, würde seine Ausstiegsklausel greifen. Damals war in Aalen schon Carl-Ferdinand Meidert an Bord. Der erhielt allerdings erst im Oktober 2014 eine Festanstellung als Geschäftsführer und Sportdirektor, war zuvor auf Honorarbasis tätig. Mit der Vertragsunterzeichnung Meiderts sieht Ruthenbeck seine Ausstiegsklausel als wirksam. Der VfR Aalen meint, dass sich mit Meiderts Unterschrift nichts an der Zuständigkeit der Aufgaben geändert hätte, da Meidert sich schon vor seinem Festvertrag die gleichen Aufgaben geteilt hätte und de facto keine neue STELLENBESCHREIBUNG eingetreten wäre"
... soviel zu diesem Aalener Winkeladvokaten ...
... "verlangt Aalen angeblich eine Ablöse von 500.000 EURO für Ruthenbeck.
Streitpunkt ist die Gültigkeit der Ausstiegsklausel
"Im Februar 2014 hatte Ruthenbeck vorzeitig bis 2017 verlängert - als Trainer und Sportdirektor. (...). Ruthenbecks Bedingung: Sobald der Posten des Sportdirektors mit einem neuen Mann besetzt wäre, würde seine Ausstiegsklausel greifen. Damals war in Aalen schon Carl-Ferdinand Meidert an Bord. Der erhielt allerdings erst im Oktober 2014 eine Festanstellung als Geschäftsführer und Sportdirektor, war zuvor auf Honorarbasis tätig. Mit der Vertragsunterzeichnung Meiderts sieht Ruthenbeck seine Ausstiegsklausel als wirksam. Der VfR Aalen meint, dass sich mit Meiderts Unterschrift nichts an der Zuständigkeit der Aufgaben geändert hätte, da Meidert sich schon vor seinem Festvertrag die gleichen Aufgaben geteilt hätte und de facto keine neue STELLENBESCHREIBUNG eingetreten wäre"
... soviel zu diesem Aalener Winkeladvokaten ...
Nun ja, das mag Ruthenbeck so sehen. Hier geht es, sollte das zutreffen, offensichtlich um eine arbeitsvertragsrechtliche Spitzfindigkeit, nämlich: gilt eine Person die zuvor auf Honorarbasis angestellt war und nun einen festen Arbeitsvertrag erhält ein "neuer Mann" ist oder nicht. Dafür ist das Sportgericht, bzw. dessen Schlichtungsstelle in meinen Augen nicht kompetent, dass müsste von einem Arbeitsgericht geklärt werden. Und da stellt sich mir halt die Frage, warum der Fürther Anwalt, wenn er sich so sicher ist, nicht gleich vor ein Arbeitsgericht zieht? Da es hier um ein relativ kurzen Zeitraum geht, in der die Sache geklärt werden muss, würde das natürlich zu lange dauern. Aber wenn die Rechtslage zu dieser Frage eindeutig ist und ein Erfolg voraussehbar wäre, würde man dafür einstweiligen Rechtsschutz erhalten, sprich eine einstweilige Verfügung, dass der VfR RS freistellen muss und er bei Fürth arbeiten darf, bis die Sache entgültig geklärt ist.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von vfr1979 am 10.06.2015 um 13:30 Uhr bearbeitet
10.06.2015 - 13:31 Uhr
Zitat von Shamrock
Weil das verpflichten ablösefreier Spieler und Trainer und der halbjährliche Wettlauf nach diesen
etwas gänzlich Branchenunübliches ist... Schmarotzen... Jetzt schießt du dich aber argumentativ ins Aus...
Weil das verpflichten ablösefreier Spieler und Trainer und der halbjährliche Wettlauf nach diesen
etwas gänzlich Branchenunübliches ist... Schmarotzen... Jetzt schießt du dich aber argumentativ ins Aus...
Ruthenbeck ist aber nicht ablösefrei, das ist zumindest der Status quo. Im übrigen reagiere hier nur auf eine Spitze gegen Scholz. Es ist nämlich ebensowenig brachenunüblich, dass eine Verein einen im Vertrag befindlichen Trainer nur gegen monetäre Gegenleistung vorzeitig entlässt, egal ob er von Beruf Schrotthändler ist oder Metzger.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von vfr1979 am 10.06.2015 um 13:33 Uhr bearbeitet
10.06.2015 - 13:38 Uhr
Ganz ehrlich Leute lasst die Sache doch ruhen! Wir haben bei der Sache fast nichts zu verlieren, die einzigen die wirklich was zu verlieren haben ist Aalen & Ruthenbeck.
1. Entweder wir kriegen Recht was Ruthenbeck angeht und Ruthenbeck kommt und alles läuft wie geplant.
2. Wir kriegen nicht Recht, dann kommt Ruthenbeck eben nicht. Es gibt bestimmt einige Trainer die gerne unseren Verein trainieren wollen und für 500.000 erst Recht.
Aalen bleibt dann auf allem sitzen und haben ein super Verhältnis zu Ihrem Trainer und der ist dann bestimmt auch hoch motiviert oder Sie holen einen neuen Trainer und müssen Ruthenbeck weiter bezahlen.
1. Entweder wir kriegen Recht was Ruthenbeck angeht und Ruthenbeck kommt und alles läuft wie geplant.
2. Wir kriegen nicht Recht, dann kommt Ruthenbeck eben nicht. Es gibt bestimmt einige Trainer die gerne unseren Verein trainieren wollen und für 500.000 erst Recht.
Aalen bleibt dann auf allem sitzen und haben ein super Verhältnis zu Ihrem Trainer und der ist dann bestimmt auch hoch motiviert oder Sie holen einen neuen Trainer und müssen Ruthenbeck weiter bezahlen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Yuuki am 10.06.2015 um 13:40 Uhr bearbeitet
10.06.2015 - 13:41 Uhr
Ob Ruthenbeck ablösefrei ist oder nicht, überlassen wir den Juristen. De facto wird er aber Trainer in Fürth werden, ob mit oder ohne Obolus.
10.06.2015 - 13:46 Uhr
Derzeitiger Stand - Ruthenbeck hat gekündigt, war somit ablösefrei... Die Kündigung musste ja jemand entgegen genommen haben und erstmal akzeptiert haben... Das Tamtam ging erst los nachdem Scholz die 5 Mios hat springen lassen und meinte "nur mit Ruthenbeck"
10.06.2015 - 14:25 Uhr
Die Kündigung hat er direkt Scholz gegeben, und der hat sofort nicht akzeptiert...
10.06.2015 - 14:41 Uhr
Zitat von Shamrock
Derzeitiger Stand - Ruthenbeck hat gekündigt, war somit ablösefrei... Die Kündigung musste ja jemand entgegen genommen haben und erstmal akzeptiert haben... Das Tamtam ging erst los nachdem Scholz die 5 Mios hat springen lassen und meinte "nur mit Ruthenbeck"
Derzeitiger Stand - Ruthenbeck hat gekündigt, war somit ablösefrei... Die Kündigung musste ja jemand entgegen genommen haben und erstmal akzeptiert haben... Das Tamtam ging erst los nachdem Scholz die 5 Mios hat springen lassen und meinte "nur mit Ruthenbeck"
Wenn ich meinem Chef eine Kündigung schicke ist dich doch noch lange nicht rechtswirksam, nur weil sie beim Arbeitgeber eingegangen ist. Scholz hat selbstverständlich die Kündigung nicht akzeptiert, hätte er das, wäre SR längst bei Fürth.
10.06.2015 - 14:43 Uhr
Ein Arbeitsvertrag wurde demnach doch erst im Oktober 2014 geschlossen, bei der Tätigkeit auf Honorarbasis war Meidert selbständig tätig.
Man weiß nicht genau, was im Vertrag steht, die Wendung "neuer Mann" wohl eher nicht.
Aber dass ein Posten besetzt ist, heißt für mich, dass eine Festanstellung vorliegt, und das wäre dann erst ab Oktober der Fall und die Ausstiegsklausel würde greifen.
Aber so einfach kann es kaum sein.
Man weiß nicht genau, was im Vertrag steht, die Wendung "neuer Mann" wohl eher nicht.
Aber dass ein Posten besetzt ist, heißt für mich, dass eine Festanstellung vorliegt, und das wäre dann erst ab Oktober der Fall und die Ausstiegsklausel würde greifen. Aber so einfach kann es kaum sein.
10.06.2015 - 14:55 Uhr
Zitat von Darts_Fan_15
Ein Arbeitsvertrag wurde demnach doch erst im Oktober 2014 geschlossen, bei der Tätigkeit auf Honorarbasis war Meidert selbständig tätig.
Man weiß nicht genau, was im Vertrag steht, die Wendung "neuer Mann" wohl eher nicht.
Aber dass ein Posten besetzt ist, heißt für mich, dass eine Festanstellung vorliegt, und das wäre dann erst ab Oktober der Fall und die Ausstiegsklausel würde greifen.
Aber so einfach kann es kaum sein.
Ein Arbeitsvertrag wurde demnach doch erst im Oktober 2014 geschlossen, bei der Tätigkeit auf Honorarbasis war Meidert selbständig tätig.
Man weiß nicht genau, was im Vertrag steht, die Wendung "neuer Mann" wohl eher nicht.
Aber dass ein Posten besetzt ist, heißt für mich, dass eine Festanstellung vorliegt, und das wäre dann erst ab Oktober der Fall und die Ausstiegsklausel würde greifen. Aber so einfach kann es kaum sein.

Ich sag ja, eine Spitzfindigkeit. Hier muss entschieden werden ob aufgrund einer Vertragsänderung (Freier Mitarbeiter <-> Festangestellter) die Stelle des Sportdirektors neu besetzt wurde, obwohl vor dieser Vertragsänderung die selbe Stelle von den selben Personen (nämlich Ruthenbeck und Meidert) bekleidet wurde.
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