1.Bundesliga
20.04.2011 - 14:49 Uhr
04.05.2011 - 17:47 Uhr
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Eine beidseitige Option heißt ganz klar, dass jede der Seiten (allein) ziehen kann, meist zu unterschiedlichen Konditionen. Eine Option, bei der die andere Seite zustimmen muss, ist Quatsch.
Im Gegenteil. Das ist ein durchaus gängiges Modell im Profifußball, wie es hier auch im Fall Takyi vorliegt.
Sorry, sehe ich anders, eine Option ist ein Recht einer Vertragsseite, etwas zu tun.
Der klassische Fall einer beidseitigen Option sieht so aus, dass z.B. der Verein für Summe x den Vertrag verlängern kann und der Spieler für Summe y, wobei dann i.d.R. x > y.
Die Situation, dass ein Verttag nur dann weiterläuft, wenn beide Seiten es wollen, wird durch eine Kündigungsoption von beiden Seiten behandelt.
Kein Problem, das darfst du ja auch anders sehen. ;)
Vom klassischen Fall würde ich bei beiden Beispielen jedoch nicht sprechen, da, wie gesagt, beide Modelle gängig sind.
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Eine beidseitige Option heißt ganz klar, dass jede der Seiten (allein) ziehen kann, meist zu unterschiedlichen Konditionen. Eine Option, bei der die andere Seite zustimmen muss, ist Quatsch.
Im Gegenteil. Das ist ein durchaus gängiges Modell im Profifußball, wie es hier auch im Fall Takyi vorliegt.
Sorry, sehe ich anders, eine Option ist ein Recht einer Vertragsseite, etwas zu tun.
Der klassische Fall einer beidseitigen Option sieht so aus, dass z.B. der Verein für Summe x den Vertrag verlängern kann und der Spieler für Summe y, wobei dann i.d.R. x > y.
Die Situation, dass ein Verttag nur dann weiterläuft, wenn beide Seiten es wollen, wird durch eine Kündigungsoption von beiden Seiten behandelt.
Kein Problem, das darfst du ja auch anders sehen. ;)
Vom klassischen Fall würde ich bei beiden Beispielen jedoch nicht sprechen, da, wie gesagt, beide Modelle gängig sind.
04.05.2011 - 17:59 Uhr
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Eine beidseitige Option heißt ganz klar, dass jede der Seiten (allein) ziehen kann, meist zu unterschiedlichen Konditionen. Eine Option, bei der die andere Seite zustimmen muss, ist Quatsch.
Im Gegenteil. Das ist ein durchaus gängiges Modell im Profifußball, wie es hier auch im Fall Takyi vorliegt.
Sorry, sehe ich anders, eine Option ist ein Recht einer Vertragsseite, etwas zu tun.
Der klassische Fall einer beidseitigen Option sieht so aus, dass z.B. der Verein für Summe x den Vertrag verlängern kann und der Spieler für Summe y, wobei dann i.d.R. x > y.
Die Situation, dass ein Verttag nur dann weiterläuft, wenn beide Seiten es wollen, wird durch eine Kündigungsoption von beiden Seiten behandelt.
Kein Problem, das darfst du ja auch anders sehen. ;)
Vom klassischen Fall würde ich bei beiden Beispielen jedoch nicht sprechen, da, wie gesagt, beide Modelle gängig sind.
Nein. Es mag ja sein, dass man vertraglich so einen Fall konstruieren kann, nur das ist dann keine Option. Eine Option haben heißt, dass ich mir ein Recht gesichert habe, etwas zu tun, also z.B. Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen, ein call, da kann der Verkäufer nicht sagen, ich will jetzt nicht, oder eben einen Vertrag zu vereinbarten Konditionen fortsetzen. Eine beidseitige Option bedeutet dann, dass beide ziehen können, aber natürlich, ohne dass der andere zustimmen muss.
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Eine beidseitige Option heißt ganz klar, dass jede der Seiten (allein) ziehen kann, meist zu unterschiedlichen Konditionen. Eine Option, bei der die andere Seite zustimmen muss, ist Quatsch.
Im Gegenteil. Das ist ein durchaus gängiges Modell im Profifußball, wie es hier auch im Fall Takyi vorliegt.
Sorry, sehe ich anders, eine Option ist ein Recht einer Vertragsseite, etwas zu tun.
Der klassische Fall einer beidseitigen Option sieht so aus, dass z.B. der Verein für Summe x den Vertrag verlängern kann und der Spieler für Summe y, wobei dann i.d.R. x > y.
Die Situation, dass ein Verttag nur dann weiterläuft, wenn beide Seiten es wollen, wird durch eine Kündigungsoption von beiden Seiten behandelt.
Kein Problem, das darfst du ja auch anders sehen. ;)
Vom klassischen Fall würde ich bei beiden Beispielen jedoch nicht sprechen, da, wie gesagt, beide Modelle gängig sind.
Nein. Es mag ja sein, dass man vertraglich so einen Fall konstruieren kann, nur das ist dann keine Option. Eine Option haben heißt, dass ich mir ein Recht gesichert habe, etwas zu tun, also z.B. Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen, ein call, da kann der Verkäufer nicht sagen, ich will jetzt nicht, oder eben einen Vertrag zu vereinbarten Konditionen fortsetzen. Eine beidseitige Option bedeutet dann, dass beide ziehen können, aber natürlich, ohne dass der andere zustimmen muss.
04.05.2011 - 18:09 Uhr
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Eine beidseitige Option heißt ganz klar, dass jede der Seiten (allein) ziehen kann, meist zu unterschiedlichen Konditionen. Eine Option, bei der die andere Seite zustimmen muss, ist Quatsch.
Im Gegenteil. Das ist ein durchaus gängiges Modell im Profifußball, wie es hier auch im Fall Takyi vorliegt.
Sorry, sehe ich anders, eine Option ist ein Recht einer Vertragsseite, etwas zu tun.
Der klassische Fall einer beidseitigen Option sieht so aus, dass z.B. der Verein für Summe x den Vertrag verlängern kann und der Spieler für Summe y, wobei dann i.d.R. x > y.
Die Situation, dass ein Verttag nur dann weiterläuft, wenn beide Seiten es wollen, wird durch eine Kündigungsoption von beiden Seiten behandelt.
Kein Problem, das darfst du ja auch anders sehen. ;)
Vom klassischen Fall würde ich bei beiden Beispielen jedoch nicht sprechen, da, wie gesagt, beide Modelle gängig sind.
Nein. Es mag ja sein, dass man vertraglich so einen Fall konstruieren kann, nur das ist dann keine Option. Eine Option haben heißt, dass ich mir ein Recht gesichert habe, etwas zu tun, also z.B. Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen, ein call, da kann der Verkäufer nicht sagen, ich will jetzt nicht, oder eben einen Vertrag zu vereinbarten Konditionen fortsetzen. Eine beidseitige Option bedeutet dann, dass beide ziehen können, aber natürlich, ohne dass der andere zustimmen muss.
Es heißt dann aber nach wie vor "Option" - habe mich vorhin bereits an kundiger Stelle rückversichert. Um es als "Konstruktion" zu titulieren, kommt der geschilderte Fall mittlerweile einfach viel zu häufig vor.
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Eine beidseitige Option heißt ganz klar, dass jede der Seiten (allein) ziehen kann, meist zu unterschiedlichen Konditionen. Eine Option, bei der die andere Seite zustimmen muss, ist Quatsch.
Im Gegenteil. Das ist ein durchaus gängiges Modell im Profifußball, wie es hier auch im Fall Takyi vorliegt.
Sorry, sehe ich anders, eine Option ist ein Recht einer Vertragsseite, etwas zu tun.
Der klassische Fall einer beidseitigen Option sieht so aus, dass z.B. der Verein für Summe x den Vertrag verlängern kann und der Spieler für Summe y, wobei dann i.d.R. x > y.
Die Situation, dass ein Verttag nur dann weiterläuft, wenn beide Seiten es wollen, wird durch eine Kündigungsoption von beiden Seiten behandelt.
Kein Problem, das darfst du ja auch anders sehen. ;)
Vom klassischen Fall würde ich bei beiden Beispielen jedoch nicht sprechen, da, wie gesagt, beide Modelle gängig sind.
Nein. Es mag ja sein, dass man vertraglich so einen Fall konstruieren kann, nur das ist dann keine Option. Eine Option haben heißt, dass ich mir ein Recht gesichert habe, etwas zu tun, also z.B. Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen, ein call, da kann der Verkäufer nicht sagen, ich will jetzt nicht, oder eben einen Vertrag zu vereinbarten Konditionen fortsetzen. Eine beidseitige Option bedeutet dann, dass beide ziehen können, aber natürlich, ohne dass der andere zustimmen muss.
Es heißt dann aber nach wie vor "Option" - habe mich vorhin bereits an kundiger Stelle rückversichert. Um es als "Konstruktion" zu titulieren, kommt der geschilderte Fall mittlerweile einfach viel zu häufig vor.
04.05.2011 - 19:48 Uhr
Zitat von HansaK0gge:
Wurde das bei tm geschlossen durch ManCities Aussage, dass man mit Jerome plant?
Ja. ;)
Wurde das bei tm geschlossen durch ManCities Aussage, dass man mit Jerome plant?
Ja. ;)
04.05.2011 - 21:16 Uhr
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Eine beidseitige Option heißt ganz klar, dass jede der Seiten (allein) ziehen kann, meist zu unterschiedlichen Konditionen. Eine Option, bei der die andere Seite zustimmen muss, ist Quatsch.
Im Gegenteil. Das ist ein durchaus gängiges Modell im Profifußball, wie es hier auch im Fall Takyi vorliegt.
Sorry, sehe ich anders, eine Option ist ein Recht einer Vertragsseite, etwas zu tun.
Der klassische Fall einer beidseitigen Option sieht so aus, dass z.B. der Verein für Summe x den Vertrag verlängern kann und der Spieler für Summe y, wobei dann i.d.R. x > y.
Die Situation, dass ein Verttag nur dann weiterläuft, wenn beide Seiten es wollen, wird durch eine Kündigungsoption von beiden Seiten behandelt.
Kein Problem, das darfst du ja auch anders sehen. ;)
Vom klassischen Fall würde ich bei beiden Beispielen jedoch nicht sprechen, da, wie gesagt, beide Modelle gängig sind.
Nein. Es mag ja sein, dass man vertraglich so einen Fall konstruieren kann, nur das ist dann keine Option. Eine Option haben heißt, dass ich mir ein Recht gesichert habe, etwas zu tun, also z.B. Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen, ein call, da kann der Verkäufer nicht sagen, ich will jetzt nicht, oder eben einen Vertrag zu vereinbarten Konditionen fortsetzen. Eine beidseitige Option bedeutet dann, dass beide ziehen können, aber natürlich, ohne dass der andere zustimmen muss.
Es heißt dann aber nach wie vor "Option" - habe mich vorhin bereits an kundiger Stelle rückversichert. Um es als "Konstruktion" zu titulieren, kommt der geschilderte Fall mittlerweile einfach viel zu häufig vor.
Glaube auch, dass so eine Vertragsklausel nicht unüblich ist. Wäre es anders, hätte Takyi sich doch überhaupt nicht dagegen wehren können. Halte so eine Option in diesem Fall durchaus für möglich, was hat der FC P... schon an Geld zubieten? Vlt. war das ein Kompromiss um sich die Dienste von Takyi überhaupt sichern zukönnen und eine Opton in den Vertrag zu bekommen.
Ebenso für möglich halte ich aber, dass Takyi schon mit anderen Vereinen verhandelt und er deswegen nein sagen kann...!?
(Muss eine Option nicht 3 Monate VOR Vertragsende gezogen werde oder irre ich mich da? [Falls man die Option 3 Monate vorher ziehen muss, ist das ja auch schon einen Monat überfällig...] )
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Zitat von hansainhamburg:
Zitat von nordost:
Eine beidseitige Option heißt ganz klar, dass jede der Seiten (allein) ziehen kann, meist zu unterschiedlichen Konditionen. Eine Option, bei der die andere Seite zustimmen muss, ist Quatsch.
Im Gegenteil. Das ist ein durchaus gängiges Modell im Profifußball, wie es hier auch im Fall Takyi vorliegt.
Sorry, sehe ich anders, eine Option ist ein Recht einer Vertragsseite, etwas zu tun.
Der klassische Fall einer beidseitigen Option sieht so aus, dass z.B. der Verein für Summe x den Vertrag verlängern kann und der Spieler für Summe y, wobei dann i.d.R. x > y.
Die Situation, dass ein Verttag nur dann weiterläuft, wenn beide Seiten es wollen, wird durch eine Kündigungsoption von beiden Seiten behandelt.
Kein Problem, das darfst du ja auch anders sehen. ;)
Vom klassischen Fall würde ich bei beiden Beispielen jedoch nicht sprechen, da, wie gesagt, beide Modelle gängig sind.
Nein. Es mag ja sein, dass man vertraglich so einen Fall konstruieren kann, nur das ist dann keine Option. Eine Option haben heißt, dass ich mir ein Recht gesichert habe, etwas zu tun, also z.B. Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen, ein call, da kann der Verkäufer nicht sagen, ich will jetzt nicht, oder eben einen Vertrag zu vereinbarten Konditionen fortsetzen. Eine beidseitige Option bedeutet dann, dass beide ziehen können, aber natürlich, ohne dass der andere zustimmen muss.
Es heißt dann aber nach wie vor "Option" - habe mich vorhin bereits an kundiger Stelle rückversichert. Um es als "Konstruktion" zu titulieren, kommt der geschilderte Fall mittlerweile einfach viel zu häufig vor.
Glaube auch, dass so eine Vertragsklausel nicht unüblich ist. Wäre es anders, hätte Takyi sich doch überhaupt nicht dagegen wehren können. Halte so eine Option in diesem Fall durchaus für möglich, was hat der FC P... schon an Geld zubieten? Vlt. war das ein Kompromiss um sich die Dienste von Takyi überhaupt sichern zukönnen und eine Opton in den Vertrag zu bekommen.
Ebenso für möglich halte ich aber, dass Takyi schon mit anderen Vereinen verhandelt und er deswegen nein sagen kann...!?
(Muss eine Option nicht 3 Monate VOR Vertragsende gezogen werde oder irre ich mich da? [Falls man die Option 3 Monate vorher ziehen muss, ist das ja auch schon einen Monat überfällig...] )
Dieser Beitrag wurde zuletzt von zveroboy am 04.05.2011 um 21:37 Uhr bearbeitet
04.05.2011 - 22:03 Uhr
Zitat von Ruehle:
Ich sehe immer noch Null Sinn dahinter und kann mir auch nicht vorstellen, dass es sowas so oft gibt. Wozu auch?
Um für den Augenblick große Vertragsverhandlungen zu umgehen.
Um dem Verein einen Gefallen zu tun. Wird die Option gezogen wird eine Ablöse fällig.
Dem Spieler gibt es in bestimmten Situationen die Möglichkeit ein Jahr in Ruhe zu schauen wie es sich entwickelt.
Das kann man noch so weiterführen. Es gibt einfach Situationen in den so etwas sinnvoll ist.
Ich sehe immer noch Null Sinn dahinter und kann mir auch nicht vorstellen, dass es sowas so oft gibt. Wozu auch?
Um für den Augenblick große Vertragsverhandlungen zu umgehen.
Um dem Verein einen Gefallen zu tun. Wird die Option gezogen wird eine Ablöse fällig.
Dem Spieler gibt es in bestimmten Situationen die Möglichkeit ein Jahr in Ruhe zu schauen wie es sich entwickelt.
Das kann man noch so weiterführen. Es gibt einfach Situationen in den so etwas sinnvoll ist.
04.05.2011 - 22:29 Uhr
Pauli hat einen neuen Trainer gefunden.
Inwiefern diese Verpflichtung sinnvoll ist mag ich aus der Entfernung nicht beurteilen.
Allerdings kommen bei mir Zweifel auf.
http://www.transfermarkt.de/de/st-pauli-bestaetigt-schubert-wird-neuer-trainer/news/anzeigen_61939.html
Inwiefern diese Verpflichtung sinnvoll ist mag ich aus der Entfernung nicht beurteilen.
Allerdings kommen bei mir Zweifel auf.
http://www.transfermarkt.de/de/st-pauli-bestaetigt-schubert-wird-neuer-trainer/news/anzeigen_61939.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt von lusor am 04.05.2011 um 22:30 Uhr bearbeitet
04.05.2011 - 22:33 Uhr
Zitat von lusor:
Allerdings kommen bei mir Zweifel auf.
das wäre doch top, wenn es so kommen würde wie du vermutest :)
Allerdings kommen bei mir Zweifel auf.
das wäre doch top, wenn es so kommen würde wie du vermutest :)
04.05.2011 - 22:35 Uhr
Zitat von 4982markus:
Zitat von lusor:
Allerdings kommen bei mir Zweifel auf.
das wäre doch top, wenn es so kommen würde wie du vermutest :) :p
Zitat von lusor:
Allerdings kommen bei mir Zweifel auf.
das wäre doch top, wenn es so kommen würde wie du vermutest :) :p
04.05.2011 - 22:39 Uhr
Zitat von zveroboy:
(Muss eine Option nicht 3 Monate VOR Vertragsende gezogen werde oder irre ich mich da? [Falls man die Option 3 Monate vorher ziehen muss, ist das ja auch schon einen Monat überfällig...] )
http://www.mopo.de/sport/fc-st--pauli/st--paulis-takyi-theater/-/5067040/8408868/-/index.html
Dazu muss man wissen, dass der Klub die Option wohl schon bis zum 1. März hätte ziehen können. Dann aber hätte Takyi angeblich für eine feste (und nicht allzu hohe) Ablösesumme gehen können. Durch die laut Schulte jetzt vollzogene Verlängerung im Zeitraum zwischen März und Mai kann der Klub die Höhe der Summe offenbar selbst festlegen.
Boss Orth schenkt der Schilderung Schultes natürlich Glauben, in Takyis Beraterkreisen wird eine ganz andere Faktenlage wahrgenommen. Da das Einschreiben an den 26-Jährigen erst am Dienstag letzter Woche raus gegangen sei, obwohl das Team bereits tags darauf gen Lautern reiste, habe Takyi die Post nicht mehr vor Ablauf der Optionsfrist erhalten. In der Tat sagt Schulte: „Was fehlt, ist die schriftliche Quittierung der Option.“ Und weil Sir Charles das gute Stück nun erst in dieser Woche, ergo im Mai, abgeholt hat, geht die Takyi-Fraktion davon aus, dass die angestrebte Verlängerung null und nichtig ist.
(Muss eine Option nicht 3 Monate VOR Vertragsende gezogen werde oder irre ich mich da? [Falls man die Option 3 Monate vorher ziehen muss, ist das ja auch schon einen Monat überfällig...] )
http://www.mopo.de/sport/fc-st--pauli/st--paulis-takyi-theater/-/5067040/8408868/-/index.html
Dazu muss man wissen, dass der Klub die Option wohl schon bis zum 1. März hätte ziehen können. Dann aber hätte Takyi angeblich für eine feste (und nicht allzu hohe) Ablösesumme gehen können. Durch die laut Schulte jetzt vollzogene Verlängerung im Zeitraum zwischen März und Mai kann der Klub die Höhe der Summe offenbar selbst festlegen.
Boss Orth schenkt der Schilderung Schultes natürlich Glauben, in Takyis Beraterkreisen wird eine ganz andere Faktenlage wahrgenommen. Da das Einschreiben an den 26-Jährigen erst am Dienstag letzter Woche raus gegangen sei, obwohl das Team bereits tags darauf gen Lautern reiste, habe Takyi die Post nicht mehr vor Ablauf der Optionsfrist erhalten. In der Tat sagt Schulte: „Was fehlt, ist die schriftliche Quittierung der Option.“ Und weil Sir Charles das gute Stück nun erst in dieser Woche, ergo im Mai, abgeholt hat, geht die Takyi-Fraktion davon aus, dass die angestrebte Verlängerung null und nichtig ist.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kaipi82 am 04.05.2011 um 22:43 Uhr bearbeitet
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