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Stefan Kuntz
Geburtsdatum 30.10.1962
Alter 63
Nat. Deutschland  Deutschland
Größe k. A.
Vertrag bis -
Position Mittelstürmer
Fuß k. A.
Akt. Verein Karriereende

Leistungsdaten:

Alles Gute, Stefan Kuntz!

21.05.2024 - 16:34 Uhr
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2581
14.02.2026 - 19:06 Uhr
Zitat von Mnemosyne
Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Mnemosyne

Zitat von totaalvoetbal_1887

Zitat von stban

Zitat von Mnemosyne

Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)

Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.

Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.


Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…


Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“

Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld

… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.


Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.

Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,

Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??


Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.


Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.


Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.

Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.

Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.

Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.

Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.

Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.

Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.

Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.


Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.

Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:

- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben

Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.

Der Rest ist dann Geschichte.

Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.


"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...


Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?

"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."

- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht


Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.


Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.


Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.


Du verstehst immer noch nicht, dass man für einen Aufhebungsvertrag kein Gericht braucht.


Selbstverständlich braucht es für einen Aufhebungsvertrag ein Gericht. Wenn der Gegner nicht einverstanden ist geht es zum Arbeitsgericht.
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2582
14.02.2026 - 19:45 Uhr
Zitat von Magister73
Zitat von Mnemosyne

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Mnemosyne

Zitat von totaalvoetbal_1887

Zitat von stban

Zitat von Mnemosyne

Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)

Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.

Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.


Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…


Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“

Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld

… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.


Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.

Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,

Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??


Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.


Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.


Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.

Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.

Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.

Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.

Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.

Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.

Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.

Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.


Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.

Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:

- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben

Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.

Der Rest ist dann Geschichte.

Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.


"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...


Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?

"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."

- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht


Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.


Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.


Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.


Du verstehst immer noch nicht, dass man für einen Aufhebungsvertrag kein Gericht braucht.


Selbstverständlich braucht es für einen Aufhebungsvertrag ein Gericht. Wenn der Gegner nicht einverstanden ist geht es zum Arbeitsgericht.


Du verstehst schon, dass ein Vertrag einvernehmlich unterschrieben wird 😂. Da braucht es kein Gericht. Das braucht es nur bei einer Kündigung. Es ist wirklich einfach.

•     •     •

Von allen Unglücklichen ist jener am unglücklichsten, der dereinst Glück gekannt hat
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2583
14.02.2026 - 19:55 Uhr
Zitat von Magister73

Zitat von Mnemosyne

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Mnemosyne

Zitat von totaalvoetbal_1887

Zitat von stban

Zitat von Mnemosyne

Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)

Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.

Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.


Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…


Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“

Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld

… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.


Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.

Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,

Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??


Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.


Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.


Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.

Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.

Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.

Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.

Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.

Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.

Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.

Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.


Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.

Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:

- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben

Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.

Der Rest ist dann Geschichte.

Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.


"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...


Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?

"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."

- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht


Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.


Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.


Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.


Du verstehst immer noch nicht, dass man für einen Aufhebungsvertrag kein Gericht braucht.


Selbstverständlich braucht es für einen Aufhebungsvertrag ein Gericht. Wenn der Gegner nicht einverstanden ist geht es zum Arbeitsgericht.


Jetzt wird es absurd. Einen Vertrag schließen immer 2 Parteien ab. Da rennt doch keiner hinterher zum Gericht und sagt, ich bin mit dem, was ich unterschrieben habe, gar nicht einverstanden.

In vorliegendem Fall liegt ein von Kuntz und dem HSV ausgehandelter unterschriebener rechtswirksamer Vertrag vor.
Insoweit ist die juristische Seite ganz ganz einfach.

Ob der HSV so oder anders hätte handeln sollen, ist vielleicht eine Frage von Ethik oder Moral, aber jedenfalls keine rechtliche. Und schon gar keine strafrechtliche, wo Delikte bewiesen werden müssen, ehe eine Strafe verhängt wird (Unschuldsvermutung).
Dieser Beitrag wurde zuletzt von BallToGo am 14.02.2026 um 20:20 Uhr bearbeitet
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2584
14.02.2026 - 20:35 Uhr
Zitat von Mnemosyne

Zitat von stban

Richtig ist, daß die Trennung beschlossen war, bevor Kuntz am 18. Dezember mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. ..


Es geht inhaltlich nicht darum ob SK in der Rechtfertigung eine Änderung der Meinung des AR hätte erzielen können (Es ist möglich aber sehr unwahrscheinlich). Es geht nur darum, dass er behauptet, man hätte ihm keine Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Und das ist einfach nicht wahr.


Zitat von Moorkamp

"das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. .. "

Das kann man so bewerten, hatte ich in #2657 ebenfalls als leicht irritierend dargestellt, ändert aber nichts an der Tatsache, dass SK's Aussage, er hätte keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, eben auch nicht zutreffend ist.



Okay, unter dem formalen Aspekt habt Ihr sicher recht, er hätte die Gelegenheit gehabt, sich zu äußern.

Ich versuche es mal so : ich denke,, daß Kuntz offensichtlich eine Gelegenheit zu dem Zeitpunkt meinte, an dem die Aussprache noch einen Einfluß auf die Entscheidung hätte haben können. Dies habe ich gemeint, ist vielleicht nicht deutlich geworden.

Und wenn die Verkündung, daß es zu keiner Vertragsverlängerung kommen wird und statt dessen eine Trennung aufgrund der Vorfälle unausweichlich ist, diesen Zeitpunkt eines ergebnisoffenen Gesprächs nicht mehr zuläßt, sieht er es halt so, daß „ihm keine Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern“.

Ich hoffe, daß sich niemand einen Zacken aus der Krone bricht, wenn man es unter dem Gesichtspunkt einzuordnen versucht. Ein Gesprächstermin nach der internen AR-Entscheidung macht einfach keinen Sinn, ihn im Nachhinein zu erwähnen.


Und ja, dieses ist lediglich eine Interpretation meinerseits.

•     •     •

"Wir schaffen das. Und wo uns etwas im Wege steht, muss es überwunden werden." (Mutti, 31.08.2015)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von stban am 14.02.2026 um 20:38 Uhr bearbeitet
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2585
14.02.2026 - 20:48 Uhr
Zitat von Mnemosyne

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Mnemosyne

Zitat von totaalvoetbal_1887

Zitat von stban

Zitat von Mnemosyne

Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)

Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.

Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.


Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…


Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“

Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld

… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.


Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.

Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,

Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??


Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.


Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.


Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.

Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.

Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.

Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.

Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.

Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.

Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.

Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.


Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.

Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:

- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben

Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.

Der Rest ist dann Geschichte.

Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.


"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...


Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?

"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."

- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht


Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.


Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.


Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.


Du verstehst immer noch nicht, dass man für einen Aufhebungsvertrag kein Gericht braucht. Das interne Compliance anders aber auch zuverlässig funktioniert. Was vor anderen Gerichten auch anzuwenden ist, ist das Neutralitätsgebot.

Schuld oder Unschuld gibt es aber nur vorm Strafgericht. Ansonsten werden Entscheidungsgrundlagen geprüft, Anspruchsunterlagen angesehen und man bekommt Recht oder Unrecht. Aber nicht Schuld oder Unschuld. Ich glaube dieser feine Unterschied ist vielen unklar.



Ganz offensichtlich ein Fehler nur einen Teil zu zitieren...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Magister73 am 14.02.2026 um 20:49 Uhr bearbeitet
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2586
14.02.2026 - 20:52 Uhr
Zitat von BallToGo
Zitat von Magister73

Zitat von Mnemosyne

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Flickenteppich

Zitat von Magister73

Zitat von Mnemosyne

Zitat von totaalvoetbal_1887

Zitat von stban

Zitat von Mnemosyne

Auf der einen Seite ist dies tröstlich, es bedeutet, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.
(..)

Die SZ ansonsten mit Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz. Zu wiederholen, der HSV habe ihm angeblich keine Rechtfertigungsmöglichkeit geben und / oder ihm den Inhalt der Vorwürfe nicht mitgeteilt, ignoriert die detaillierten Erklärungen des HSV nebst Terminnennungen und Reaktion der neuen Anwälte auf das Angebot, die Inhalte erneut darzulegen (Abgelehnt da schon bekannt). Das ist unseriös.
.

Abschließend noch ein Wort zu Kuntz Klage, man hätte ihm ja nicht einmal gesagt, wer ihn beschuldigt. Das ist natürlich eine reine Ablenkung, damit Leute, die keine Ah ung von Compliance Verfahren und Schutz von MA Rechten haben, irgendwie finden können, SK sei doch sicher ungerecht behandelt worden. Eine reine Nebelkerze, die für den Boulevard gedacht ist.


Wenn Du anderen hier eine Voreingenommenheit pro Kuntz / Anti-HSV vorwirfst in dieser Angelegenheit, würde ich Deine Punkte hier mindestens mal als „parteiisch“ einordnen…


Du bezeichnest es als „ tröstlich, dass keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind. Es wurde also bisher professionell dichtgehalten, sehr gut.“

Das ist doch angesichts der Tatsache, daß der Aufsichtsrat in seiner ersten Stellungnahme offensiv und ohne Not die - von ihm selbst vorgeschlagene (!) - Sprachregelung des Trennungsgrundes über Bord geworfen hat, blanker Hohn, sich jetzt darüber zu freuen, daß hier „ keine Dokumente von Seiten des HSV durchgesickert sind“. Die Stellungnahme selbst wiegt doch viel schwerer als ein Verweis auf etwaige Informationen aus dem HSV-Umfeld

… und das diese Sprachregelung eine glatte Lüge an alle, sowohl Mitglieder, Mitarbeiter und Öffentlichkeit war, kommt hier auch zu kurz. Das ist nicht hanseatisch und entspricht sicher nicht unseren Leitlinien.


Des Weiteren sehe ich hier auch keine „ Gefälligkeitsberichterstattung für Kuntz“. Sondern eine Beleuchtung auch solcher Bestandteile, die in den Stellungnahmen des Vereins nicht vorkommen. Ich finde das sehr begrüßenswert, weil es beide Standpunkte braucht, um sich überhaupt - irgendwann - ein eigenes Urteil bilden zu können.

Kuntz hat den 18. Dezember genannt als das Datum, an dem zwei Aufsichtsräte auf ihn zukamen und er dachte, es ginge um seine Vertragsverlängerung. Stattdessen hätten sie ihn damit konfrontiert, daß da Vorwürfe im Raum stünden,

Kuntz hat sich nicht darüber beschwert, daß ihm keine Details genannt werden sollten, sondern daß eine Entscheidung über eine Trennung gefallen war, bevor dieses Geschehen ist. Und dieses Unverständnis ist für mich nachvollziehbar und spricht nicht für eine ehrliche Kommunikation. Was nützt es ihm, mit den Räten zu diskutieren, wenn deren Beschluß, sich zu trennen, bereits feststand ??


Wenn ( !) in den Unterlagen, die der Verein ihm zur Verfügung stellen wollte / gestellt hat, der Name der Betroffenen Mitarbeiterin sowie die Namen von vier anderen „Beteiligten“ ( es ist nach wie vor unklar, ob dieses Zeugen oder ebenfalls „Opfer“ sind ) geschwärzt waren, dann ist die Aussage seines Anwaltes absolut korrekt daß er nie mitgeteilt bekommen habe, „was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird“. Das steht ein „und“, und wenn ein Bestandteil ( Name) fehlt, dann ist die Behauptung war. Isso.


Ich halte das Agieren des Aufsichtsrates in diesem Fall weiterhin für höchst problematisch. Eine Lüge als Trennungsgrund vorzuschlagen und danach von sich aus „schwerwiegende Gründe“ anzuführen, sollte an sich Neuwahlen nach sich ziehen. Das geht so nicht.


Was ich hier ein wenig herauslese, ist ein Problem, dass mir bei der ganzen Geschichte auch immer noch Bauchschmerzen bereitet. Etwas was ich nicht dem HSV als beteiligte Institution in diesem Fall anlasten möchte.

Die beiden einzigen Alternativen sollten zumindest in meinen Augen nicht sein:
Wir lassen Belästigungen am Arbeitsplatz zu oder
wir nutzen Methoden, die ein Bruch rechstaatlicher Prinzipien darstellen.

Prinzipien, deren Einhalt wir selbst M*rdern und Kindersch* und schwer in den Epstein-Akten Beschuldigten zugestehen.

Ich glaube die große Mehrheit an Menschen verurteilt Belästigungen und ist dafür, Konsequenzen für Menschen zu ziehen, die Fehlverhalten an den Tag legen.

Es gibt viele Gründe, die mir einfallen, warum man die Opfer durch Anonymität schützen sollte.
Aber es fallen mir auch einige Gründe dafür ein, warum Guantanamo nützlich für die Jagd auf Bin Laden war.

Ich bin überzeugt davon, dass man Belästigungen reduzieren und dabei Methoden einsetzen kann, die mit den Prinzipien im Einklang stehen.

Wenn der Umgang mit solchen Compliancen-Fällen systematisch so vorgesehen ist, wie der HSV in diesem Fall vorgeht, dann mache ich in dieser Situation dem HSV keine Vorwurf.

Allerdings haben wir in meinen Augen damit ein breites gesellschaftliches Problem an den Backen:
- Bruch von rechtstaatlichen Prinzipien kann nicht nur für die Umsetzung erstrebenswerter Ziele eingesetzt werden.
- Es stellt in meinen Augen einen berechtigten Kritikpunkt dar und bietet Angriffsfläche für Leute, denen man eigentlich keine Angriffsfläche bieten möchte.
- @bettertogehter hat in einem anderen Thread das Thema Transparenz angesprochen. Nicht zu wissen, wer einen anklagt, ist für mich sehr intransparent. Mein Vertrauen in Institutionen sinkt, wenn ich so etwas sehe.


Könntest Du bitte erläutern, welchen Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien Du siehst? Ich vermute mal, dass du die Unschuldsvermutung meinst. Die Unschuldsvermutung existiert nur im Strafrecht, explizit bedeutet sie, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld einer angeklagten Person beweisen muss, nicht diese ihre Unschuld.

Im Privatrecht / Vertragsrecht gibt es dies schlicht nicht. Das ist ein allgemeines Missverständnis, dem auch die Jungs und Mädels im Fernsehen aufsitzen. Abgesehen davon war der Ablauf, nach unserer Kenntnis aus Berichten, doch so:

- eine Whistleblowerin meldet sich beim AR
- der AR geht gewissenhaft vor und verurteilt SK nicht sofort, stattdessen werden externe Profis beauftragt, entsprechende Ermittlungen durchzuführen
- im Verlauf der Befragung von WB 1 wird der Name einer zweiten Betroffenen genannt, die Betroffene ist glaubwürdig.
- die zweite Betroffene wird befragt und hat eine sehr hohe Glaubwürdigkeit
- der Bericht wird erstattet
- als die Ermittlungen bekannt werden, melden sich 3 weitere Betroffene
- der AR berät und sieht keinen Ausweg als die Trennung. Kuntz soll aber natürlich Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Kuntz wird über die Inhalte der Vorwürfe informiert.
- Kuntz macht eine Anzeige wegen Stalkings
- der AR konfrontiert Kuntz
- Kuntz erhält 4 Termine, an denen er Stellung nehmen könnte.
- Kuntz schlägt alle Termine aus
- Kuntz beauftragt seine neuen Anwälte, einen Aufhebungsvertrag am letzten Anhörungstermin auszuhandeln
- Der Vertrag wird ausgehandelt (inklusive Sprachregelung) und unterschrieben

Das ist ein textbuchmäßiger Ablauf: Beschuldigung, professionelle externe Ermittlung, Bericht, Entscheidung, Konfrontation, Möglichkeit zur Gegenrede und Aufhebung. Hier wird mit Sicherheit kein moralisches oder rechtsstaatliches Prinzip verletzt.

Der Rest ist dann Geschichte.

Ich wäre wie gesagt sehr daran interessiert zu erfahren, wo Du hier einen Bruch von Recht oder Moral siehst, von der Bild mal abgesehen. Und auf die haben wir ja nun wirklich keinen Einfluss 😀.


"Im Privatrecht/ Vertragsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung ". Das sagt im Prinzip alles über Deine Kommentare aus.
Zivilgerichte , Arbeitsgerichte etc. gibt's Deiner Definition daher nur für Folklore...


Wieso muss eigentlich jeder immer so tun, als wäre er ein Experte auf dem Gebiet, ohne überhaupt vorher mal zu prüfen, ob das gesagte überhaupt der Wahrheit entspricht?

"Die Unschuldsvermutung ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel sechs, Absatz zwei) verankert ist. Im Arbeitsrecht wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten bereits dann kündigen, wenn lediglich der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Straftat besteht – ein Beweis ist nicht erforderlich."

- https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/verdacht-reicht-wann-der-job-auch-ohne-beweis-verloren-geht


Du solltest das nochmals richtig durchlesen bevor Du es als Fakt hierhin stellst. Aus Deinem verlinkten Artikel geht klar hervor das der Verdacht auch entsprechend untermauert sein muss was im zitierten Fall relativ eindeutig nachvollziehbar ist.


Das war erstens absolut nicht die von dir gegebene Prämisse, denn du hattest behauptet das auch im Arbeitsrecht generell die Unschuldsvermutung gilt und ist zweitens im Fall HSV-Kuntz bereits von einer unabhängigen Anwaltskanzlei bewertet und bestätigt worden.


Die Unschuldsvermutung gilt auch im Arbeitsrecht. Wird durch den von Dir verlinkten Artikel ja auch bestätigt. Bei Kuntz ist gar nichts bestätigt worden beginnend das es gar keine Verhandlung vor welchem Gericht auch immer gegeben hat.


Du verstehst immer noch nicht, dass man für einen Aufhebungsvertrag kein Gericht braucht.


Selbstverständlich braucht es für einen Aufhebungsvertrag ein Gericht. Wenn der Gegner nicht einverstanden ist geht es zum Arbeitsgericht.


Jetzt wird es absurd. Einen Vertrag schließen immer 2 Parteien ab. Da rennt doch keiner hinterher zum Gericht und sagt, ich bin mit dem, was ich unterschrieben habe, gar nicht einverstanden.

In vorliegendem Fall liegt ein von Kuntz und dem HSV ausgehandelter unterschriebener rechtswirksamer Vertrag vor.
Insoweit ist die juristische Seite ganz ganz einfach.

Ob der HSV so oder anders hätte handeln sollen, ist vielleicht eine Frage von Ethik oder Moral, aber jedenfalls keine rechtliche. Und schon gar keine strafrechtliche, wo Delikte bewiesen werden müssen, ehe eine Strafe verhängt wird (Unschuldsvermutung).


Siehe meinen Post wo ich nun das ganze Vorposting des Users zitiert habe. War ganz offensichtlich ein Fehler das vorher nicht zu tun..
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2587
14.02.2026 - 20:52 Uhr
Zitat von stban

Zitat von Mnemosyne

Zitat von stban

Richtig ist, daß die Trennung beschlossen war, bevor Kuntz am 18. Dezember mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. ..


Es geht inhaltlich nicht darum ob SK in der Rechtfertigung eine Änderung der Meinung des AR hätte erzielen können (Es ist möglich aber sehr unwahrscheinlich). Es geht nur darum, dass er behauptet, man hätte ihm keine Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Und das ist einfach nicht wahr.


Zitat von Moorkamp

"das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. .. "

Das kann man so bewerten, hatte ich in #2657 ebenfalls als leicht irritierend dargestellt, ändert aber nichts an der Tatsache, dass SK's Aussage, er hätte keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, eben auch nicht zutreffend ist.



Okay, unter dem formalen Aspekt habt Ihr sicher recht, er hätte die Gelegenheit gehabt, sich zu äußern.

Ich versuche es mal so : ich denke,, daß Kuntz offensichtlich eine Gelegenheit zu dem Zeitpunkt meinte, an dem die Aussprache noch einen Einfluß auf die Entscheidung hätte haben können. Dies habe ich gemeint, ist vielleicht nicht deutlich geworden.

Und wenn die Verkündung, daß es zu keiner Vertragsverlängerung kommen wird und statt dessen eine Trennung aufgrund der Vorfälle unausweichlich ist, diesen Zeitpunkt eines ergebnisoffenen Gesprächs nicht mehr zuläßt, sieht er es halt so, daß „ihm keine Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern“.

Ich hoffe, daß sich niemand einen Zacken aus der Krone bricht, wenn man es unter dem Gesichtspunkt einzuordnen versucht. Ein Gesprächstermin nach der internen AR-Entscheidung macht einfach keinen Sinn, ihn im Nachhinein zu erwähnen.


Und ja, dieses ist lediglich eine Interpretation meinerseits.


Denke auch, dass die ursprünglich vorgesehene "Anhörung" im Laufe des Prozesses zu einem "pro forma Gespräch" verkümmert ist, weil der AR sich irgendwann unterwegs entschieden hatte.
Eigentlich ist es ein taktischer Fehler, die Dinge einfach laufen zu lassen, wenn man dazu etwas sagen kann. Aber hier hätte sich am Ergebnis vermutlich eh nichts geändert, wenn Kuntz sich eingelassen hätte.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von BallToGo am 14.02.2026 um 21:02 Uhr bearbeitet
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2588
14.02.2026 - 21:02 Uhr
Zitat von stban
Zitat von Mnemosyne

Zitat von stban

Richtig ist, daß die Trennung beschlossen war, bevor Kuntz am 18. Dezember mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. ..


Es geht inhaltlich nicht darum ob SK in der Rechtfertigung eine Änderung der Meinung des AR hätte erzielen können (Es ist möglich aber sehr unwahrscheinlich). Es geht nur darum, dass er behauptet, man hätte ihm keine Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Und das ist einfach nicht wahr.


Zitat von Moorkamp

"das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. .. "

Das kann man so bewerten, hatte ich in #2657 ebenfalls als leicht irritierend dargestellt, ändert aber nichts an der Tatsache, dass SK's Aussage, er hätte keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, eben auch nicht zutreffend ist.



Okay, unter dem formalen Aspekt habt Ihr sicher recht, er hätte die Gelegenheit gehabt, sich zu äußern.

Ich versuche es mal so : ich denke,, daß Kuntz offensichtlich eine Gelegenheit zu dem Zeitpunkt meinte, an dem die Aussprache noch einen Einfluß auf die Entscheidung hätte haben können. Dies habe ich gemeint, ist vielleicht nicht deutlich geworden.

Und wenn die Verkündung, daß es zu keiner Vertragsverlängerung kommen wird und statt dessen eine Trennung aufgrund der Vorfälle unausweichlich ist, diesen Zeitpunkt eines ergebnisoffenen Gesprächs nicht mehr zuläßt, sieht er es halt so, daß „ihm keine Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern“.

Ich hoffe, daß sich niemand einen Zacken aus der Krone bricht, wenn man es unter dem Gesichtspunkt einzuordnen versucht. Ein Gesprächstermin nach der internen AR-Entscheidung macht einfach keinen Sinn, ihn im Nachhinein zu erwähnen.


Und ja, dieses ist lediglich eine Interpretation meinerseits.


Für jeden der versucht das ganze neutral zu sehen ist doch augenscheinlich das die Aussage des Aufsichtsrat Kuntz hätte sich ja äußern können und nicht gemacht nur Augenauswischerei ist. Sie haben es ja selbst in der Stellungnahme geschrieben das Ihnen die Aussagen der Anwaltskanzlei als Beweis für das Verschulden von Kuntz gereicht hat und deswegen eine Trennung wollten. Bei manchen Usern hier vermute ich Mitglieder des Aufsichtsrat schreiben hier selbst, so vehement wie da verteidigt wird und User die etwas hinterfragen angegangen werden..
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2589
14.02.2026 - 21:23 Uhr
Zitat von Magister73
Zitat von stban

Zitat von Mnemosyne

Zitat von stban

Richtig ist, daß die Trennung beschlossen war, bevor Kuntz am 18. Dezember mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. ..


Es geht inhaltlich nicht darum ob SK in der Rechtfertigung eine Änderung der Meinung des AR hätte erzielen können (Es ist möglich aber sehr unwahrscheinlich). Es geht nur darum, dass er behauptet, man hätte ihm keine Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Und das ist einfach nicht wahr.


Zitat von Moorkamp

"das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. .. "

Das kann man so bewerten, hatte ich in #2657 ebenfalls als leicht irritierend dargestellt, ändert aber nichts an der Tatsache, dass SK's Aussage, er hätte keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, eben auch nicht zutreffend ist.



Okay, unter dem formalen Aspekt habt Ihr sicher recht, er hätte die Gelegenheit gehabt, sich zu äußern.

Ich versuche es mal so : ich denke,, daß Kuntz offensichtlich eine Gelegenheit zu dem Zeitpunkt meinte, an dem die Aussprache noch einen Einfluß auf die Entscheidung hätte haben können. Dies habe ich gemeint, ist vielleicht nicht deutlich geworden.

Und wenn die Verkündung, daß es zu keiner Vertragsverlängerung kommen wird und statt dessen eine Trennung aufgrund der Vorfälle unausweichlich ist, diesen Zeitpunkt eines ergebnisoffenen Gesprächs nicht mehr zuläßt, sieht er es halt so, daß „ihm keine Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern“.

Ich hoffe, daß sich niemand einen Zacken aus der Krone bricht, wenn man es unter dem Gesichtspunkt einzuordnen versucht. Ein Gesprächstermin nach der internen AR-Entscheidung macht einfach keinen Sinn, ihn im Nachhinein zu erwähnen.


Und ja, dieses ist lediglich eine Interpretation meinerseits.


Für jeden der versucht das ganze neutral zu sehen ist doch augenscheinlich das die Aussage des Aufsichtsrat Kuntz hätte sich ja äußern können und nicht gemacht nur Augenauswischerei ist. Sie haben es ja selbst in der Stellungnahme geschrieben das Ihnen die Aussagen der Anwaltskanzlei als Beweis für das Verschulden von Kuntz gereicht hat und deswegen eine Trennung wollten. Bei manchen Usern hier vermute ich Mitglieder des Aufsichtsrat schreiben hier selbst, so vehement wie da verteidigt wird und User die etwas hinterfragen angegangen werden..


Nur damit ich dich richtig verstehe. Der Ablauf scheint relativ unbestritten so gewesen zu sein:

Aufsichtsrat wendet sich an Kuntz: " Hallo Stefan, wir haben mehrere Meldungen von Mitarbeiterinnen wegen sexuellen Übergriff und eine Anwaltskanzlei hat aus Compliance Sicht diese geprüft und hält es für glaubhaft. Wir würden gerne, dass du dich dazu äußerst. Kannst du dann und dann kommen?"

Kuntz: "Ja komme."

Anwälte: "Ne er kommt doch nicht."

Und was ist jetzt Augenwischerei? Auf was soll Kuntz und seine Anwälte denn nach der Absage spekuliert haben? Dass man das einfach dann aussitzt und er einfach immer schnell wegläuft wenn der Aufsichtsrat auf dem Flur ihm entgegenkommt?
Alles Gute, Stefan Kuntz! |#2590
14.02.2026 - 21:35 Uhr
Zitat von Kirk_HSV

Zitat von Magister73

Zitat von stban

Zitat von Mnemosyne

Zitat von stban

Richtig ist, daß die Trennung beschlossen war, bevor Kuntz am 18. Dezember mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. ..


Es geht inhaltlich nicht darum ob SK in der Rechtfertigung eine Änderung der Meinung des AR hätte erzielen können (Es ist möglich aber sehr unwahrscheinlich). Es geht nur darum, dass er behauptet, man hätte ihm keine Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Und das ist einfach nicht wahr.


Zitat von Moorkamp

"das Angebot an ihn, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist dadurch vergossene Milch und hat höchstens einen kosmetischen Anstrich. .. "

Das kann man so bewerten, hatte ich in #2657 ebenfalls als leicht irritierend dargestellt, ändert aber nichts an der Tatsache, dass SK's Aussage, er hätte keine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, eben auch nicht zutreffend ist.



Okay, unter dem formalen Aspekt habt Ihr sicher recht, er hätte die Gelegenheit gehabt, sich zu äußern.

Ich versuche es mal so : ich denke,, daß Kuntz offensichtlich eine Gelegenheit zu dem Zeitpunkt meinte, an dem die Aussprache noch einen Einfluß auf die Entscheidung hätte haben können. Dies habe ich gemeint, ist vielleicht nicht deutlich geworden.

Und wenn die Verkündung, daß es zu keiner Vertragsverlängerung kommen wird und statt dessen eine Trennung aufgrund der Vorfälle unausweichlich ist, diesen Zeitpunkt eines ergebnisoffenen Gesprächs nicht mehr zuläßt, sieht er es halt so, daß „ihm keine Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern“.

Ich hoffe, daß sich niemand einen Zacken aus der Krone bricht, wenn man es unter dem Gesichtspunkt einzuordnen versucht. Ein Gesprächstermin nach der internen AR-Entscheidung macht einfach keinen Sinn, ihn im Nachhinein zu erwähnen.


Und ja, dieses ist lediglich eine Interpretation meinerseits.


Für jeden der versucht das ganze neutral zu sehen ist doch augenscheinlich das die Aussage des Aufsichtsrat Kuntz hätte sich ja äußern können und nicht gemacht nur Augenauswischerei ist. Sie haben es ja selbst in der Stellungnahme geschrieben das Ihnen die Aussagen der Anwaltskanzlei als Beweis für das Verschulden von Kuntz gereicht hat und deswegen eine Trennung wollten. Bei manchen Usern hier vermute ich Mitglieder des Aufsichtsrat schreiben hier selbst, so vehement wie da verteidigt wird und User die etwas hinterfragen angegangen werden..


Nur damit ich dich richtig verstehe. Der Ablauf scheint relativ unbestritten so gewesen zu sein:

Aufsichtsrat wendet sich an Kuntz: " Hallo Stefan, wir haben mehrere Meldungen von Mitarbeiterinnen wegen sexuellen Übergriff und eine Anwaltskanzlei hat aus Compliance Sicht diese geprüft und hält es für glaubhaft. Wir würden gerne, dass du dich dazu äußerst. Kannst du dann und dann kommen?"

Kuntz: "Ja komme."

Anwälte: "Ne er kommt doch nicht."

Und was ist jetzt Augenwischerei? Auf was soll Kuntz und seine Anwälte denn nach der Absage spekuliert haben? Dass man das einfach dann aussitzt und er einfach immer schnell wegläuft wenn der Aufsichtsrat auf dem Flur ihm entgegenkommt?


Der Ablauf ist so nicht gewesen.
2 Aufsichtsräte ua der Präsident des HSV ev haben Kuntz mit den Vorwürfen konfrontiert und geäußert das man sich von Ihm trennen möchte.

Und er könne sich zu den Vorwürfen äußern.

Das wurde von Kuntz so geäußert und vom HSV/ Aufsichtsrat auch nicht widersprochen.
Was auch schwierig wäre da dann die Schuldzuweisung Stellungnahmen des Aufsichtsrates erneut falsch gewesen wären Insofern es tatsächlich anders abgelaufen wäre.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Magister73 am 14.02.2026 um 21:41 Uhr bearbeitet
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