| Geburtsdatum | 02.02.2004 |
|---|---|
| Alter | 22 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,86m |
| Leihende | 30.06.2027 |
| Position | Linksaußen |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | HNK Rijeka |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 2 | - | - | ||
![]() | UECL Quali | 1 | - | - | |
![]() | SuperSport HNL | 1 | - | - | |
Yusuf Kabadayi [7]
09.08.2024 - 10:32 Uhr
03.08.2025 - 12:59 Uhr
@Augsburg_FCA
Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!
Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").
Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!
Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!
Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").
Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!
Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!
Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!
Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!
Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").
Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!
Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!
Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").
Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!
Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!
Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Scotty27 am 03.08.2025 um 13:09 Uhr bearbeitet
03.08.2025 - 16:56 Uhr
Dass dieser einfach so aufgrund einer Zeugenaussage erlassen wird und dass der Spieler nur deshalb nicht dagegen vorgeht, nur damit dann endlich Ruhe einkehrt, glaubst du doch nicht wirklich?
Ohne eine Schuldfrage bewerten zu wollen. Ich kann die von beiden Seiten genannten Argumente gut nachvollziehen, kann mir aber schon vorstellen, dass der Spieler den Strafbefehl einfach deshalb akzeptiert hat, um zu verhindern, dass in einer ansonsten fälligen Verhandlung alles öffentlich ausgebreitet worden wäre. Man stelle sich nur die möglichen Fragen vor. Was hat wann, wo und in welcher Form an sexuellen Handlungen stattgefunden? Inwieweit waren diese oder jene Dinge einvernehmlich? Haben Sie dabei mit der flachen Hand zugeschlagen, etc.? Da erscheint es schon plausibel, dass ein Bundesligaspieler lieber eine, laut Berichten, Geldstrafe im "mittleren fünfstelligen Bereich" bezahlt, als das dann im Anschluss in der Bildzeitung nachlesen zu können.
Ich habe mal gelesen, dass in der Premiere League Spieler sogar speziell geschult werden sollen, was sie sich in ihrem Privatleben beachten sollten, um erst gar nicht in solche problematischen Situationen zu kommen, die dann im ungünstigsten Fall, sei es schuldhaft oder nicht, in so eine Richtung laufen können.
Ohne eine Schuldfrage bewerten zu wollen. Ich kann die von beiden Seiten genannten Argumente gut nachvollziehen, kann mir aber schon vorstellen, dass der Spieler den Strafbefehl einfach deshalb akzeptiert hat, um zu verhindern, dass in einer ansonsten fälligen Verhandlung alles öffentlich ausgebreitet worden wäre. Man stelle sich nur die möglichen Fragen vor. Was hat wann, wo und in welcher Form an sexuellen Handlungen stattgefunden? Inwieweit waren diese oder jene Dinge einvernehmlich? Haben Sie dabei mit der flachen Hand zugeschlagen, etc.? Da erscheint es schon plausibel, dass ein Bundesligaspieler lieber eine, laut Berichten, Geldstrafe im "mittleren fünfstelligen Bereich" bezahlt, als das dann im Anschluss in der Bildzeitung nachlesen zu können.
Ich habe mal gelesen, dass in der Premiere League Spieler sogar speziell geschult werden sollen, was sie sich in ihrem Privatleben beachten sollten, um erst gar nicht in solche problematischen Situationen zu kommen, die dann im ungünstigsten Fall, sei es schuldhaft oder nicht, in so eine Richtung laufen können.
05.08.2025 - 01:10 Uhr
Zitat von Scotty27
@Augsburg_FCA
Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!
Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").
Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!
Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!
Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").
Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!
Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!
Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!
@Augsburg_FCA
Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!
Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").
Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!
Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!
Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").
Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!
Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!
Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!
Kurze Verständnisfrage. Wenn keine Täter Opfer Umkehr betrieben wird, wieso wird dann permanent versucht das Opfer unglaubwürdig zu machen oder zu suggerieren, dass das Opfer versucht dem Täter zu schaden?
Ja es gibt Fälle, in denen falsche Behauptungen aufgestellt wurden, nur um etwas zu erpressen oder jemandem zu schaden. Aber die Realität ist doch, dass der Großteil von solchen Taten überhaupt nicht angezeigt werden. Bei den Taten die angezeigt werden, kommt es oftmals gar nicht zum Prozess und diese wiederum verlaufen häufig im Sand, aus Gründen die hier mittlerweile zu genüge aufgezählt wurden. Am Ende liegt die Zahl von Falschbehauptungen bei 3 Prozent der Fälle die angezeigt werden.
Und ja es gibt prominente Fälle, wo Sportler oder TV Persönlichkeiten zu Unrecht angeklagt wurden. Aber dann können wir auch über all die Fälle reden wo Sportler und andere Promis nicht zu unrecht beschuldigt wurden. Das würde dann zwar jeglichen Rahmen sprengen weil alleine die Liste an NFL Athleten die Schuldig sind wahrscheinlich dazu führt, dass Transfermarkt über eine maximal Länge für Beiträge diskutieren wird. Im Fussball gibt es ebenfalls so viele Fälle.
Also was genau ist es, wenn es kein Täter Opfer Umkehr sein soll?
Und wahnsinnig sachlich neutrale Betrachtungsweise die an den Tag gelegt wird, wenn sogar im Satz zuvor geschrieben wird, dass es für dich klar ersichtlich ist, dass die Frau Zverev zu unrecht angezeigt hat, weil es verspätet war. Hab den Fall mit Zverev nicht verfolgt, aber die Formulierung den Preis hochtreiben ist eher nicht das Paradebeispiel für sachlich neutral....
05.08.2025 - 06:56 Uhr
Zitat von AHGAres
Kurze Verständnisfrage. Wenn keine Täter Opfer Umkehr betrieben wird, wieso wird dann permanent versucht das Opfer unglaubwürdig zu machen oder zu suggerieren, dass das Opfer versucht dem Täter zu schaden?
Ja es gibt Fälle, in denen falsche Behauptungen aufgestellt wurden, nur um etwas zu erpressen oder jemandem zu schaden. Aber die Realität ist doch, dass der Großteil von solchen Taten überhaupt nicht angezeigt werden. Bei den Taten die angezeigt werden, kommt es oftmals gar nicht zum Prozess und diese wiederum verlaufen häufig im Sand, aus Gründen die hier mittlerweile zu genüge aufgezählt wurden. Am Ende liegt die Zahl von Falschbehauptungen bei 3 Prozent der Fälle die angezeigt werden.
Und ja es gibt prominente Fälle, wo Sportler oder TV Persönlichkeiten zu Unrecht angeklagt wurden. Aber dann können wir auch über all die Fälle reden wo Sportler und andere Promis nicht zu unrecht beschuldigt wurden. Das würde dann zwar jeglichen Rahmen sprengen weil alleine die Liste an NFL Athleten die Schuldig sind wahrscheinlich dazu führt, dass Transfermarkt über eine maximal Länge für Beiträge diskutieren wird. Im Fussball gibt es ebenfalls so viele Fälle.
Also was genau ist es, wenn es kein Täter Opfer Umkehr sein soll?
Und wahnsinnig sachlich neutrale Betrachtungsweise die an den Tag gelegt wird, wenn sogar im Satz zuvor geschrieben wird, dass es für dich klar ersichtlich ist, dass die Frau Zverev zu unrecht angezeigt hat, weil es verspätet war. Hab den Fall mit Zverev nicht verfolgt, aber die Formulierung den Preis hochtreiben ist eher nicht das Paradebeispiel für sachlich neutral....
Zitat von Scotty27
@Augsburg_FCA
Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!
Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").
Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!
Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!
Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").
Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!
Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!
Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!
@Augsburg_FCA
Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!
Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").
Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!
Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!
Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").
Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!
Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!
Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!
Kurze Verständnisfrage. Wenn keine Täter Opfer Umkehr betrieben wird, wieso wird dann permanent versucht das Opfer unglaubwürdig zu machen oder zu suggerieren, dass das Opfer versucht dem Täter zu schaden?
Ja es gibt Fälle, in denen falsche Behauptungen aufgestellt wurden, nur um etwas zu erpressen oder jemandem zu schaden. Aber die Realität ist doch, dass der Großteil von solchen Taten überhaupt nicht angezeigt werden. Bei den Taten die angezeigt werden, kommt es oftmals gar nicht zum Prozess und diese wiederum verlaufen häufig im Sand, aus Gründen die hier mittlerweile zu genüge aufgezählt wurden. Am Ende liegt die Zahl von Falschbehauptungen bei 3 Prozent der Fälle die angezeigt werden.
Und ja es gibt prominente Fälle, wo Sportler oder TV Persönlichkeiten zu Unrecht angeklagt wurden. Aber dann können wir auch über all die Fälle reden wo Sportler und andere Promis nicht zu unrecht beschuldigt wurden. Das würde dann zwar jeglichen Rahmen sprengen weil alleine die Liste an NFL Athleten die Schuldig sind wahrscheinlich dazu führt, dass Transfermarkt über eine maximal Länge für Beiträge diskutieren wird. Im Fussball gibt es ebenfalls so viele Fälle.
Also was genau ist es, wenn es kein Täter Opfer Umkehr sein soll?
Und wahnsinnig sachlich neutrale Betrachtungsweise die an den Tag gelegt wird, wenn sogar im Satz zuvor geschrieben wird, dass es für dich klar ersichtlich ist, dass die Frau Zverev zu unrecht angezeigt hat, weil es verspätet war. Hab den Fall mit Zverev nicht verfolgt, aber die Formulierung den Preis hochtreiben ist eher nicht das Paradebeispiel für sachlich neutral....
Eigentlich wollte ich hier nichts zu diesem Thema mehr schreiben, da wir nicht wissen was wirklich vorgefallen ist!
Es wird was gewesen sein, dass ist klar.
Aber da es jetzt wohl um die Deutungshoheit geht, stelle ich mal die Frage, warum sollte man jemanden mehr glauben als dem Spieler, wenn dieser anscheinend schon beim Hauptvorwurf der Vergewaltigung Probleme mit der Wahrheit hatte?
05.08.2025 - 08:26 Uhr
Zitat von Augsburg_FCA
Was den Vergewaltigungsvorwurf an sich angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das zu beurteilen ist, einfach weil ich nicht weiß was da tatsächlich gelaufen ist. Freigesprochen sein kann der Spieler eigentlich nicht, ansonsten hätte es eine Gerichtsverhandlung geben müssen. Wenn das Verfahren eingestellt wurde (von der Staatsanwaltschaft), dann bedeutet das erstmal nichts hinsichtlich der möglichen Schuld. Dann bedeutet das lediglich, dass keine Anklage gegen den Spieler erhoben wurde. Das kann z. B. auch den Grund haben, dass eine Verurteilung aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler jetzt schuldig ist oder nicht..
Was den Vergewaltigungsvorwurf an sich angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das zu beurteilen ist, einfach weil ich nicht weiß was da tatsächlich gelaufen ist. Freigesprochen sein kann der Spieler eigentlich nicht, ansonsten hätte es eine Gerichtsverhandlung geben müssen. Wenn das Verfahren eingestellt wurde (von der Staatsanwaltschaft), dann bedeutet das erstmal nichts hinsichtlich der möglichen Schuld. Dann bedeutet das lediglich, dass keine Anklage gegen den Spieler erhoben wurde. Das kann z. B. auch den Grund haben, dass eine Verurteilung aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler jetzt schuldig ist oder nicht..
Ein Jurist, der mal eben die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt - nicht schlecht.
Natürlich ist jemand unschuldig, wenn keine Anklage erhoben wird. Es ist nicht üblich zu verhandeln, um die Unschuld eines Beschuldigten zu erweisen. Wäre ja auch ganz schön blöd.
Und ja, ein Strafbefehl gilt als Verurteilung und trotzdem akzeptieren ihn Beschuldigte oft, weil es ihnen als das geringere Übel erscheint. Auf hoher See und vor Gericht... Im Fall eines mehr oder weniger Prominenten scheut dieser evtl. die erneute Öffentlichkeit. Dazu kommt, dass ein Gericht, dem nun ein Fall zur Verhandlung aufgedrängt wird, den es mehr oder weniger schon entschieden hat, vllt. nicht so geneigt sein wird anders zu entscheiden, womit man wiederum eine Instanz weiter gehen müsste... Es gibt also durchaus (schlechte) Gründe, einen Strafbefehl hinzunehmen, auch wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Nein, wir wissen nicht. Aber Vergewaltigungsvorwürfe werden heutzutage eigentlich schon energisch aufgeklärt und verfolgt. Wenn dann keine Anklage erfolgt und ergo der Beschuldigte diesbezüglich als unschuldig zu gelten hat, sind Zweifel an den Aussagen des Anzeigenden schon zulässig. Insofern teile ich die Meinung von Thommy, und ich bin ganz bestimmt nicht auf der Seite von Frauenschlägern und Vergewaltigern.
05.08.2025 - 08:54 Uhr
Zitat von Thommy_S
Eigentlich wollte ich hier nichts zu diesem Thema mehr schreiben, da wir nicht wissen was wirklich vorgefallen ist!
Es wird was gewesen sein, dass ist klar.
Aber da es jetzt wohl um die Deutungshoheit geht, stelle ich mal die Frage, warum sollte man jemanden mehr glauben als dem Spieler, wenn dieser anscheinend schon beim Hauptvorwurf der Vergewaltigung Probleme mit der Wahrheit hatte?
Zitat von AHGAres
Kurze Verständnisfrage. Wenn keine Täter Opfer Umkehr betrieben wird, wieso wird dann permanent versucht das Opfer unglaubwürdig zu machen oder zu suggerieren, dass das Opfer versucht dem Täter zu schaden?
Ja es gibt Fälle, in denen falsche Behauptungen aufgestellt wurden, nur um etwas zu erpressen oder jemandem zu schaden. Aber die Realität ist doch, dass der Großteil von solchen Taten überhaupt nicht angezeigt werden. Bei den Taten die angezeigt werden, kommt es oftmals gar nicht zum Prozess und diese wiederum verlaufen häufig im Sand, aus Gründen die hier mittlerweile zu genüge aufgezählt wurden. Am Ende liegt die Zahl von Falschbehauptungen bei 3 Prozent der Fälle die angezeigt werden.
Und ja es gibt prominente Fälle, wo Sportler oder TV Persönlichkeiten zu Unrecht angeklagt wurden. Aber dann können wir auch über all die Fälle reden wo Sportler und andere Promis nicht zu unrecht beschuldigt wurden. Das würde dann zwar jeglichen Rahmen sprengen weil alleine die Liste an NFL Athleten die Schuldig sind wahrscheinlich dazu führt, dass Transfermarkt über eine maximal Länge für Beiträge diskutieren wird. Im Fussball gibt es ebenfalls so viele Fälle.
Also was genau ist es, wenn es kein Täter Opfer Umkehr sein soll?
Und wahnsinnig sachlich neutrale Betrachtungsweise die an den Tag gelegt wird, wenn sogar im Satz zuvor geschrieben wird, dass es für dich klar ersichtlich ist, dass die Frau Zverev zu unrecht angezeigt hat, weil es verspätet war. Hab den Fall mit Zverev nicht verfolgt, aber die Formulierung den Preis hochtreiben ist eher nicht das Paradebeispiel für sachlich neutral....
Zitat von Scotty27
@Augsburg_FCA
Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!
Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").
Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!
Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!
Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").
Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!
Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!
Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!
@Augsburg_FCA
Nein - keine "Opfer <-> Töter"-Umkehr von mir!
ABER: offensichtlich eine Vorverurteilung deinerseits!
Kann es sein, dass die Schwere der Anzeige (vermutlich der Frau, Inhalt: Körperverletzung & Vergewaltigung), die regionale Prominenz des FCA.-Spielers und dessen Herkunft (türkisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft) dazu geführt haben, eine U-Haft anzuordnen (Zitat:"...eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die beschuldigte Person eine Straftat begangen hat, und dass ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben ist. Die U-Haft dient der Sicherung des Strafverfahrens und ist keine Vorverurteilung. ").
Eigene Erfahrung: ich wurde als Hobby-Radler von einem Autofahrer ausgebremst, kam zu Sturz und wurde mittelschwer verletzt, ich habe diesen Sachverhalt angezeigt, der Autofahrer hat widersprochen und wir haben uns vor Gericht gesehen - Grund: mögliche vorsätzliche Körperverletzung vom Autofahrer - so schnell geht das. Die Staatsanwaltschaft musste so handeln!
Dass der Vergewaltigungsvorwurf gegen den FCA-Spieler offensichtlich unhaltbar war ("warum"?) - gibt mir sehr zu denken!
Vielleicht ist die "Zusammenkunft" der beiden Kontrahenten unter verschiedenen Vorannahmen geschehen - der eine wollte nicht mehr als einen schnellen One-Night-Stand, der | die andere mehr - und hat sich dann aus Enttäuschung gerächt ("dem reichen Profifußballer zeig ich´s").
Prominenter Fall: beim Tennisspieler Zverev ist z.B. die Anzeige ("2 x leichtes Würgen") erst 1,5 Jahre nach der Trennung erfolgt - für mich offensichtlich, dass die Dame "den Preis hochtreiben! wollte. Zverev hat seitdem den Malus eines Frauenschlägers anhängen. Jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen!
Again: ich versuche es sachlich-neutral zu sehen - nicht immer ist der Mann schuld!
Das wars hierzu von meiner Seite, denn: wir interpretieren alle und wissen sehr wenig über den Vorgang!
Kurze Verständnisfrage. Wenn keine Täter Opfer Umkehr betrieben wird, wieso wird dann permanent versucht das Opfer unglaubwürdig zu machen oder zu suggerieren, dass das Opfer versucht dem Täter zu schaden?
Ja es gibt Fälle, in denen falsche Behauptungen aufgestellt wurden, nur um etwas zu erpressen oder jemandem zu schaden. Aber die Realität ist doch, dass der Großteil von solchen Taten überhaupt nicht angezeigt werden. Bei den Taten die angezeigt werden, kommt es oftmals gar nicht zum Prozess und diese wiederum verlaufen häufig im Sand, aus Gründen die hier mittlerweile zu genüge aufgezählt wurden. Am Ende liegt die Zahl von Falschbehauptungen bei 3 Prozent der Fälle die angezeigt werden.
Und ja es gibt prominente Fälle, wo Sportler oder TV Persönlichkeiten zu Unrecht angeklagt wurden. Aber dann können wir auch über all die Fälle reden wo Sportler und andere Promis nicht zu unrecht beschuldigt wurden. Das würde dann zwar jeglichen Rahmen sprengen weil alleine die Liste an NFL Athleten die Schuldig sind wahrscheinlich dazu führt, dass Transfermarkt über eine maximal Länge für Beiträge diskutieren wird. Im Fussball gibt es ebenfalls so viele Fälle.
Also was genau ist es, wenn es kein Täter Opfer Umkehr sein soll?
Und wahnsinnig sachlich neutrale Betrachtungsweise die an den Tag gelegt wird, wenn sogar im Satz zuvor geschrieben wird, dass es für dich klar ersichtlich ist, dass die Frau Zverev zu unrecht angezeigt hat, weil es verspätet war. Hab den Fall mit Zverev nicht verfolgt, aber die Formulierung den Preis hochtreiben ist eher nicht das Paradebeispiel für sachlich neutral....
Eigentlich wollte ich hier nichts zu diesem Thema mehr schreiben, da wir nicht wissen was wirklich vorgefallen ist!
Es wird was gewesen sein, dass ist klar.
Aber da es jetzt wohl um die Deutungshoheit geht, stelle ich mal die Frage, warum sollte man jemanden mehr glauben als dem Spieler, wenn dieser anscheinend schon beim Hauptvorwurf der Vergewaltigung Probleme mit der Wahrheit hatte?
Es geht nicht um die Deutungshoheit, zumindest mir nicht. Man soll auch niemanden mehr glauben oder weniger glauben. Aber sowie für den Spieler die Unschuldsvermutung gelten muss, sollte das auch für die andere Partei gelten. Und dies geschieht ja eindeutig nicht, wenn diese Partei lediglich auf Grund von wenigen anderen Fällen, in welchen die Klägerinnen gelogen haben und falsche Behauptungen aufgestellt haben, angezweifelt wird. Und es sind nun mal wenige Fälle. Da zu pauschalisieren ist nicht richtig. Genau wie auf der anderen Seite.
Die einzige Information, die es gibt, ist, dass es einen Strafbefehl gibt. Und das dieser akzeptiert wurde. Es sind keine Einzelheiten bekannt, keine Zeugenaussagen oder andere Beweise, auch nicht welche Beweise fehlen, nichts über die Glaubwürdigkeit der Klägerin, kein Kontext oder sonst irgendwas. Aber trotzdem wird es stärker verurteilt, wenn man vermutet dass er Strafbefehl seine Legitimität hat, als wenn man vermutet dass er es nicht hat. Und diese Standpunkte als Deutungs- und Moralkriege abgewertet. Und wir alle hier vermuten nur, weil keiner bei dem Vorfall dabei war oder bei dem Prozess/Verhandlung/Gerichtstermin (wie auch immer der korrekte Begriff jetzt auch ist).
05.08.2025 - 09:52 Uhr
Zitat von monterey
Ein Jurist, der mal eben die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt - nicht schlecht.
Natürlich ist jemand unschuldig, wenn keine Anklage erhoben wird. Es ist nicht üblich zu verhandeln, um die Unschuld eines Beschuldigten zu erweisen. Wäre ja auch ganz schön blöd.
Und ja, ein Strafbefehl gilt als Verurteilung und trotzdem akzeptieren ihn Beschuldigte oft, weil es ihnen als das geringere Übel erscheint. Auf hoher See und vor Gericht... Im Fall eines mehr oder weniger Prominenten scheut dieser evtl. die erneute Öffentlichkeit. Dazu kommt, dass ein Gericht, dem nun ein Fall zur Verhandlung aufgedrängt wird, den es mehr oder weniger schon entschieden hat, vllt. nicht so geneigt sein wird anders zu entscheiden, womit man wiederum eine Instanz weiter gehen müsste... Es gibt also durchaus (schlechte) Gründe, einen Strafbefehl hinzunehmen, auch wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Nein, wir wissen nicht. Aber Vergewaltigungsvorwürfe werden heutzutage eigentlich schon energisch aufgeklärt und verfolgt. Wenn dann keine Anklage erfolgt und ergo der Beschuldigte diesbezüglich als unschuldig zu gelten hat, sind Zweifel an den Aussagen des Anzeigenden schon zulässig. Insofern teile ich die Meinung von Thommy, und ich bin ganz bestimmt nicht auf der Seite von Frauenschlägern und Vergewaltigern.
Zitat von Augsburg_FCA
Was den Vergewaltigungsvorwurf an sich angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das zu beurteilen ist, einfach weil ich nicht weiß was da tatsächlich gelaufen ist. Freigesprochen sein kann der Spieler eigentlich nicht, ansonsten hätte es eine Gerichtsverhandlung geben müssen. Wenn das Verfahren eingestellt wurde (von der Staatsanwaltschaft), dann bedeutet das erstmal nichts hinsichtlich der möglichen Schuld. Dann bedeutet das lediglich, dass keine Anklage gegen den Spieler erhoben wurde. Das kann z. B. auch den Grund haben, dass eine Verurteilung aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler jetzt schuldig ist oder nicht..
Was den Vergewaltigungsvorwurf an sich angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das zu beurteilen ist, einfach weil ich nicht weiß was da tatsächlich gelaufen ist. Freigesprochen sein kann der Spieler eigentlich nicht, ansonsten hätte es eine Gerichtsverhandlung geben müssen. Wenn das Verfahren eingestellt wurde (von der Staatsanwaltschaft), dann bedeutet das erstmal nichts hinsichtlich der möglichen Schuld. Dann bedeutet das lediglich, dass keine Anklage gegen den Spieler erhoben wurde. Das kann z. B. auch den Grund haben, dass eine Verurteilung aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler jetzt schuldig ist oder nicht..
Ein Jurist, der mal eben die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt - nicht schlecht.
Natürlich ist jemand unschuldig, wenn keine Anklage erhoben wird. Es ist nicht üblich zu verhandeln, um die Unschuld eines Beschuldigten zu erweisen. Wäre ja auch ganz schön blöd.
Und ja, ein Strafbefehl gilt als Verurteilung und trotzdem akzeptieren ihn Beschuldigte oft, weil es ihnen als das geringere Übel erscheint. Auf hoher See und vor Gericht... Im Fall eines mehr oder weniger Prominenten scheut dieser evtl. die erneute Öffentlichkeit. Dazu kommt, dass ein Gericht, dem nun ein Fall zur Verhandlung aufgedrängt wird, den es mehr oder weniger schon entschieden hat, vllt. nicht so geneigt sein wird anders zu entscheiden, womit man wiederum eine Instanz weiter gehen müsste... Es gibt also durchaus (schlechte) Gründe, einen Strafbefehl hinzunehmen, auch wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Nein, wir wissen nicht. Aber Vergewaltigungsvorwürfe werden heutzutage eigentlich schon energisch aufgeklärt und verfolgt. Wenn dann keine Anklage erfolgt und ergo der Beschuldigte diesbezüglich als unschuldig zu gelten hat, sind Zweifel an den Aussagen des Anzeigenden schon zulässig. Insofern teile ich die Meinung von Thommy, und ich bin ganz bestimmt nicht auf der Seite von Frauenschlägern und Vergewaltigern.
Woher Deine Hybris gegenüber jemanden mit juristischem Hintergrund, der Ahnung hat und geltendes Recht erklärt?
Nein, wenn keine Anklage erhoben wird, ist man nicht zwingend unschuldig. Das bedeutet nur, die Beweise werden wahrscheinlich, wie in diesem Fall, nicht für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ausreichen. Deshalb wurde die Anklage "herabgestuft" und ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen.
Wieso ist es das geringere Übel, wenn er den Strafbefehl akzeptiert?
Der Mann ist Anfang 20, steht am Anfang seiner Karriere. Er wird, sobald die großen Zeitungen das Thema aufgreifen und bei jedem ähnlichen gelagerten Fall genannt werden. Er wird immer der sein, der wegen Körperverletzung gegen eine Frau verurteilt wurde.
Denkst Du wirklich, Gerichte bekommen, Fälle aufgezwungen und haben dann kein Interesse daran, ordentlich zu prüfen?
Nein, die Person, die die Anzeige erstattet hat, ist nicht weniger glaubwürdig, weil aus der Vergewaltigung eine Körperverletzung wurde.
Aus meiner Sicht ist er kein Spieler mehr, der beim FCA auflaufen sollte. Der Club stellt sich gegen Gewalt, organisiert Anlaufstellen und Hotlines im Stadion für Personen, die, Opfer von Gewalt werden. Man soll sich sogar melden, wenn man sich nur unsicher fühlt. Das passt es mMn nicht damit zusammen, dass ein verurteilter Straftäter unten auf dem Platz herumläuft.
05.08.2025 - 10:34 Uhr
Zitat von schretzsche
Denkst Du wirklich, Gerichte bekommen, Fälle aufgezwungen und haben dann kein Interesse daran, ordentlich zu prüfen?
Nein, die Person, die die Anzeige erstattet hat, ist nicht weniger glaubwürdig, weil aus der Vergewaltigung eine Körperverletzung wurde.
Aus meiner Sicht ist er kein Spieler mehr, der beim FCA auflaufen sollte. Der Club stellt sich gegen Gewalt, organisiert Anlaufstellen und Hotlines im Stadion für Personen, die, Opfer von Gewalt werden. Man soll sich sogar melden, wenn man sich nur unsicher fühlt. Das passt es mMn nicht damit zusammen, dass ein verurteilter Straftäter unten auf dem Platz herumläuft.
Denkst Du wirklich, Gerichte bekommen, Fälle aufgezwungen und haben dann kein Interesse daran, ordentlich zu prüfen?
Nein, die Person, die die Anzeige erstattet hat, ist nicht weniger glaubwürdig, weil aus der Vergewaltigung eine Körperverletzung wurde.
Aus meiner Sicht ist er kein Spieler mehr, der beim FCA auflaufen sollte. Der Club stellt sich gegen Gewalt, organisiert Anlaufstellen und Hotlines im Stadion für Personen, die, Opfer von Gewalt werden. Man soll sich sogar melden, wenn man sich nur unsicher fühlt. Das passt es mMn nicht damit zusammen, dass ein verurteilter Straftäter unten auf dem Platz herumläuft.
Erklär mir doch mal bitte, was du unter der Unschuldsvermutung verstehst.
Wenn du als Laie darunter deine geschilderte Auffassung verstehst, dass wenn jemand einen anderen beschuldigt, der nicht unschuldig sein muss, auch wenn er nicht verurteilt wird, weil es ja sonst wohl keine solche Anzeige gegeben haben würde - bitte. Wenn ein Jurist das sagt - übel. Sorry. Und mit Hybris hat das wenig zu tun.
Zitat von schretzsche
Denkst Du wirklich, Gerichte bekommen, Fälle aufgezwungen und haben dann kein Interesse daran, ordentlich zu prüfen?
Nein, die Person, die die Anzeige erstattet hat, ist nicht weniger glaubwürdig, weil aus der Vergewaltigung eine Körperverletzung wurde.
Aus meiner Sicht ist er kein Spieler mehr, der beim FCA auflaufen sollte. Der Club stellt sich gegen Gewalt, organisiert Anlaufstellen und Hotlines im Stadion für Personen, die, Opfer von Gewalt werden. Man soll sich sogar melden, wenn man sich nur unsicher fühlt. Das passt es mMn nicht damit zusammen, dass ein verurteilter Straftäter unten auf dem Platz herumläuft.
Denkst Du wirklich, Gerichte bekommen, Fälle aufgezwungen und haben dann kein Interesse daran, ordentlich zu prüfen?
Nein, die Person, die die Anzeige erstattet hat, ist nicht weniger glaubwürdig, weil aus der Vergewaltigung eine Körperverletzung wurde.
Aus meiner Sicht ist er kein Spieler mehr, der beim FCA auflaufen sollte. Der Club stellt sich gegen Gewalt, organisiert Anlaufstellen und Hotlines im Stadion für Personen, die, Opfer von Gewalt werden. Man soll sich sogar melden, wenn man sich nur unsicher fühlt. Das passt es mMn nicht damit zusammen, dass ein verurteilter Straftäter unten auf dem Platz herumläuft.
Also ich beurteile nicht, ob der Spieler noch für den FCA tragbar ist oder nicht. Mir stieß nur diese aberwitzige Verdrehung der Unschuldsvermutung sauer auf - ich habe den ganzen Fall nur am äußersten Rand mitbekommen.
Ein Zeuge, der unglaubwürdig ist, ist eher ein schlechter Zeuge. Details, die die eine Aussage glaubwürdiger machen als die andere, kenne ich nicht.
Den Strafbefehlt erlässt das Amtsgericht. Das hat also - sicher auch sorgfältig - geprüft. Bei einem Einspruch gegen diesen, verhandelt das selbe Gericht. Die Neigung sich selbst zu widerlegen ist nun mal meist nicht besonders groß.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von monterey am 05.08.2025 um 10:42 Uhr bearbeitet
05.08.2025 - 11:35 Uhr
Zitat von Augsburg_FCA
Wo habe ich denn die Unschuldsvermutung ignoriert? Ich habe nie behauptet, dass der Spieler „schuldig“ ist. Ich habe geschrieben, dass die Frage der Schuld nicht geklärt wurde. Dass der Spieler im strafrechtlichen Sinne nicht schuldig ist, das sollte doch jedem einleuchten ohne Urteil.
Das ganze hat jedoch nichts mit dem zu tun, was tatsächlich abgelaufen ist. Das ist und bleibt nunmal ungeklärt, auch wenn der Spieler juristisch als nicht schuldig gilt.
Um es nochmal plastisch auszudrücken: Wenn ich jemanden verprügle und unerkannt fliehe, dann gelte ich ebenfalls als „nicht schuldig“ im strafrechtlichen Sinne. Einfach deshalb, weil ich mich den Strafverfolgungsbehörden entziehen konnte und nicht verurteilt wurde.
Die Intention meines Beitrages ist es gewesen, dem User zu widersprechen, der hier die Möglichkeit einer Täter-Opfer Umkehr als wahrscheinlich darzustellen versucht.
Zumindest einen Strafbefehl hat es ja aber offenbar gegeben. Der Spieler ist damit eben kein unbeschriebenes Blatt mehr und es ist auch keine Diskussionsgrundlage zu behaupten, dass das trotz Strafbefehl schon nicht so gewesen sein wird, nur weil es nicht wegen einer Vergewaltigung ebenfalls ein Urteil gegen den Spieler gegeben hat.
Ansonsten bleibe ich bei dem, was ich bisher dazu geschrieben habe.
Zitat von monterey
Ein Jurist, der mal eben die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt - nicht schlecht.
Natürlich ist jemand unschuldig, wenn keine Anklage erhoben wird. Es ist nicht üblich zu verhandeln, um die Unschuld eines Beschuldigten zu erweisen. Wäre ja auch ganz schön blöd.
Und ja, ein Strafbefehl gilt als Verurteilung und trotzdem akzeptieren ihn Beschuldigte oft, weil es ihnen als das geringere Übel erscheint. Auf hoher See und vor Gericht... Im Fall eines mehr oder weniger Prominenten scheut dieser evtl. die erneute Öffentlichkeit. Dazu kommt, dass ein Gericht, dem nun ein Fall zur Verhandlung aufgedrängt wird, den es mehr oder weniger schon entschieden hat, vllt. nicht so geneigt sein wird anders zu entscheiden, womit man wiederum eine Instanz weiter gehen müsste... Es gibt also durchaus (schlechte) Gründe, einen Strafbefehl hinzunehmen, auch wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Nein, wir wissen nicht. Aber Vergewaltigungsvorwürfe werden heutzutage eigentlich schon energisch aufgeklärt und verfolgt. Wenn dann keine Anklage erfolgt und ergo der Beschuldigte diesbezüglich als unschuldig zu gelten hat, sind Zweifel an den Aussagen des Anzeigenden schon zulässig. Insofern teile ich die Meinung von Thommy, und ich bin ganz bestimmt nicht auf der Seite von Frauenschlägern und Vergewaltigern.
Zitat von Augsburg_FCA
Was den Vergewaltigungsvorwurf an sich angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das zu beurteilen ist, einfach weil ich nicht weiß was da tatsächlich gelaufen ist. Freigesprochen sein kann der Spieler eigentlich nicht, ansonsten hätte es eine Gerichtsverhandlung geben müssen. Wenn das Verfahren eingestellt wurde (von der Staatsanwaltschaft), dann bedeutet das erstmal nichts hinsichtlich der möglichen Schuld. Dann bedeutet das lediglich, dass keine Anklage gegen den Spieler erhoben wurde. Das kann z. B. auch den Grund haben, dass eine Verurteilung aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler jetzt schuldig ist oder nicht..
Was den Vergewaltigungsvorwurf an sich angeht, weiß ich tatsächlich nicht wie das zu beurteilen ist, einfach weil ich nicht weiß was da tatsächlich gelaufen ist. Freigesprochen sein kann der Spieler eigentlich nicht, ansonsten hätte es eine Gerichtsverhandlung geben müssen. Wenn das Verfahren eingestellt wurde (von der Staatsanwaltschaft), dann bedeutet das erstmal nichts hinsichtlich der möglichen Schuld. Dann bedeutet das lediglich, dass keine Anklage gegen den Spieler erhoben wurde. Das kann z. B. auch den Grund haben, dass eine Verurteilung aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich ist. Das sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler jetzt schuldig ist oder nicht..
Ein Jurist, der mal eben die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt - nicht schlecht.
Natürlich ist jemand unschuldig, wenn keine Anklage erhoben wird. Es ist nicht üblich zu verhandeln, um die Unschuld eines Beschuldigten zu erweisen. Wäre ja auch ganz schön blöd.
Und ja, ein Strafbefehl gilt als Verurteilung und trotzdem akzeptieren ihn Beschuldigte oft, weil es ihnen als das geringere Übel erscheint. Auf hoher See und vor Gericht... Im Fall eines mehr oder weniger Prominenten scheut dieser evtl. die erneute Öffentlichkeit. Dazu kommt, dass ein Gericht, dem nun ein Fall zur Verhandlung aufgedrängt wird, den es mehr oder weniger schon entschieden hat, vllt. nicht so geneigt sein wird anders zu entscheiden, womit man wiederum eine Instanz weiter gehen müsste... Es gibt also durchaus (schlechte) Gründe, einen Strafbefehl hinzunehmen, auch wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Nein, wir wissen nicht. Aber Vergewaltigungsvorwürfe werden heutzutage eigentlich schon energisch aufgeklärt und verfolgt. Wenn dann keine Anklage erfolgt und ergo der Beschuldigte diesbezüglich als unschuldig zu gelten hat, sind Zweifel an den Aussagen des Anzeigenden schon zulässig. Insofern teile ich die Meinung von Thommy, und ich bin ganz bestimmt nicht auf der Seite von Frauenschlägern und Vergewaltigern.
Wo habe ich denn die Unschuldsvermutung ignoriert? Ich habe nie behauptet, dass der Spieler „schuldig“ ist. Ich habe geschrieben, dass die Frage der Schuld nicht geklärt wurde. Dass der Spieler im strafrechtlichen Sinne nicht schuldig ist, das sollte doch jedem einleuchten ohne Urteil.
Das ganze hat jedoch nichts mit dem zu tun, was tatsächlich abgelaufen ist. Das ist und bleibt nunmal ungeklärt, auch wenn der Spieler juristisch als nicht schuldig gilt.
Um es nochmal plastisch auszudrücken: Wenn ich jemanden verprügle und unerkannt fliehe, dann gelte ich ebenfalls als „nicht schuldig“ im strafrechtlichen Sinne. Einfach deshalb, weil ich mich den Strafverfolgungsbehörden entziehen konnte und nicht verurteilt wurde.
Die Intention meines Beitrages ist es gewesen, dem User zu widersprechen, der hier die Möglichkeit einer Täter-Opfer Umkehr als wahrscheinlich darzustellen versucht.
Zumindest einen Strafbefehl hat es ja aber offenbar gegeben. Der Spieler ist damit eben kein unbeschriebenes Blatt mehr und es ist auch keine Diskussionsgrundlage zu behaupten, dass das trotz Strafbefehl schon nicht so gewesen sein wird, nur weil es nicht wegen einer Vergewaltigung ebenfalls ein Urteil gegen den Spieler gegeben hat.
Ansonsten bleibe ich bei dem, was ich bisher dazu geschrieben habe.
Tut mir leid, für einen Juristen ist das eine absolut beunruhigende Antwort und das Beispiel passt sowieso nicht, weil man in diesem ja gar niemanden hat, dem man die Tat anhängen könnte.
Die Unschuldsvermutung ist ein elementarer Bestandteil unserer Rechtsordnung und bedeutet, dass ein Beschuldigter nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern umgekehrt die Justiz seine Schuld. Und das ist gut so. Und wenn die Schuld nicht bewiesen ist, dann gilt er als unschuldig. Und dass das der Laie gerne nur auf die rein juristische Schiene bringen will (ja gilt als unschulig aber vllt. ist er es gar nicht uuuuuuuh) ist das Ungute an der Sache, weshalb regelmäßig auch an eklatant falsch Beschuldigten etwas hängen bleibt. Selbst bei Kachelmann glauben heute noch viele, dass der schon was gemacht haben wird.
Und Leute wie Alice Schwarzer und diese grüne Jugend-Chefin, die sich hinstellen und sagen: Wir glauben den Opfern, weil so und so oft Opfern keine Gerechtigkeit widerfährt, sind insofern übel, weil es genau so schlimm ist als Unschuldiger eines Verbrechens bezichtigt zu werden (und im Übrigen seinen Ruf zu verlieren, beruflich eliminiert zu werden) wie für das Opfer, wenn der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird.
So - das gilt nun natürlich nur für den Vorwurf des wie auch immer gestalteten sexuellen Übergriffs.
Nicht für die Körperverletzung bei der er den Einspruch zurückgezogen hat.
Aus meiner Sicht ist dabei nicht unerheblich, wie sich der Arbeitgeber dazu gestellt hat.
Wenn dieser dem Spieler angeraten hätte, Einspruch einzulegen, um seine Unschuld zu beweisen, und er hat es nicht getan, dann sollte er sich von ihm trennen. Wenn er umgekehrt es eher zweckmäßig gefunden hätte, die Sache so zu akzeptieren, aus welchen Gründen auch immer, dann kann man dem Spieler keine Vorhaltungen machen.
Um das beurteilen zu können, haben wir deutlich zu wenig Einblicke.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von monterey am 05.08.2025 um 11:56 Uhr bearbeitet
05.08.2025 - 11:55 Uhr
Zitat von monterey
Und Leute wie Alice Schwarzer und diese grüne Jugend-Chefin, die sich hinstellen und sagen: Wir glauben den Opfern, weil so und so oft Opfern keine Gerechtigkeit widerfährt, sind insofern übel, weil es mindestens so schlimm ist als Unschuldiger eines Verbrechens bezichtigt zu werden (und im Übrigen seinen Ruf zu verlieren, beruflich eliminiert zu werden) wie für das Opfer, wenn der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird.
Und Leute wie Alice Schwarzer und diese grüne Jugend-Chefin, die sich hinstellen und sagen: Wir glauben den Opfern, weil so und so oft Opfern keine Gerechtigkeit widerfährt, sind insofern übel, weil es mindestens so schlimm ist als Unschuldiger eines Verbrechens bezichtigt zu werden (und im Übrigen seinen Ruf zu verlieren, beruflich eliminiert zu werden) wie für das Opfer, wenn der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird.
Mindestens?
Ich hoffe echt, dass dir und den Menschen in deinem Umfeld solche Vorfälle erspart bleiben. Jetzt noch anfangen deuten und einstufen zu wollen was "schlimmer" ist. Puh.
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