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1.Runde
Daten
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|
|---|---|---|
S. Hildmann |
Trainer |
M. van Bommel |
| 9,23 Mio. € | Gesamtmarktwert | 141,90 Mio. € |
| 25,2 | ø-Alter | 26,2 |
Wunschaufstellung der User
DFB-Pokal: Preußen Münster - VfL Wolfsburg
06.08.2021 - 14:03 Uhr
26.08.2021 - 21:37 Uhr
Zitat von Tara_noastra
Laut O-Ton Schumacher akzeptieren wir das Urteil, damit sollte ein Gang vor die nächste Instanz raus sein.
Zitat von moep83
Lass doch erstmal die Urteilsbegründung vorliegen, dann kann man entscheiden wie es weitergeht.
Wenn auch dieses Urteil auf dem Einsatz nicht spielberechtigter Spieler basiert (was faktisch falsch ist, denn jeder Spieler war spielberechtigt) würde mich ein Gang vor die nächste Instanz nicht wundern.
Zitat von Siggi_DD
Eure Fehler eingestehen ist nicht so euer Ding, was? Solange klagen bis man Recht bekommt, der kleine Gegner auf der anderen Seite hat eh noch sie finanziellen Mittel um sich adäquat zu wehren.
Zitat von kevincody
Das DFB Bundesgericht hat die Berufung abgewiesen. Hoffentlich gehts dann demnächst vor dem Internationalen Sportsgerichtshof weiter.
Das DFB Bundesgericht hat die Berufung abgewiesen. Hoffentlich gehts dann demnächst vor dem Internationalen Sportsgerichtshof weiter.
Eure Fehler eingestehen ist nicht so euer Ding, was? Solange klagen bis man Recht bekommt, der kleine Gegner auf der anderen Seite hat eh noch sie finanziellen Mittel um sich adäquat zu wehren.
Lass doch erstmal die Urteilsbegründung vorliegen, dann kann man entscheiden wie es weitergeht.
Wenn auch dieses Urteil auf dem Einsatz nicht spielberechtigter Spieler basiert (was faktisch falsch ist, denn jeder Spieler war spielberechtigt) würde mich ein Gang vor die nächste Instanz nicht wundern.
Laut O-Ton Schumacher akzeptieren wir das Urteil, damit sollte ein Gang vor die nächste Instanz raus sein.
Wobei ich mich dann frage was das sollte?
Jetzt wo uns mehrere Experten im Recht sehen geben wir auf? Da hätte man sich den ganzen Einspruch sparen können und gleich sagen, dass man es sein lässt und sich nicht mit dem DFB anlegen möchte.
Das wir rausfliegen finde ich korrekt, nachdem wir aber scheinbar im Recht sind, finde ich das plötzliche Einknicken nicht so berauschend.
27.08.2021 - 09:58 Uhr
Gräfe hat das letzten Sonntag im DP gut erklärt, verantwortlich ist immer der Schiedsrichter, der darf überhaupt nicht weiter das Spiel laufen lassen, wenn etwas vorliegt, das gegen die Regel ist. So sehen dass ja auch alle außer dem DFB, bedeutet einfach ausgedrückt, die Situation liegt in der alleinigen Verantwortung der Schiedsrichter, entsprechend darf keine der Mannschaften benachteiligt werden und das Spiel wird wiederholt.
Aber was wissen Gräfe und all die anderen außerhalb der DFB schon?
Aber was wissen Gräfe und all die anderen außerhalb der DFB schon?
27.08.2021 - 10:07 Uhr
"Verstößt ein Verein dagegen, liegt ein schuldhaftes Verhalten vor. Ausschließlich der Verein ist verantwortlich für die Auswechslung. Der Schiedsrichter entscheidet dabei gar nichts. Die Verletzung der Kontrollpflicht des Schiedsrichters ändert somit nichts am Verschulden des Vereins."
Ich denke mal, das ist schon ein vertretbarer Ansatz. Dennoch: Mir missfällt, dass hier nicht ganz sauber gearbeitet wurde. Wenn die Medienberichte die Begründung richtig zitiert haben, dann heißt es einerseits "grob fahrlässig" anderseits dann wieder "leichtsinnig". Das ist zwar das gleiche (aus den StrafR/ZivilR), dennoch nicht sauber....
Und gerade auf eine saubere Abgrenzung scheint es hier doch anzukommen. Dem VFL wurde eine "grobe Fahrlässigkeit" zur Last gelegt und damit die Bewertung begründet.
Die jur. Definition von grob fahrlässig ist auch für Juristen nicht sonderlich erhellend. Mein alter Prof. (von Bar) hat es mal unjuritisch so formuliert: Wenn jeder Depp außer dem Handelen oder Unterlassenen die Situation begreift, dann spricht man von GROBER Fahrlässigkeit.
Aber war das bei uns wirklich JEDER DEPP? Also der 4. Offizielle offenbar nicht. Die von Sky haben es auch nicht bemerkt und scheinbar auch nicht die Bank von Münster.
Ist dann dann evtl. doch nur "einfache" Fahrlässigkeit? Ich weiß es nicht. Aber wenn es nur wie beim Mord nur ein Strafmaß gibt, dann muss das doch sauber abgewogen werden. (meine Meinung)
Ich denke mal, das ist schon ein vertretbarer Ansatz. Dennoch: Mir missfällt, dass hier nicht ganz sauber gearbeitet wurde. Wenn die Medienberichte die Begründung richtig zitiert haben, dann heißt es einerseits "grob fahrlässig" anderseits dann wieder "leichtsinnig". Das ist zwar das gleiche (aus den StrafR/ZivilR), dennoch nicht sauber....
Und gerade auf eine saubere Abgrenzung scheint es hier doch anzukommen. Dem VFL wurde eine "grobe Fahrlässigkeit" zur Last gelegt und damit die Bewertung begründet.
Die jur. Definition von grob fahrlässig ist auch für Juristen nicht sonderlich erhellend. Mein alter Prof. (von Bar) hat es mal unjuritisch so formuliert: Wenn jeder Depp außer dem Handelen oder Unterlassenen die Situation begreift, dann spricht man von GROBER Fahrlässigkeit.
Aber war das bei uns wirklich JEDER DEPP? Also der 4. Offizielle offenbar nicht. Die von Sky haben es auch nicht bemerkt und scheinbar auch nicht die Bank von Münster.
Ist dann dann evtl. doch nur "einfache" Fahrlässigkeit? Ich weiß es nicht. Aber wenn es nur wie beim Mord nur ein Strafmaß gibt, dann muss das doch sauber abgewogen werden. (meine Meinung)
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