Jahreshauptversammlung 2015
02.11.2015 - 16:08 Uhr
02.11.2015 - 19:01 Uhr
Nur weil die Chance gut steht, muss es ja nicht so sein. Aber so es denn so ist sei dir gedankt für die Antwort...
Da kam mein edit zu spät.
Hätten auch explizit die des Satungsausschusses sein können.
Da kam mein edit zu spät.
Hätten auch explizit die des Satungsausschusses sein können.
02.11.2015 - 19:08 Uhr
Zitat von Hegermeister
Nur weil die Chance gut steht, muss es ja nicht so sein. Aber so es denn so ist sei dir gedankt für die Antwort...
Da kam mein edit zu spät.
Hätten auch explizit die des Satungsausschusses sein können.
Nur weil die Chance gut steht, muss es ja nicht so sein. Aber so es denn so ist sei dir gedankt für die Antwort...
Da kam mein edit zu spät.
Hätten auch explizit die des Satungsausschusses sein können.

Zitat von Satzung_FCK_Art9(6)
Anträge von Mitgliedern müssen bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Dies gilt nicht für außerordentliche Mitgliederversammlungen. Fristgerechte Anträge sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wobei die Beschlussgegenstände so bestimmt benannt wer-den müssen, dass die Mitglieder über die Notwendigkeit ihrer Teilnahme entscheiden und sich sachgerecht vorbereiten können. Alle in die Tagesordnung aufgenommenen Anträge und Beschlussgegenstände sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung in ihrem Wortlaut auf der Internetseite des Vereins zu veröffentlichen.
Anträge von Mitgliedern müssen bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Dies gilt nicht für außerordentliche Mitgliederversammlungen. Fristgerechte Anträge sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wobei die Beschlussgegenstände so bestimmt benannt wer-den müssen, dass die Mitglieder über die Notwendigkeit ihrer Teilnahme entscheiden und sich sachgerecht vorbereiten können. Alle in die Tagesordnung aufgenommenen Anträge und Beschlussgegenstände sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung in ihrem Wortlaut auf der Internetseite des Vereins zu veröffentlichen.
02.11.2015 - 19:33 Uhr
Zitat von Newtrial
Wie darf ich das verstehen? Ich dachte, für diesen Fall müsste eine AOMV einberufen werden. Will man für den Fall der Nicht-Entlastung eine spontane Neuwahl des AR durchführen? Oder geht es um eine kommissarische Lösung bis zur AOMV?
Haben wir hier User, die so etwas wissen? Hab zugegebenermaßen keine Lust, mich da jetzt in die Satzung zu vertiefen und wäre für eine Auskunft sehr dankbar!
Zitat von Vasi1990
c) Für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates
c) Für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates
Wie darf ich das verstehen? Ich dachte, für diesen Fall müsste eine AOMV einberufen werden. Will man für den Fall der Nicht-Entlastung eine spontane Neuwahl des AR durchführen? Oder geht es um eine kommissarische Lösung bis zur AOMV?
Haben wir hier User, die so etwas wissen? Hab zugegebenermaßen keine Lust, mich da jetzt in die Satzung zu vertiefen und wäre für eine Auskunft sehr dankbar!
Eine vollständige Neuwahl kann mangels Kandidaten nicht am gleichen Abend statt finden.
Beste Grüße
Lullaby
02.11.2015 - 19:35 Uhr
Zitat von Sanogo24
Können Nicht-Mitglieder dabei sein?
Können Nicht-Mitglieder dabei sein?
Ich vermute, dass das geht, wenn die Personen einen Presseausweis mitbringt. Ohne geht's ganz sicher nicht. Da einige Wahlen über Handzeichen durchgeführt werden, ist das auch unvermeidlich.
Beste Grüße
Lullaby
02.11.2015 - 19:40 Uhr
Zitat von Lullaby
Ich vermute, dass das geht, wenn die Personen einen Presseausweis mitbringt. Ohne geht's ganz sicher nicht. Da einige Wahlen über Handzeichen durchgeführt werden, ist das auch unvermeidlich.
Beste Grüße
Lullaby
Ich vermute, dass das geht, wenn die Personen einen Presseausweis mitbringt. Ohne geht's ganz sicher nicht. Da einige Wahlen über Handzeichen durchgeführt werden, ist das auch unvermeidlich.
Beste Grüße
Lullaby
Es werden keine Wahlen mehr über Handzeichen durchgeführt. Nur falls das Stimmgereät ausfällt. Und dann werden Stimmkarten genutzt. Aber Nichtmitglieder sind tatsächlich nicht zulässig.
Gruß Berti
02.11.2015 - 20:27 Uhr
Wird es wieder einen tm.de- Block geben?
02.11.2015 - 21:14 Uhr
Hoffentlich kommen genug TM Mitglieder und finden Gehört mit unbequemen Fragen und bestehen auf Antworten. Man kann hier im Forum sehr oft sehr gute Posts lesen, daß kann doch bei einer JHV nicht immer unter gehen
02.11.2015 - 22:55 Uhr
Interessant wird der Punkt das Leute bis heute keine Einladung haben, die Satzung dies aber minimum 4 Wochen vor Termin vorschreibt.
02.11.2015 - 23:45 Uhr
Zitat von MattBuckner
Interessant wird der Punkt das Leute bis heute keine Einladung haben, die Satzung dies aber minimum 4 Wochen vor Termin vorschreibt.
Interessant wird der Punkt das Leute bis heute keine Einladung haben, die Satzung dies aber minimum 4 Wochen vor Termin vorschreibt.
Komme ich denn nur mit Einladung auch auf die Versammlung?
02.11.2015 - 23:50 Uhr
Zitat von Spielm4cher
Komme ich denn nur mit Einladung auch auf die Versammlung?
Zitat von MattBuckner
Interessant wird der Punkt das Leute bis heute keine Einladung haben, die Satzung dies aber minimum 4 Wochen vor Termin vorschreibt.
Interessant wird der Punkt das Leute bis heute keine Einladung haben, die Satzung dies aber minimum 4 Wochen vor Termin vorschreibt.
Komme ich denn nur mit Einladung auch auf die Versammlung?
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