Jahreshauptversammlung 2015
02.11.2015 - 16:08 Uhr
03.11.2015 - 07:07 Uhr
Darum gehts doch garnicht.
Damit könnte jemand die gesamte Veranstaltung ad absurdum führen.
Zitat von Vereinssatzung
Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
Damit könnte jemand die gesamte Veranstaltung ad absurdum führen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von MattBuckner am 03.11.2015 um 07:14 Uhr bearbeitet
03.11.2015 - 07:46 Uhr
Zitat von dieGraetschenFrage
Nein, deine Mitgliedschaft reicht aus.
Zitat von Spielm4cher
Komme ich denn nur mit Einladung auch auf die Versammlung?
Zitat von MattBuckner
Interessant wird der Punkt das Leute bis heute keine Einladung haben, die Satzung dies aber minimum 4 Wochen vor Termin vorschreibt.
Interessant wird der Punkt das Leute bis heute keine Einladung haben, die Satzung dies aber minimum 4 Wochen vor Termin vorschreibt.
Komme ich denn nur mit Einladung auch auf die Versammlung?
Nein, deine Mitgliedschaft reicht aus.
+ Personalausweis.
03.11.2015 - 08:26 Uhr
Zitat von MattBuckner
Darum gehts doch garnicht.
Damit könnte jemand die gesamte Veranstaltung ad absurdum führen.
Darum gehts doch garnicht.
Zitat von Vereinssatzung
Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu laden. Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.
Damit könnte jemand die gesamte Veranstaltung ad absurdum führen.
Ja, dass ist mir auch schon aufgefallen. In der Satzung steht ja "mindestens einen Monat" am 31.10.2015 stand aber noch nichts auf der Website und war auch noch nichts bekannt gegeben. Außerdem hätte das ja auch bereits am 29.10.2015 der Fall sein müssen. Je nach Interpretation müsste es sogar der 28.10.2015 gewesen sein.
Ausweg wäre einzig und allein die Vereinszeitschrift. Damit müsste der FCK aber nachweisen, dass diese sich am Stichtag bereits auf dem Postweg befunden hat. Denn es müssen ja nicht einige, sondern ALLE Einladungen fristgerecht veröffentlicht werden. Sollte das den Verantwortlichen nicht gelungen sein, wäre die ganze Veranstaltung obsolet weil ohne Rechtskraft. Ein einziger Einspruch genügt um sie zu Fall zu bringen. Das wäre in der Tat ein neuerliches Narrenstück.
Gruß Berti
03.11.2015 - 08:55 Uhr
Kann mir jemand auf die Schnelle sagen, bis zu welchem Zeitpunkt mein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt sein muss, sodass ich noch auf die nächste Mitgliederversammlung darf bzw. in der Woche davor Einsicht in den Jahresabschluss nehmen kann?
Habe den Antrag am WE per Mail versendet und noch nichts gehört.
P.S.: Jeder kleine Dorfverein hat Ladungsfristen für die Mitgliederversammlung und hält diese i.d.R. penibel ein. Ich kann mir -ohne Sarkasmus- nicht vorstellen, dass diese vom FCK verpasst wurde. Ansonsten kannst du nämlich die ganze Veranstaltung direkt abblasen.
Habe den Antrag am WE per Mail versendet und noch nichts gehört.
P.S.: Jeder kleine Dorfverein hat Ladungsfristen für die Mitgliederversammlung und hält diese i.d.R. penibel ein. Ich kann mir -ohne Sarkasmus- nicht vorstellen, dass diese vom FCK verpasst wurde. Ansonsten kannst du nämlich die ganze Veranstaltung direkt abblasen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Waterhead am 03.11.2015 um 08:55 Uhr bearbeitet
03.11.2015 - 08:55 Uhr
Zitat von Bertikoks
Ausweg wäre einzig und allein die Vereinszeitschrift. Damit müsste der FCK aber nachweisen, dass diese sich am Stichtag bereits auf dem Postweg befunden hat. Denn es müssen ja nicht einige, sondern ALLE Einladungen fristgerecht veröffentlicht werden.
Ausweg wäre einzig und allein die Vereinszeitschrift. Damit müsste der FCK aber nachweisen, dass diese sich am Stichtag bereits auf dem Postweg befunden hat. Denn es müssen ja nicht einige, sondern ALLE Einladungen fristgerecht veröffentlicht werden.
Ich denke da kommt es dann auf den Poststempel an.
03.11.2015 - 08:59 Uhr
Zitat von MattBuckner
Ich denke da kommt es dann auf den Poststempel an.
Zitat von Bertikoks
Ausweg wäre einzig und allein die Vereinszeitschrift. Damit müsste der FCK aber nachweisen, dass diese sich am Stichtag bereits auf dem Postweg befunden hat. Denn es müssen ja nicht einige, sondern ALLE Einladungen fristgerecht veröffentlicht werden.
Ausweg wäre einzig und allein die Vereinszeitschrift. Damit müsste der FCK aber nachweisen, dass diese sich am Stichtag bereits auf dem Postweg befunden hat. Denn es müssen ja nicht einige, sondern ALLE Einladungen fristgerecht veröffentlicht werden.
Ich denke da kommt es dann auf den Poststempel an.
Das stimmt. So steht es in der Satzung. Aus diesem Grund werde ich genau darauf achten. Kann mir nur schwerlich vorstellen, dass die Regio Post bei Abgabe am 28.10. länger als zwei, drei Tage braucht.
Hier geht es nicht ums Korintenkacken, sondern um die Achtung der Satzung. Mich beschleicht immer mehr der Eindruck, dass Satzungen und der anderweitige Regeln gerne mal flexibel interpretiert werden, wenn es um die Verantwortlichen geht, bei Kritikern oder anderen Leuten, ist man dagegen ziemlich streng (Stichwort: Redezeiten).
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Butduma am 03.11.2015 um 09:01 Uhr bearbeitet
03.11.2015 - 09:08 Uhr
Zitat von Butduma
Hier geht es nicht ums Korintenkacken, sondern um die Achtung der Satzung. Mich beschleicht immer mehr der Eindruck, dass Satzungen und der anderweitige Regeln gerne mal flexibel interpretiert werden, wenn es um die Verantwortlichen geht, bei Kritikern oder anderen Leuten, ist man dagegen ziemlich streng (Stichwort: Redezeiten).
Hier geht es nicht ums Korintenkacken, sondern um die Achtung der Satzung. Mich beschleicht immer mehr der Eindruck, dass Satzungen und der anderweitige Regeln gerne mal flexibel interpretiert werden, wenn es um die Verantwortlichen geht, bei Kritikern oder anderen Leuten, ist man dagegen ziemlich streng (Stichwort: Redezeiten).
Da geht es mir genau so.
Und somit darf man dann davon auch durchaus mal Gebrauch machen. Auf anderem Wege findet man beim Kritik üben offenbar kein Gehör mehr. Zumindest aber bleiben Antworten aus und man übergeht Kritik in den letzten Tagen leider nur noch mit einem beschämten Blick auf den Boden...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von B3Nj0 am 03.11.2015 um 09:09 Uhr bearbeitet
03.11.2015 - 09:17 Uhr
Angenommen, die JHV müsste verschoben werden. Wem nützt das was? Warum sollte man es als Kritiker darauf anlegen?
Beste Grüße
Lullaby
Beste Grüße
Lullaby
03.11.2015 - 09:25 Uhr
Zitat von Lullaby
Angenommen, die JHV müsste verschoben werden. Wem nützt das was? Warum sollte man es als Kritiker darauf anlegen?
Beste Grüße
Lullaby
Angenommen, die JHV müsste verschoben werden. Wem nützt das was? Warum sollte man es als Kritiker darauf anlegen?
Beste Grüße
Lullaby
Niemandem so richtig. Darum ging es mir auch nicht, da ich keine formalen Schritte bei Nichtkonformität mit der Satzung anstrebe. Es ist allerdings ein Punkt, den man bei der JHV gerne mal ansprechen kann, wenn einem das Mikro abgedreht wird. Noch ist ohnehin nicht sicher, dass der Verein in Verzug ist.
03.11.2015 - 09:40 Uhr
Zitat von Butduma
Noch ist ohnehin nicht sicher, dass der Verein in Verzug ist.
Noch ist ohnehin nicht sicher, dass der Verein in Verzug ist.
Eben, vielleicht ist es ja gleich in der Post. Wenn es am Samstag mit Poststempel rausgegangen wäre, wäre das ja noch fristgerecht - SA auf DI kann zustellungstechnisch schon mal sein.
Ansonsten müsste man die JHV verschieben, da ansonsten jeder Dummbatz und Wichtigtuer die ganze Veranstaltung versenken könnte. Und für den FCK wäre so ein Stockfehler absolut hochnotpeinlich - würde sicher auch im kcker etc. darüber berichtet werden. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die das in der Geschäftsstelle echt versemmelt haben.
Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?
Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Lesezeichen
Abonnierte Threads
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.




