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Transferdiskussionsthread MIT Quelle 2021/22

04.02.2021 - 12:05 Uhr
Zitat von bobMarcelo
Zitat von jurgenkorus

Zitat von flipsi1860

Mit Wein fällt unser etatmäßige 6er noch länger aus, Moll ist nicht in Form, Dressel im Sommer weg. Wenn wir auf einer Position neben dem Stürmer Bedarf haben, dann im ZDM, also genau die Position, die Rieder bei uns in der Vergangenheit hervorragend ausgefüllt hat.


Bis zum Sommer haben wir aber:
Deichmann, Tallig, Dressel und Moll (ist zwar nicht in Form, das ist Rieder aber wohl auch nicht). Neudecker kann auch auf der 8 spielen und Staude auf der 10. Optionen haben wir genug, um nicht jetzt schon für den Sommer vorgreifen zu müssen. Wicht und Wein werden hoffentlich nicht die komplette Rückrunde keine Option mehr darstellen.
Aktuell wäre eigentlich eine Leihe ideal, weil wir ja eigentlich nur ein halbes Jahr eine Lücke ausfüllen müssen, bis Wein, Moll, Willsch und Goden wieder in Form sind (letztere weil Deichmann, dann nicht mehr zwingend als RV benötigt würde).

Mit einem Transfer (nicht Leihe!) für nächste Saison würde ich daher bis zum Sommer warten, zumal da neben den Rückkehrern (Wein - Moll wieder in Form?) und den Talenten (Wicht, Mannhardt, Dordan oder Mr. X) einige interessante Spieler auf dem Markt sein werden und Rieder dann gar nicht mehr interessant sein dürfte.


Gebe dir in deinem Post Recht. Wenn man aber jetzt Rieder für ein halbes Jahr unter Vertrag nimmt kann man immer noch schauen wie es mit unseren nicht in Form Leuten aussieht bzw. Was dann der Markt so hergeben könnte. Wäre das eine schlechte Idee?


Für uns wäre das gut (falls das Geld überhaupt dafür reicht) aber für Rieder nicht, weil ich nicht glaube, dass bei uns die Perspektive besser ist als bei TGM.
Die Perspektive wäre auch der Knackpunkt bei einer Leihe. Dressel ist gesetzt und dann sind da immer noch Tallig und Moll, sowie Deichmann, wenn Willsch in Form kommt
Zitat von M-Power

Bei den Spielern handelt es sich immer noch um Arbeitnehmer, die den Vertrag dann mit dreimonatiger Frist kündigen können.


Wie kommst Du auf die 3-Monats-Frist? Standard bei AN-Kündigungen ist 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten.

D.h. Spieler kündigt am 15.02. und darf dann den Verein zum 15.03. verlassen.

Aber wie verhält es sich dann mit einer Spielgenehmigung? Ich glaube (lasse mich da aber gerne eines besseren belehren), daß er dann anderweitig nicht spielen dürfte, das würde also bedeuten, daß er bis zur Sommerpause keinen Lohn bekommen würde und das Arbeitsamt ihn vermutlich (wegen Eigenkündigung) auch "sperren" wird.

Wenn also ein Wechsel stattfinden soll, dann m.E. nur innerhalb des Transferfensters, ansonsten würde sich der Spieler ja selbst finanziell schädigen und ggf. kein Insolvenzgeld/Arbeitslosengeld bekommen können.
Zitat von Diver1234

Zitat von M-Power

Bei den Spielern handelt es sich immer noch um Arbeitnehmer, die den Vertrag dann mit dreimonatiger Frist kündigen können.


Wie kommst Du auf die 3-Monats-Frist? Standard bei AN-Kündigungen ist 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten.

D.h. Spieler kündigt am 15.02. und darf dann den Verein zum 15.03. verlassen.

Aber wie verhält es sich dann mit einer Spielgenehmigung? Ich glaube (lasse mich da aber gerne eines besseren belehren), daß er dann anderweitig nicht spielen dürfte, das würde also bedeuten, daß er bis zur Sommerpause keinen Lohn bekommen würde und das Arbeitsamt ihn vermutlich (wegen Eigenkündigung) auch "sperren" wird.

Wenn also ein Wechsel stattfinden soll, dann m.E. nur innerhalb des Transferfensters, ansonsten würde sich der Spieler ja selbst finanziell schädigen und ggf. kein Insolvenzgeld/Arbeitslosengeld bekommen können.


Nach der Wintertransferperiode darf keiner mehr wechseln- auch nicht vereinslose Spieler, was natürlich den Deadline day immer super spannend macht.

https://www.tz.de/sport/1860-muenchen/tsv-1860-muenchen-neuzugang-3-liga-viktoria-koeln-corona-news-dfb-saison-2021-2022-zr-91265626.html

Den Neuzugang heute so felsenfest zu verkünden, dass ist wirklich schon weit aus dem Fenster gelehnt von der TZ oder wissen die wirklich mehr.

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#nurderTSV
#ELIL

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Barbo am 28.01.2022 um 19:09 Uhr bearbeitet
Ich glaube jeder von uns ist gespannt und spekuliert gerne, aber es gibt nicht eine richtige Quelle für einen Neuzugang (vor allem keinen konkreten Namen). Deswegen sollten wir das in den ohne Quelle verlagern.
Quellen gibt es einige:

https://www.abendzeitung-muenchen.de/sport/tsv1860/gespraeche-mit-den-loewen-laufen-gibts-ein-riedersehen-bei-sechzig-art-788826
Zitat von Diver1234
Zitat von M-Power

Bei den Spielern handelt es sich immer noch um Arbeitnehmer, die den Vertrag dann mit dreimonatiger Frist kündigen können.


Wie kommst Du auf die 3-Monats-Frist? Standard bei AN-Kündigungen ist 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten.

D.h. Spieler kündigt am 15.02. und darf dann den Verein zum 15.03. verlassen.

Aber wie verhält es sich dann mit einer Spielgenehmigung? Ich glaube (lasse mich da aber gerne eines besseren belehren), daß er dann anderweitig nicht spielen dürfte, das würde also bedeuten, daß er bis zur Sommerpause keinen Lohn bekommen würde und das Arbeitsamt ihn vermutlich (wegen Eigenkündigung) auch "sperren" wird.

Wenn also ein Wechsel stattfinden soll, dann m.E. nur innerhalb des Transferfensters, ansonsten würde sich der Spieler ja selbst finanziell schädigen und ggf. kein Insolvenzgeld/Arbeitslosengeld bekommen können.

"Insolvenzordnung (InsO)
§ 113 Kündigung eines Dienstverhältnisses
Ein Dienstverhältnis, bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte ist, kann vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluß des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist. Kündigt der Verwalter, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen."

Die Spieler dürfen dann effektiv woanders unterschreiben und mittrainieren, aber für den Rest der Saison nicht spielen, da vertraglose Spieler zur Rückrunde in Deutschland nicht spielberechtigt sind.
Weiß jemand, ob es schon mal im deutschen Profifußball vorkam, dass ein Verein eine laufende Saison nicht zu Ende spielen konnte?
Zitat von jurgenkorus
Weiß jemand, ob es schon mal im deutschen Profifußball vorkam, dass ein Verein eine laufende Saison nicht zu Ende spielen konnte?

Gute Frage. Ich hab' mir deshalb mal gerade die Tabellen der Dritten Liga seit ihrer Einführung zur Saison 2008/09 angeschaut. Die nachfolgenden Vereine haben Insolvenzen angemeldet:

2010/11: RW Ahlen
2012/13: Alemannia Aachen
2016/17: VfR Aalen, FSV Frankfurt
2017/18: Chemnitzer FC, RW Erfurt
2020/21: KFC Uerdingen

Aber: Alle Vereine haben die jeweilige Saison komplett zu Ende gespielt.

Was die 1. und 2. Bundesliga betrifft fällt mir spontan auch kein Verein ein, der eine Saison wegen Insolvenz vorzeitig abgebrochen hat. Aber da könnte ich auch daneben liegen.

Sollte TGM die Saison vorzeitig abbrechen, dann wäre das wohl ein Präzedenzfall - zumindest was den Profibereich betrifft.

@fredclever77: Sorry für OT.

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🤍🩵TSV 1860 München: DM: 1966🤍🩵
Pokalsieger: 1942,1964,1996 (HP), 2020 (LP)
💙🤍1. FC Magdeburg: EP-Sieger: 08. Mai 1974 💙🤍
DDR-Meister: 1972,1974,1975
Pokalsieger: 7x, LP-Sieger: 11x, Drittligameister: 2018, 2022

Dieser Beitrag wurde zuletzt von ScottishLion am 29.01.2022 um 09:27 Uhr bearbeitet
Könnt ihr bitte mal die Diskussion in den zuständigen Thread verlagern, vielen Dank!

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Zitat von Nummer_10
Könnt ihr bitte mal die Diskussion in den zuständigen Thread verlagern, vielen Dank!

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