Finanzen
22.07.2015 - 22:13 Uhr
Ich hol das mal aus dem Kaderplanungs-Thread hier rüber.
Zu dem Thema kannst Du hier ein wenig nachlesen.
Ist zwar schon was älter, gilt aber meines Wissens nach noch immer so.
Edit: Lullaby war schneller und hat es anschaulicher erklärt.
Zitat von dieGraetschenFrage
Mir persönlich wäre es lieber, wenn einer der Fachleute hier im Finanzthread mal detailliert erläutern könnte, inwieweit Spieler beim Eigenkapital eingerechnet werden. Ansonsten hat diese Bullshit-Debatte in meinen Augen auch gar keinen Sinn.
Zumal es in diesem Thread sowieso eher um den sportlichen Aspekt bei der Kaderplanung gehen sollte.
Mir persönlich wäre es lieber, wenn einer der Fachleute hier im Finanzthread mal detailliert erläutern könnte, inwieweit Spieler beim Eigenkapital eingerechnet werden. Ansonsten hat diese Bullshit-Debatte in meinen Augen auch gar keinen Sinn.
Zumal es in diesem Thread sowieso eher um den sportlichen Aspekt bei der Kaderplanung gehen sollte.
Zu dem Thema kannst Du hier ein wenig nachlesen.
Zitat von usernick
(...)Derzeit wird nur das erworbene „Spielervermögen“ nach den Vorschriften des HGB mit den gezahlten Anschaffungskosten in der Bilanz als immaterieller Vermögensgegenstand im Sinne eines konzessionsähnlichen Rechtes aktiviert und planmäßig über die Laufzeit des Vertrages abgeschrieben. Der bilanzierte Wert entspricht somit in der Regel (Ausnahme aktueller Zugang) nicht dem Marktwert des Spielervermögens sondern den fortgeführten Anschaffungskosten (Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen) der von anderen Vereinen erworbenen Lizenzspielern.(...)
(...)Derzeit wird nur das erworbene „Spielervermögen“ nach den Vorschriften des HGB mit den gezahlten Anschaffungskosten in der Bilanz als immaterieller Vermögensgegenstand im Sinne eines konzessionsähnlichen Rechtes aktiviert und planmäßig über die Laufzeit des Vertrages abgeschrieben. Der bilanzierte Wert entspricht somit in der Regel (Ausnahme aktueller Zugang) nicht dem Marktwert des Spielervermögens sondern den fortgeführten Anschaffungskosten (Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen) der von anderen Vereinen erworbenen Lizenzspielern.(...)
Ist zwar schon was älter, gilt aber meines Wissens nach noch immer so.
Edit: Lullaby war schneller und hat es anschaulicher erklärt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von martinf112 am 07.07.2016 um 12:55 Uhr bearbeitet
Die von Lullaby und Martin beschriebene Berücksichtigung von Spielern in der Bilanz ist korrekt.
Deshalb ist auch bei unseren verkauften Spielern aus der eigenen Jugend (Zimmer, Orban, Heintz, Müller, Derstroff), die alle mit einem Wert nahe Null in der Bilanz standen, die erzielte Ablösesumme in vollständiger Höhe erfolgswirksam.
Das hilft unsere GuV-Verluste der letzten Jahre noch mals richtig einzuordnen.
Deshalb ist auch bei unseren verkauften Spielern aus der eigenen Jugend (Zimmer, Orban, Heintz, Müller, Derstroff), die alle mit einem Wert nahe Null in der Bilanz standen, die erzielte Ablösesumme in vollständiger Höhe erfolgswirksam.
Das hilft unsere GuV-Verluste der letzten Jahre noch mals richtig einzuordnen.
und das hat jetzt genau was mit Finanzen zu tun diese Aussage?
Lullaby sollte das abgelaufene Geschäftsjahr nicht schon durch sein oder fällt da der Hammer wie in der Bundesliga mit dem 30.06?
Zitat von Lullaby
Spieler werden mit den Anschaffungskosten (Ablösesumme + Handgeld + Beraterhonorare) in die Bilanz eingestellt und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Spieler werden mit den Anschaffungskosten (Ablösesumme + Handgeld + Beraterhonorare) in die Bilanz eingestellt und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Kleine Anmerkung dazu: Handgelder, sofern sie dem Spieler direkt ausbezahlt werden, werden als Vergütungsanspruch aus einem Arbeitsverhältnis betrachtet und führen so zum Zeitpunkt der Auszahlung als "Sondervergütung aus Arbeitsvertrag " zu Personalaufwand, sind demnach nicht Bestandteil der Anschaffungskosten. Insofern bleiben Ablöse, Beraterhonorare und ggf. weitere Anschaffungsnebenkosten.
Ausnahme sind Konstrukte, von denen man immer mal wieder hört, dass solche Handgelder nicht dem Spieler ausbezahlt werden, sondern der Anspruch von einem Unternehmen im Eigentum des Spielers (gerne im Ausland, vor allem wohl in Afrika) geltend gemacht werden: das wird dann gerne mit Werberechten o.Ä. begründet. Dann wäre es arbeitsrechtlich keine Vergütung, da hier eine andere (juristische) Person in Erscheinung tritt. Solche Konstrukte sind aber recht dubios und werden gerne vom Finanzamt als Steuerumgehung verfolgt.
Zitat von BloodyCut
...sollte das abgelaufene Geschäftsjahr nicht schon durch sein oder fällt da der Hammer wie in der Bundesliga mit dem 30.06?
...sollte das abgelaufene Geschäftsjahr nicht schon durch sein oder fällt da der Hammer wie in der Bundesliga mit dem 30.06?
Jap, das Geschätsjahr im Fussball geht in der Regel von 01.07. bis 30.06.
Sponsor- und Spielerverträge beginnen und enden auch zu diesen Zeitpunkten...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hegermeister am 07.07.2016 um 15:34 Uhr bearbeitet
@BloodyCut
Gar nichts, stimmt. Lullaby und ich sind letztens etwas aneinandergeraten. Thema ist bereits gegessen. Ich wollte nur ausdrücken, dass es mit solch sachlich sehr guten Posts einfach mehr Spaß macht - für alle. War keinen Millimeter böse gemeint, im Gegenteil!
Sorry für Offtopic. Gerne weiter im Text.
Gruß Master
Gar nichts, stimmt. Lullaby und ich sind letztens etwas aneinandergeraten. Thema ist bereits gegessen. Ich wollte nur ausdrücken, dass es mit solch sachlich sehr guten Posts einfach mehr Spaß macht - für alle. War keinen Millimeter böse gemeint, im Gegenteil!
Sorry für Offtopic. Gerne weiter im Text.
Gruß Master
Zitat von BloodyCut
Lullaby sollte das abgelaufene Geschäftsjahr nicht schon durch sein oder fällt da der Hammer wie in der Bundesliga mit dem 30.06?
Lullaby sollte das abgelaufene Geschäftsjahr nicht schon durch sein oder fällt da der Hammer wie in der Bundesliga mit dem 30.06?
Unser Geschäftsjahr läuft vom 01.07 bis 30.06. Grundsätzlich kann man es aber frei festlegen, es gibt auch Bundesligavereine, die es vom 01.01 bis 31.12 laufen lassen.
Bei Spielertransfers stellt sich damit immer die Frage, ob sie am 30.06 oder am 01.07. abgewickelt werden und somit erfolgsrechnerisch ins alte oder ins neue GJ einfließen.
Wird z.B. der Müller-Transfer vor dem 30.06 datiert, wird die gesamte Ablöse im GJ 15/16 erfolgswirksam. Würde man ihn dagegen auf den 01.07 datieren, hat man den Erfolg im GJ 16/17.
Mit der Datierung kann man somit etwas Bilanzkosmetik betreiben und versuchen, die Steuerzahlungen zu korrigieren. Da wir aber (so gut wie) keine Gewinnsteuern zahlen, ist zumindest das kein Problem für den FCK
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