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Finanzen

02.12.2019 - 16:18 Uhr
Finanzen |#1431
04.05.2020 - 10:42 Uhr
Zitat von DanielFranklin
Eine Liquidierung kann nicht im Interesse der Gläubiger sein.

Sehe ich als FCK-Fan natürlich ganz genauso. Allerdings wird auch irgendwann der Punkt erreicht sein, an dem niemand mehr gutes Geld schlechtem hinterher schickt. Hoffen wir, dass dieser Punkt noch nicht gekommen ist.

•     •     •

Durlacher, achso
Finanzen |#1432
04.05.2020 - 11:11 Uhr
Zitat von martinf112
Zitat von DanielFranklin

Eine Liquidierung kann nicht im Interesse der Gläubiger sein.

Sehe ich als FCK-Fan natürlich ganz genauso. Allerdings wird auch irgendwann der Punkt erreicht sein, an dem niemand mehr gutes Geld schlechtem hinterher schickt. Hoffen wir, dass dieser Punkt noch nicht gekommen ist.


Von wegen Geld hinterher schicken. Die verdienen an uns und den Zinsen jedes Jahr. Zwar nicht im Ansatz soviel wie sie gerne hätten, aber noch fließt der Rubel.
Finanzen |#1433
04.05.2020 - 11:30 Uhr
Zitat von DanielFranklin


Wie kann den ein Antrag auf Insolvenz abgelehnt werden? Ich dachte das ist Pflicht in solchen Fällen.


Die Planinsolvenz ist kein eigenes Verfahren, sondern lediglich eine mögliche Variante des Insolvenzverfahrens.
Der vorgelegte Plan muss von den Gläubigern akzeptiert werden (das hatten wir hier bereits relativ breit erörtert). Lehnen die Gläubiger den vorgelegte Plan ab, geht das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren weiter.

Aber auch das ganz normale Insolvenzverfahren kann abgelehnt werden.
Solch ein Verfahren kostet nämlich Geld - und zwar nicht wenig.
Ist solches (Geld oder sonstige Vermögenswerte) nicht vorhanden, können die Gläubiger dies als Verfahrensvorschuss zur Verfügung stellen. Ist hierzu kein Gläubiger bereit, lehnt das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens "mangels Masse" ab. Damit hört die Gesellschaft auf zu existieren, jeder Gläubiger kann noch versuchen, mit etwa vorhandenen Titeln zu vollstrecken und das war es dann.

Hier der Gesetzestext:

§ 26 Abweisung mangels Masse
(1) Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten nach § 4a gestundet werden.

Gruß aus der Pfalz
Finanzen |#1434
04.05.2020 - 11:40 Uhr
Zitat von DanielFranklin

Das würde eigentlich heißen das vor allem Quattrex nun die Pistole auf der Brust sitzt. Entweder man kommt uns entgegen oder 8 Millionen Euro sind weg.
Eine Liquidierung kann nicht im Interesse der Gläubiger sein.


Sorry wenn ich hier so in die Unterhaltung reinplatze. Ich habe mich erst vor zwei, drei Tagen hier angemeldet. Durch Corona hat man ja aktuell deutlich mehr Zeit. FCK Fan bin ich, seit ich denken kann und das ist ziemlich lange her.

Kurz mein Beitrag zum Thema. Soweit ich weiß, ist das NLZ schon länger an einen der Gläubiger als Sicherung übereignet worden. Ich denke man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man davon ausgeht, dass dieser Gläubiger Quattrex heißt. Man kann über den Wert des Fröhnerhofs streiten aber in der ganz kurzen Hose steht Quattrex demnach nicht da.

Vor allem sollte man bedenken, dass Quattrex, Lagardere und Flavio Becca schon im letzten Jahr eine Art Interessengemeinschaft gebildet haben. Im Falle einer Regelinsolvenz könnte also die größte Gläubiger-Gruppe mit einem Insolvenzverwalter verhandeln, ohne dass die Vereinsführung darauf Einfluss nehmen kann. Ein Insolvenzverwalter ist nicht berechenbar, verfolgt völlig andere Interessen als der Verein und mit Quattrex und Becca hat er finanzstarke Verhandlungspartner, denen er aufgeschlossen gegenüberstehen wird. Das muss einem nicht schmecken, ist aus meiner Sicht aber die Realität.

Die Frage müsste daher eigentlich lauten, warum sollen sich Quattrex und Becca mit Almosen (Anleihen) zufrieden geben, wenn sie im Fall einer Regelinsolvenz gleich den ganzen Laden übernehmen können und das deutlich günstiger und komfortabler, als noch vor ein paar Monaten?
Finanzen |#1435
04.05.2020 - 14:37 Uhr
Zitat von Miltiades
Zitat von DanielFranklin

Das würde eigentlich heißen das vor allem Quattrex nun die Pistole auf der Brust sitzt. Entweder man kommt uns entgegen oder 8 Millionen Euro sind weg.
Eine Liquidierung kann nicht im Interesse der Gläubiger sein.


Sorry wenn ich hier so in die Unterhaltung reinplatze. Ich habe mich erst vor zwei, drei Tagen hier angemeldet. Durch Corona hat man ja aktuell deutlich mehr Zeit. FCK Fan bin ich, seit ich denken kann und das ist ziemlich lange her.

Kurz mein Beitrag zum Thema. Soweit ich weiß, ist das NLZ schon länger an einen der Gläubiger als Sicherung übereignet worden. Ich denke man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man davon ausgeht, dass dieser Gläubiger Quattrex heißt. Man kann über den Wert des Fröhnerhofs streiten aber in der ganz kurzen Hose steht Quattrex demnach nicht da.

Vor allem sollte man bedenken, dass Quattrex, Lagardere und Flavio Becca schon im letzten Jahr eine Art Interessengemeinschaft gebildet haben. Im Falle einer Regelinsolvenz könnte also die größte Gläubiger-Gruppe mit einem Insolvenzverwalter verhandeln, ohne dass die Vereinsführung darauf Einfluss nehmen kann. Ein Insolvenzverwalter ist nicht berechenbar, verfolgt völlig andere Interessen als der Verein und mit Quattrex und Becca hat er finanzstarke Verhandlungspartner, denen er aufgeschlossen gegenüberstehen wird. Das muss einem nicht schmecken, ist aus meiner Sicht aber die Realität.

Die Frage müsste daher eigentlich lauten, warum sollen sich Quattrex und Becca mit Almosen (Anleihen) zufrieden geben, wenn sie im Fall einer Regelinsolvenz gleich den ganzen Laden übernehmen können und das deutlich günstiger und komfortabler, als noch vor ein paar Monaten?


Bei einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Das heißt, dass die Gläubiger nicht mehr verhandeln können. Der Geschäftsführer wickelt als Liquidator
nur noch ab; d.h. er verwertet die übrig gebliebenen Gegenstände oder wirft sie auf den Müll. Da wird
kein Gläubiger ohne den Liquidator, Geschäftsführer, den Laden übernehmen.

Spannend wird es bei der Liquidation trotzdem, denn nicht nur die Gläubiger, sondern auch andere
Interessenten können in dieser Zeit natürlich auf den Liquidator zugehen und mit ihm "reden".
Ich sag`s mal so; das muss kein Nachteil für den FCK sein, aber durch diese Veröffentlichung kommt
Bewegung in die Geschichte. Falls die Gläubiger noch etwas von ihrem Geld sehen wollen, müssen
sie auf den FCK zugehen. Ansonsten ist für sie am 30.6.20 Schicht im Schacht.
Finanzen |#1436
05.05.2020 - 08:39 Uhr
Zitat von pulder
Zitat von Miltiades

Zitat von DanielFranklin

Das würde eigentlich heißen das vor allem Quattrex nun die Pistole auf der Brust sitzt. Entweder man kommt uns entgegen oder 8 Millionen Euro sind weg.
Eine Liquidierung kann nicht im Interesse der Gläubiger sein.


Sorry wenn ich hier so in die Unterhaltung reinplatze. Ich habe mich erst vor zwei, drei Tagen hier angemeldet. Durch Corona hat man ja aktuell deutlich mehr Zeit. FCK Fan bin ich, seit ich denken kann und das ist ziemlich lange her.

Kurz mein Beitrag zum Thema. Soweit ich weiß, ist das NLZ schon länger an einen der Gläubiger als Sicherung übereignet worden. Ich denke man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man davon ausgeht, dass dieser Gläubiger Quattrex heißt. Man kann über den Wert des Fröhnerhofs streiten aber in der ganz kurzen Hose steht Quattrex demnach nicht da.

Vor allem sollte man bedenken, dass Quattrex, Lagardere und Flavio Becca schon im letzten Jahr eine Art Interessengemeinschaft gebildet haben. Im Falle einer Regelinsolvenz könnte also die größte Gläubiger-Gruppe mit einem Insolvenzverwalter verhandeln, ohne dass die Vereinsführung darauf Einfluss nehmen kann. Ein Insolvenzverwalter ist nicht berechenbar, verfolgt völlig andere Interessen als der Verein und mit Quattrex und Becca hat er finanzstarke Verhandlungspartner, denen er aufgeschlossen gegenüberstehen wird. Das muss einem nicht schmecken, ist aus meiner Sicht aber die Realität.

Die Frage müsste daher eigentlich lauten, warum sollen sich Quattrex und Becca mit Almosen (Anleihen) zufrieden geben, wenn sie im Fall einer Regelinsolvenz gleich den ganzen Laden übernehmen können und das deutlich günstiger und komfortabler, als noch vor ein paar Monaten?


Bei einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Das heißt, dass die Gläubiger nicht mehr verhandeln können. Der Geschäftsführer wickelt als Liquidator
nur noch ab; d.h. er verwertet die übrig gebliebenen Gegenstände oder wirft sie auf den Müll. Da wird
kein Gläubiger ohne den Liquidator, Geschäftsführer, den Laden übernehmen.

Spannend wird es bei der Liquidation trotzdem, denn nicht nur die Gläubiger, sondern auch andere
Interessenten können in dieser Zeit natürlich auf den Liquidator zugehen und mit ihm "reden".
Ich sag`s mal so; das muss kein Nachteil für den FCK sein, aber durch diese Veröffentlichung kommt
Bewegung in die Geschichte. Falls die Gläubiger noch etwas von ihrem Geld sehen wollen, müssen
sie auf den FCK zugehen. Ansonsten ist für sie am 30.6.20 Schicht im Schacht.


Das ist so nicht richtig. Der Insolvenzverwalter ist derjenige, der die Massekostenarmut zuerst überhaupt feststellen muss. Hier sind im Vorfeld die Massegläubiger zu hören und zwar im Rahmen einer Gläubigerversammlung. Die Massegläubiger haben durch einen Massekostenvorschuss die Möglichkeit, die Einstellung des Verfahrens zu verhindern, wenn es für sie wirtschaftlich opportun erscheint. Im Fall einer Regelinsolvenz wäre der FCK in der Hand des Insolvenzvwerwalters und der Gläubiger.
Finanzen |#1437
05.05.2020 - 09:47 Uhr
Zitat von Miltiades
Zitat von pulder

Zitat von Miltiades

Zitat von DanielFranklin

Das würde eigentlich heißen das vor allem Quattrex nun die Pistole auf der Brust sitzt. Entweder man kommt uns entgegen oder 8 Millionen Euro sind weg.
Eine Liquidierung kann nicht im Interesse der Gläubiger sein.


Sorry wenn ich hier so in die Unterhaltung reinplatze. Ich habe mich erst vor zwei, drei Tagen hier angemeldet. Durch Corona hat man ja aktuell deutlich mehr Zeit. FCK Fan bin ich, seit ich denken kann und das ist ziemlich lange her.

Kurz mein Beitrag zum Thema. Soweit ich weiß, ist das NLZ schon länger an einen der Gläubiger als Sicherung übereignet worden. Ich denke man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man davon ausgeht, dass dieser Gläubiger Quattrex heißt. Man kann über den Wert des Fröhnerhofs streiten aber in der ganz kurzen Hose steht Quattrex demnach nicht da.

Vor allem sollte man bedenken, dass Quattrex, Lagardere und Flavio Becca schon im letzten Jahr eine Art Interessengemeinschaft gebildet haben. Im Falle einer Regelinsolvenz könnte also die größte Gläubiger-Gruppe mit einem Insolvenzverwalter verhandeln, ohne dass die Vereinsführung darauf Einfluss nehmen kann. Ein Insolvenzverwalter ist nicht berechenbar, verfolgt völlig andere Interessen als der Verein und mit Quattrex und Becca hat er finanzstarke Verhandlungspartner, denen er aufgeschlossen gegenüberstehen wird. Das muss einem nicht schmecken, ist aus meiner Sicht aber die Realität.

Die Frage müsste daher eigentlich lauten, warum sollen sich Quattrex und Becca mit Almosen (Anleihen) zufrieden geben, wenn sie im Fall einer Regelinsolvenz gleich den ganzen Laden übernehmen können und das deutlich günstiger und komfortabler, als noch vor ein paar Monaten?


Bei einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Das heißt, dass die Gläubiger nicht mehr verhandeln können. Der Geschäftsführer wickelt als Liquidator
nur noch ab; d.h. er verwertet die übrig gebliebenen Gegenstände oder wirft sie auf den Müll. Da wird
kein Gläubiger ohne den Liquidator, Geschäftsführer, den Laden übernehmen.

Spannend wird es bei der Liquidation trotzdem, denn nicht nur die Gläubiger, sondern auch andere
Interessenten können in dieser Zeit natürlich auf den Liquidator zugehen und mit ihm "reden".
Ich sag`s mal so; das muss kein Nachteil für den FCK sein, aber durch diese Veröffentlichung kommt
Bewegung in die Geschichte. Falls die Gläubiger noch etwas von ihrem Geld sehen wollen, müssen
sie auf den FCK zugehen. Ansonsten ist für sie am 30.6.20 Schicht im Schacht.


Das ist so nicht richtig. Der Insolvenzverwalter ist derjenige, der die Massekostenarmut zuerst überhaupt feststellen muss. Hier sind im Vorfeld die Massegläubiger zu hören und zwar im Rahmen einer Gläubigerversammlung. Die Massegläubiger haben durch einen Massekostenvorschuss die Möglichkeit, die Einstellung des Verfahrens zu verhindern, wenn es für sie wirtschaftlich opportun erscheint. Im Fall einer Regelinsolvenz wäre der FCK in der Hand des Insolvenzvwerwalters und der Gläubiger.


Doch es ist richtig.
Im Rahmen des Gutachtens wird festgestellt, dass nicht genug Vermögen da ist, um die Verfahrenskosten
zu decken. Dann wird ein Liquidator benannt, der abwickelt; dies ist i.d.R. der Geschäftsführer.

Wie auch running man natürlich richtig schreibt, können die Gläubiger dann versuchen zu vollstrecken. Das ist aber sinnlos, denn es ist ja nichts da. Jedenfalls zur Zeit nicht.


Klar können die Gläubiger den Vorschuss zahlen, dann ist der eben auch noch weg. Wo nichts mehr ist,
ist nichts mehr. Greif mal einem nackten Mann in die Hosentasche.


Glaub mir, jetzt ist das Schachspiel eröffnet. Der FCK hat den ersten Zug gemacht.
Finanzen |#1438
05.05.2020 - 10:31 Uhr
Zitat von pulder
Zitat von Miltiades

Zitat von pulder

Zitat von Miltiades

Zitat von DanielFranklin

Das würde eigentlich heißen das vor allem Quattrex nun die Pistole auf der Brust sitzt. Entweder man kommt uns entgegen oder 8 Millionen Euro sind weg.
Eine Liquidierung kann nicht im Interesse der Gläubiger sein.


Sorry wenn ich hier so in die Unterhaltung reinplatze. Ich habe mich erst vor zwei, drei Tagen hier angemeldet. Durch Corona hat man ja aktuell deutlich mehr Zeit. FCK Fan bin ich, seit ich denken kann und das ist ziemlich lange her.

Kurz mein Beitrag zum Thema. Soweit ich weiß, ist das NLZ schon länger an einen der Gläubiger als Sicherung übereignet worden. Ich denke man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man davon ausgeht, dass dieser Gläubiger Quattrex heißt. Man kann über den Wert des Fröhnerhofs streiten aber in der ganz kurzen Hose steht Quattrex demnach nicht da.

Vor allem sollte man bedenken, dass Quattrex, Lagardere und Flavio Becca schon im letzten Jahr eine Art Interessengemeinschaft gebildet haben. Im Falle einer Regelinsolvenz könnte also die größte Gläubiger-Gruppe mit einem Insolvenzverwalter verhandeln, ohne dass die Vereinsführung darauf Einfluss nehmen kann. Ein Insolvenzverwalter ist nicht berechenbar, verfolgt völlig andere Interessen als der Verein und mit Quattrex und Becca hat er finanzstarke Verhandlungspartner, denen er aufgeschlossen gegenüberstehen wird. Das muss einem nicht schmecken, ist aus meiner Sicht aber die Realität.

Die Frage müsste daher eigentlich lauten, warum sollen sich Quattrex und Becca mit Almosen (Anleihen) zufrieden geben, wenn sie im Fall einer Regelinsolvenz gleich den ganzen Laden übernehmen können und das deutlich günstiger und komfortabler, als noch vor ein paar Monaten?


Bei einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Das heißt, dass die Gläubiger nicht mehr verhandeln können. Der Geschäftsführer wickelt als Liquidator
nur noch ab; d.h. er verwertet die übrig gebliebenen Gegenstände oder wirft sie auf den Müll. Da wird
kein Gläubiger ohne den Liquidator, Geschäftsführer, den Laden übernehmen.

Spannend wird es bei der Liquidation trotzdem, denn nicht nur die Gläubiger, sondern auch andere
Interessenten können in dieser Zeit natürlich auf den Liquidator zugehen und mit ihm "reden".
Ich sag`s mal so; das muss kein Nachteil für den FCK sein, aber durch diese Veröffentlichung kommt
Bewegung in die Geschichte. Falls die Gläubiger noch etwas von ihrem Geld sehen wollen, müssen
sie auf den FCK zugehen. Ansonsten ist für sie am 30.6.20 Schicht im Schacht.


Das ist so nicht richtig. Der Insolvenzverwalter ist derjenige, der die Massekostenarmut zuerst überhaupt feststellen muss. Hier sind im Vorfeld die Massegläubiger zu hören und zwar im Rahmen einer Gläubigerversammlung. Die Massegläubiger haben durch einen Massekostenvorschuss die Möglichkeit, die Einstellung des Verfahrens zu verhindern, wenn es für sie wirtschaftlich opportun erscheint. Im Fall einer Regelinsolvenz wäre der FCK in der Hand des Insolvenzvwerwalters und der Gläubiger.


Doch es ist richtig.
Im Rahmen des Gutachtens wird festgestellt, dass nicht genug Vermögen da ist, um die Verfahrenskosten
zu decken. Dann wird ein Liquidator benannt, der abwickelt; dies ist i.d.R. der Geschäftsführer.

Wie auch running man natürlich richtig schreibt, können die Gläubiger dann versuchen zu vollstrecken. Das ist aber sinnlos, denn es ist ja nichts da. Jedenfalls zur Zeit nicht.


Klar können die Gläubiger den Vorschuss zahlen, dann ist der eben auch noch weg. Wo nichts mehr ist,
ist nichts mehr. Greif mal einem nackten Mann in die Hosentasche.


Glaub mir, jetzt ist das Schachspiel eröffnet. Der FCK hat den ersten Zug gemacht.


Über die Verfahrensweise nach der InsO kann man nicht diskutieren. Wenn die Gläubigerversammlung sich dafür entscheidet, dass ein Verfahren eröffnet werden soll und der Massekostenvorschuss bezahlt wird, dann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Ob das sinnvoll ist, ist die Sache der Gäubiger. Ein Schachspiel findet dann ausschließlich zwischen Gläubigern und Insolvenzverwalter statt, während der FCK nur noch die Figürchen auf dem Brett darstellt. Der FCK wäre dann außen vor und aus gutem Grund will man deshalb eine Regelinsolvenz nach Kräften immer verhindern. Regelinsolvenz ist Schachmatt.
Finanzen |#1439
05.05.2020 - 11:19 Uhr
Zitat von Miltiades
Zitat von pulder

Zitat von Miltiades

Zitat von pulder

Zitat von Miltiades

Zitat von DanielFranklin

Das würde eigentlich heißen das vor allem Quattrex nun die Pistole auf der Brust sitzt. Entweder man kommt uns entgegen oder 8 Millionen Euro sind weg.
Eine Liquidierung kann nicht im Interesse der Gläubiger sein.


Sorry wenn ich hier so in die Unterhaltung reinplatze. Ich habe mich erst vor zwei, drei Tagen hier angemeldet. Durch Corona hat man ja aktuell deutlich mehr Zeit. FCK Fan bin ich, seit ich denken kann und das ist ziemlich lange her.

Kurz mein Beitrag zum Thema. Soweit ich weiß, ist das NLZ schon länger an einen der Gläubiger als Sicherung übereignet worden. Ich denke man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man davon ausgeht, dass dieser Gläubiger Quattrex heißt. Man kann über den Wert des Fröhnerhofs streiten aber in der ganz kurzen Hose steht Quattrex demnach nicht da.

Vor allem sollte man bedenken, dass Quattrex, Lagardere und Flavio Becca schon im letzten Jahr eine Art Interessengemeinschaft gebildet haben. Im Falle einer Regelinsolvenz könnte also die größte Gläubiger-Gruppe mit einem Insolvenzverwalter verhandeln, ohne dass die Vereinsführung darauf Einfluss nehmen kann. Ein Insolvenzverwalter ist nicht berechenbar, verfolgt völlig andere Interessen als der Verein und mit Quattrex und Becca hat er finanzstarke Verhandlungspartner, denen er aufgeschlossen gegenüberstehen wird. Das muss einem nicht schmecken, ist aus meiner Sicht aber die Realität.

Die Frage müsste daher eigentlich lauten, warum sollen sich Quattrex und Becca mit Almosen (Anleihen) zufrieden geben, wenn sie im Fall einer Regelinsolvenz gleich den ganzen Laden übernehmen können und das deutlich günstiger und komfortabler, als noch vor ein paar Monaten?


Bei einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Das heißt, dass die Gläubiger nicht mehr verhandeln können. Der Geschäftsführer wickelt als Liquidator
nur noch ab; d.h. er verwertet die übrig gebliebenen Gegenstände oder wirft sie auf den Müll. Da wird
kein Gläubiger ohne den Liquidator, Geschäftsführer, den Laden übernehmen.

Spannend wird es bei der Liquidation trotzdem, denn nicht nur die Gläubiger, sondern auch andere
Interessenten können in dieser Zeit natürlich auf den Liquidator zugehen und mit ihm "reden".
Ich sag`s mal so; das muss kein Nachteil für den FCK sein, aber durch diese Veröffentlichung kommt
Bewegung in die Geschichte. Falls die Gläubiger noch etwas von ihrem Geld sehen wollen, müssen
sie auf den FCK zugehen. Ansonsten ist für sie am 30.6.20 Schicht im Schacht.


Das ist so nicht richtig. Der Insolvenzverwalter ist derjenige, der die Massekostenarmut zuerst überhaupt feststellen muss. Hier sind im Vorfeld die Massegläubiger zu hören und zwar im Rahmen einer Gläubigerversammlung. Die Massegläubiger haben durch einen Massekostenvorschuss die Möglichkeit, die Einstellung des Verfahrens zu verhindern, wenn es für sie wirtschaftlich opportun erscheint. Im Fall einer Regelinsolvenz wäre der FCK in der Hand des Insolvenzvwerwalters und der Gläubiger.


Doch es ist richtig.
Im Rahmen des Gutachtens wird festgestellt, dass nicht genug Vermögen da ist, um die Verfahrenskosten
zu decken. Dann wird ein Liquidator benannt, der abwickelt; dies ist i.d.R. der Geschäftsführer.

Wie auch running man natürlich richtig schreibt, können die Gläubiger dann versuchen zu vollstrecken. Das ist aber sinnlos, denn es ist ja nichts da. Jedenfalls zur Zeit nicht.


Klar können die Gläubiger den Vorschuss zahlen, dann ist der eben auch noch weg. Wo nichts mehr ist,
ist nichts mehr. Greif mal einem nackten Mann in die Hosentasche.


Glaub mir, jetzt ist das Schachspiel eröffnet. Der FCK hat den ersten Zug gemacht.


Über die Verfahrensweise nach der InsO kann man nicht diskutieren. Wenn die Gläubigerversammlung sich dafür entscheidet, dass ein Verfahren eröffnet werden soll und der Massekostenvorschuss bezahlt wird, dann wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Ob das sinnvoll ist, ist die Sache der Gäubiger. Ein Schachspiel findet dann ausschließlich zwischen Gläubigern und Insolvenzverwalter statt, während der FCK nur noch die Figürchen auf dem Brett darstellt. Der FCK wäre dann außen vor und aus gutem Grund will man deshalb eine Regelinsolvenz nach Kräften immer verhindern. Regelinsolvenz ist Schachmatt.


Welcher Gläubiger sollte denn ein Interesse daran haben ein Insolvenzverfahren zu eröffnen bei welchem
kein Vermögen mehr da ist ? und um was sollten sich denn der Insolvenzverwalter und die Gläubiger
streiten ?

Es ist doch nichts mehr da, wenn mangels Masse nicht eröffnet wird.

Der FCK existiert nicht mehr und die Gläubiger gucken in die Röhre. Entweder Gläubiger und FCK raufen
sich zusammen und finden eine perspektivische Lösung oder es ist Schluss. Da kannst Du Paragraphen
zitieren wie Du willst. Einzig und allein ist entscheidend was Merk an Investoren ( Kohle ) hinter sich hat
und inwieweit er die Gläubiger mitnehmen will und muss. Die Gläubiger haben so gut wie nichts mehr
in der Hand und die werden den Verein ohne Fans auch nicht entern.
Finanzen |#1440
05.05.2020 - 20:58 Uhr
Zitat von pulder

Welcher Gläubiger sollte denn ein Interesse daran haben ein Insolvenzverfahren zu eröffnen bei welchem
kein Vermögen mehr da ist ? ...


Ich habe mir mal erlaubt diesen einen Satz herauszunehmen. Massearmut heißt nur, dass die Kosten des Verfahrens voraussichtlich nicht gedeckt werden können. Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich es ist, dass beim FCK überhaupt Massearmut vorliegen könnte, lasse ich an der Stelle außen vor.

Es können trotz Massearmut Werte existieren, die ein Insolvenzverwalter nicht ohne Weiteres verwerten, also zu Geld machen kann, die für einen Gläubiger aber trotzdem von Interesse sind. Es sollte hinlänglich bekannt sein, dass die Gläubigergruppe Quattrex/Becca ein Interesse am FCK hat oder zumindest in der Vergangenheit gezeigt hat, dass über die reine Vollstreckung von Forderungen hinausgehen dürfte. Eine nenneswerte Masse an echten Vermögenswerten gab es zum damaligen Zeitpunkt auch nicht.

Eine Insolvenz wäre beim FCK ein eher komplexes Thema und würde sehr wahrscheinlich nicht so ablaufen, dass nach Feststellung der Massearmut, die ohnehin fragwürdig ist, der GF Voigt einfach als Liquidator eingesetzt wird. Das fängt ja schon mit absonderungsberechtigten Gläubigern an, die es mit Quattrex vermutlich gibt. Ein Insolvenzverwalter verfügt bekanntermaßen über sehr umfangreiche Rechte und würde z.B im Fall eines Kaufinteressenten auch als Verkäufer auftreten. Auf die Auswahl des Insolvenzverwalters hätte widerum die Gläubigerversammlung, bzw. ein zu bildender Gläubigerausschuss erheblichen Einfluss.

Das es so oder so ähnlich kommt, würde ich persönlich nicht unbedingt für sehr wahrscheinlich halten aber die ganze Sache liegt ziemlich kompliziert und ist bestimmt keine einfache Aufgabe für die Vereinsführung. Von großer Bedeutung wäre es und da stimme ich dir zu, wenn der Aufsichtsrat einen Investor hinter sich wüsste und zwar am besten einen, dessen Namen man bislang noch nicht kennt. An der Stelle habe ich allerdings erhebliche Zweifel, denn verschiedene Verhaltensweisen und Aussagen in der jüngeren Vergangenheit sprechen nicht gerade dafür, dass man sich um die kurz- und langfristige Liquidität keine Sorgen machen muss.
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