Jahreshauptversammlung 2015
02.11.2015 - 16:08 Uhr
03.11.2015 - 11:14 Uhr
Laut dem zitierten Post auf Twitter tragen die Einladungen als Poststempel den 30.10.2015 und man befindet sich in einem Grenzbereich. Jetzt kann man sich darüber streiten, ob die Frist damit gewahrt wurde. Irgendein findiger Rechtsanwalt wird das beantworten können bzw. sich dabei etwas gedacht haben.
Ich frage mich aber, wieso man die Grenze so ausreizen muss. Gerade wenn die Einladungsbriefe angeblich am 23.10 verfasst wurden.
Mich würde auch interessieren, was passiert, wenn bei einem(!) Mitglied der Brief den Poststempel "02.11.15" trägt. Kann er dann die ganze Versammlung mit sämtlichen Beschlüssen und Wahlen anfechten?
Ich frage mich aber, wieso man die Grenze so ausreizen muss. Gerade wenn die Einladungsbriefe angeblich am 23.10 verfasst wurden.
Mich würde auch interessieren, was passiert, wenn bei einem(!) Mitglied der Brief den Poststempel "02.11.15" trägt. Kann er dann die ganze Versammlung mit sämtlichen Beschlüssen und Wahlen anfechten?
03.11.2015 - 11:16 Uhr
Man könnte jetzt hier ja auch anfangen, verschwörungen zu malen. Stelle man sich mal vor, der AR würde nicht die nötigen Stimmen zur Entlastung erhalten. Schwubs, kommt einer daher, welcher mit der Aussage "Die Einladungen waren nicht rechtzeitig da" die gesammte JHV zum Kippen bringt, damit auch die Nicht-Entlastung des AR. Die einzigen, welche daraus, u.U., einen nutzen ziehen könnten, wäre wer? Genau...
Ein neuerlicher Termin für eine JHV würde wohl eher nicht vor der Winterpause zustandekommen. Damit zumindest eine neue Transferperiode für SK, und mit viel glück die richtigen Einkäufe, und schon könnten, ja, könnten, bei der nächsten JHV einige der "Keine Entlastung-Stimmer" umschwenken.
Zu verworren? Who knows...
Ein neuerlicher Termin für eine JHV würde wohl eher nicht vor der Winterpause zustandekommen. Damit zumindest eine neue Transferperiode für SK, und mit viel glück die richtigen Einkäufe, und schon könnten, ja, könnten, bei der nächsten JHV einige der "Keine Entlastung-Stimmer" umschwenken.
Zu verworren? Who knows...
03.11.2015 - 11:21 Uhr
Zitat von Waterhead
Mich würde auch interessieren, was passiert, wenn bei einem(!) Mitglied der Brief den Poststempel "02.11.15" trägt. Kann er dann die ganze Versammlung mit sämtlichen Beschlüssen und Wahlen anfechten?
Mich würde auch interessieren, was passiert, wenn bei einem(!) Mitglied der Brief den Poststempel "02.11.15" trägt. Kann er dann die ganze Versammlung mit sämtlichen Beschlüssen und Wahlen anfechten?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind die Poststempel der einzelnen Einladungen egal, solange die Vereinszeitschrift den richtigen Poststempel trägt.
03.11.2015 - 11:28 Uhr
Hallo liebe FCKler, ich bin zwar kein Jurist, habe jedoch zuletzt einen zweijährigen Kurs belegt, in dem wir auch BGB als Fach hatten.
Dort ist die Fristberechnung klar geregelt. Da die Satzung den Tag vor der Jahreshauptversammlung vorsieht, muss man als Berechnung den 28.11. als Fristende nehmen. Das bedeutet, dass die Zeitschrift sich bis spätestens 28.10. beim Postversand befunden haben muss. In der Regel greift dann bei sowas die "3-Tages-Fiktion", was bedeutet, dass man davon ausgeht dass die Post nach 3 Tagen zugestellt wurde. Somit hätte das Ding bei allen am 31.10. im Postfach liegen müssen. Mit Postversand ist natürlich nicht das Postausgang-Fach auf der Geschäftsstelle gemeint, sondern die Post-Filiale.
Dort ist die Fristberechnung klar geregelt. Da die Satzung den Tag vor der Jahreshauptversammlung vorsieht, muss man als Berechnung den 28.11. als Fristende nehmen. Das bedeutet, dass die Zeitschrift sich bis spätestens 28.10. beim Postversand befunden haben muss. In der Regel greift dann bei sowas die "3-Tages-Fiktion", was bedeutet, dass man davon ausgeht dass die Post nach 3 Tagen zugestellt wurde. Somit hätte das Ding bei allen am 31.10. im Postfach liegen müssen. Mit Postversand ist natürlich nicht das Postausgang-Fach auf der Geschäftsstelle gemeint, sondern die Post-Filiale.
03.11.2015 - 11:32 Uhr
Zitat von metaleagle
Hallo liebe FCKler, ich bin zwar kein Jurist, habe jedoch zuletzt einen zweijährigen Kurs belegt, in dem wir auch BGB als Fach hatten.
Dort ist die Fristberechnung klar geregelt. Da die Satzung den Tag vor der Jahreshauptversammlung vorsieht, muss man als Berechnung den 28.11. als Fristende nehmen. Das bedeutet, dass die Zeitschrift sich bis spätestens 28.10. beim Postversand befunden haben muss. In der Regel greift dann bei sowas die "3-Tages-Fiktion", was bedeutet, dass man davon ausgeht dass die Post nach 3 Tagen zugestellt wurde. Somit hätte das Ding bei allen am 31.10. im Postfach liegen müssen. Mit Postversand ist natürlich nicht das Postausgang-Fach auf der Geschäftsstelle gemeint, sondern die Post-Filiale.
Hallo liebe FCKler, ich bin zwar kein Jurist, habe jedoch zuletzt einen zweijährigen Kurs belegt, in dem wir auch BGB als Fach hatten.
Dort ist die Fristberechnung klar geregelt. Da die Satzung den Tag vor der Jahreshauptversammlung vorsieht, muss man als Berechnung den 28.11. als Fristende nehmen. Das bedeutet, dass die Zeitschrift sich bis spätestens 28.10. beim Postversand befunden haben muss. In der Regel greift dann bei sowas die "3-Tages-Fiktion", was bedeutet, dass man davon ausgeht dass die Post nach 3 Tagen zugestellt wurde. Somit hätte das Ding bei allen am 31.10. im Postfach liegen müssen. Mit Postversand ist natürlich nicht das Postausgang-Fach auf der Geschäftsstelle gemeint, sondern die Post-Filiale.
Berücksichtigt man dann noch, dass der 31.10. auf ein Samstag fiel und in einigen Bundesländern ein Feiertag war, gibt es bestimmt nochmal einen weiteren Werktag Aufschub. Bei mir kam gestern nichts an und ich warte gebannt auf den Feierabend und bin gespannt, ob ich Post vom FCK bekomme.
03.11.2015 - 11:39 Uhr
Zitat von kappel1719
Berücksichtigt man dann noch, dass der 31.10. auf ein Samstag fiel und in einigen Bundesländern ein Feiertag war, gibt es bestimmt nochmal einen weiteren Werktag Aufschub. Bei mir kam gestern nichts an und ich warte gebannt auf den Feierabend und bin gespannt, ob ich Post vom FCK bekomme.
Berücksichtigt man dann noch, dass der 31.10. auf ein Samstag fiel und in einigen Bundesländern ein Feiertag war, gibt es bestimmt nochmal einen weiteren Werktag Aufschub. Bei mir kam gestern nichts an und ich warte gebannt auf den Feierabend und bin gespannt, ob ich Post vom FCK bekomme.
Es kommt aber ja nicht auf den Zugang an, sondern wie unser Mainzer Freund richtig beschrieben hat, auf den Tag des Versands.
Wenn der tatsächlich der 30.10. ist, wurde die Frist nicht eingehalten. In der alten Satzung die 2004 beschlossen wurde ist noch die von 4 Wochen. Hat da jemand auf der Geschäftsstelle noch die alte Satzung bei sich rumliegen?
Die einzige Chance wäre tatsächlich, wenn in den nächsten Tagen plötzlich ein Mitgliedermagazin im Briefkasten liegt, mit dem Poststempel vom 28.10.
03.11.2015 - 11:50 Uhr
Findet ihr das nicht saulustig?
Geballte Kompetenz auf beiden Seiten. Der FCK kann nicht mal Fristen einhalten und die Mitglieder haben keinen Plan wann der Stichtag ist
Auf, auf, in eine erfolgreiche Zukunft unseres FCK.
Geballte Kompetenz auf beiden Seiten. Der FCK kann nicht mal Fristen einhalten und die Mitglieder haben keinen Plan wann der Stichtag ist
Auf, auf, in eine erfolgreiche Zukunft unseres FCK.
03.11.2015 - 12:53 Uhr
Es nützt ja alles nichts. Ich habe den FCK heute Vormittag in dieser Sache angeschrieben und um Überprüfung meiner Bedenken gebeten. Ich warte derzeit auf die Antwort.
Gruß Berti
Edit: Ich selbst würde mich über eine Verschiebung nicht freuen. Aber über eine JHV die rechtlich betrachtet im Nachhinein für nicht wirksam erklärt werden kann, würde ich mich noch viel weniger freuen. Deshalb muss das vorher geklärt werden. Verschwörungen vermute ich in dieser Sache übrigens nicht. Allenfalls schlechte Arbeit. Aber möglicherweise ist ja auch alles in Ordnung. Das wäre das beste Ergebnis.
Gruß Berti
Edit: Ich selbst würde mich über eine Verschiebung nicht freuen. Aber über eine JHV die rechtlich betrachtet im Nachhinein für nicht wirksam erklärt werden kann, würde ich mich noch viel weniger freuen. Deshalb muss das vorher geklärt werden. Verschwörungen vermute ich in dieser Sache übrigens nicht. Allenfalls schlechte Arbeit. Aber möglicherweise ist ja auch alles in Ordnung. Das wäre das beste Ergebnis.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Bertikoks am 03.11.2015 um 13:04 Uhr bearbeitet
03.11.2015 - 13:01 Uhr
Zitat von Bertikoks
Es nützt ja alles nichts. Ich habe den FCK heute Vormittag in dieser Sache angeschrieben und um Überprüfung meiner Bedenken gebeten. Ich warte derzeit auf die Antwort.
Gruß Berti
Es nützt ja alles nichts. Ich habe den FCK heute Vormittag in dieser Sache angeschrieben und um Überprüfung meiner Bedenken gebeten. Ich warte derzeit auf die Antwort.
Gruß Berti
Danke dir
In der heutigen Post war wieder nix bei mir
03.11.2015 - 13:15 Uhr
Zitat von Fanatisch_
Die einzige Chance wäre tatsächlich, wenn in den nächsten Tagen plötzlich ein Mitgliedermagazin im Briefkasten liegt, mit dem Poststempel vom 28.10.
Die einzige Chance wäre tatsächlich, wenn in den nächsten Tagen plötzlich ein Mitgliedermagazin im Briefkasten liegt, mit dem Poststempel vom 28.10.
Exakt so stellt sich die Situation auch nach meinen weiteren Recherchen dar.
Zur Fristwahrung hätte der FCK wohl ein Dokument mit Poststempel 28.10.2015 versenden müssen.
Nochmal in aller Ausführlichkeit:
Laut Satzung zählt der Tag der Versammlung selbst nicht mit. Dort heißt es:
Zitat von Satzung
"Bei Fristen und Terminen, die vom Tag der Mitgliederversammlung zurückberechnet werden, ist der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen. (...)"
"Bei Fristen und Terminen, die vom Tag der Mitgliederversammlung zurückberechnet werden, ist der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen. (...)"
Somit gilt als Basis für die Rückberechnung der Frist der 28.11.2015.
Des weiteren heißt es:
Zitat von Satzung
"Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen zu laden."
"Zu jeder Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen zu laden."
Grundsätzlich sind Mitglieder also 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung von dieser schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Hiernach wäre nach vierwöchiger Rückberechnung auf Basis des 28.11.2015 der der 31.10.2015 der Tag an dem die Mitglieder schriftlich hätten informiert werden müssen.
Da jedoch keiner den Zugang eines solchen Schreibens an jedes Mitglied im Detail sicherstellen kann, heißt es weiter:
Zitat von Satzung
"Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.(...)"
"Die Vorschriften zu Satz 1 sind gewahrt, wenn eine den Vorschriften von Satz 1 genügende Ladung in der Vereinszeitschrift veröffentlicht wird und sichergestellt ist, dass die Zeitschrift wenigstens einen Monat vor dem Tag der Mitgliederversammlung zum Postversand gelangt ist.(...)"
Somit ist sichergestellt, dass für alle Mitglieder die gleiche Frist gilt, unabhängig vom tatsächlichen Erhalt des Dokuments (also auch, wenn ein Mitglied im Ausland lebt und sich daher die Zustellung länger hinstreckt).
Allerdings ist diese Frist nicht mit 4 Wochen, sondern mit einem Monat benannt, weshalb zur Fristwahrung auf Basis des 28.11.2015 für die Rückberechnung ein Poststempel vom 28.10.2015 oder älter ausreicht, nicht jedoch eines späteren Datums.
Sollte also wie vom Kollegen @Fanatisch_ erwähnt nicht plötzlich noch ein weiteres Schreiben oder eine Mitglieder-Zeitung mit Poststempel vom 28.10.2015 auftauchen, ist die Frist meiner Einschätzung nach nicht gewahrt.
Der Zeitpunkt der JHV wäre demnach wohl anfechtbar.
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