Finanzen
02.12.2019 - 16:18 Uhr
@Linne
Es gibt keinen Schuldenschnitt, es gibt nur ein Angebot, welches in 24 Stunden ausläuft.
Sonst gibt es Absichtserklärungen und erdrückende Verbindlichkeiten.
Es gibt keinen Schuldenschnitt, es gibt nur ein Angebot, welches in 24 Stunden ausläuft.
Sonst gibt es Absichtserklärungen und erdrückende Verbindlichkeiten.
Zitat von FckTribun
Es existiert kein Angebot, das gegen Verbandsregularien verstößt. Im Angebot selbst ist die Einhaltung der Regelungen festgelegt und wäre damit Vertragsbestandteil.
So Wilhelm.
Entweder lügt Wilhelm oder der FCK.
Zitat von Herzblut
Man könnte die Aussagen auf der PK einfach so verstehen, dass das Sportkonzept gegen die Regularien verstößt, (damit hätte sich der Teil des Angebots erledigt)...dann haben sie auch nicht gelogen. Und genau diese Auslegung der Worte ist möglich, daher ist die Lüge nicht nachgewiesen, sondern wird ohne Beweisführung nur unterstellt.
Zitat von Lullaby
Wilhelm sagt doch klar, dass der Investor sein sportliches Konzept nur insoweit umgesetzt sehen will, wie es mit den DFB-Regularien vereinbar ist. Wenn es nicht vereinbar ist, wird es nicht umgesetzt. Das ist im Angebot so festgehalten. Wenn es nicht noch irgend welche anderen Regularien gibt, gegen die potenziell verstoßen wurde, war die Behauptung gestern also eine Lüge.
Beste Grüße
Lullaby
Zitat von Herzblut
Aber egal, der entscheidende Punkt ist eigentlich, dass Wilhelm den anderen Verantwortlichen eine Lüge diesbezüglich vorwirft, diese aber nicht aufzeigt. Das was Wilhelm sagt und das was auf der PK bezüglich des Sportkonzepts gesagt wurde, schließt sich nicht aus.
Aber egal, der entscheidende Punkt ist eigentlich, dass Wilhelm den anderen Verantwortlichen eine Lüge diesbezüglich vorwirft, diese aber nicht aufzeigt. Das was Wilhelm sagt und das was auf der PK bezüglich des Sportkonzepts gesagt wurde, schließt sich nicht aus.
Wilhelm sagt doch klar, dass der Investor sein sportliches Konzept nur insoweit umgesetzt sehen will, wie es mit den DFB-Regularien vereinbar ist. Wenn es nicht vereinbar ist, wird es nicht umgesetzt. Das ist im Angebot so festgehalten. Wenn es nicht noch irgend welche anderen Regularien gibt, gegen die potenziell verstoßen wurde, war die Behauptung gestern also eine Lüge.
Beste Grüße
Lullaby
Man könnte die Aussagen auf der PK einfach so verstehen, dass das Sportkonzept gegen die Regularien verstößt, (damit hätte sich der Teil des Angebots erledigt)...dann haben sie auch nicht gelogen. Und genau diese Auslegung der Worte ist möglich, daher ist die Lüge nicht nachgewiesen, sondern wird ohne Beweisführung nur unterstellt.
Es existiert kein Angebot, das gegen Verbandsregularien verstößt. Im Angebot selbst ist die Einhaltung der Regelungen festgelegt und wäre damit Vertragsbestandteil.
So Wilhelm.
Entweder lügt Wilhelm oder der FCK.
Das was du schreibst, ist nicht das, was Wilhelm sagt. Ab Minute 11 im Video mit dem SWR. Viel Spaß beim nachhören und verstehen.
Er sagt ganz klar, dass es kompatibel sein muss, sonst wird es nicht umgesetzt. Er sagt mit keinem Wort, dass es kompatibel ist, oder dass dies geprüpft wurde oder sonstwas.
Zitat von fck.de
In einer Sitzung des Aufsichtsrats des FCK e.V. kann in der kommenden Woche bereits darüber beraten und beschlossen werden, Prof. Wilhelm aus seinen Ämtern bei der Management GmbH sowie der KGaA mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Eine entsprechende Tagesordnung kann den Mitgliedern des Gremiums noch vor dem Wochenende zugestellt werden.
Darüber hinaus kann Prof. Wilhelm als Vereinsmitglied gemäß Artikel 7 der Vereinssatzung („Erlöschen der Mitgliedschaft“) aus dem Verein ausgeschlossen werden, da er seit Amtsantritt kontinuierlich insbesondere über die Plattform Twitter erheblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
In einer Sitzung des Aufsichtsrats des FCK e.V. kann in der kommenden Woche bereits darüber beraten und beschlossen werden, Prof. Wilhelm aus seinen Ämtern bei der Management GmbH sowie der KGaA mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Eine entsprechende Tagesordnung kann den Mitgliedern des Gremiums noch vor dem Wochenende zugestellt werden.
Darüber hinaus kann Prof. Wilhelm als Vereinsmitglied gemäß Artikel 7 der Vereinssatzung („Erlöschen der Mitgliedschaft“) aus dem Verein ausgeschlossen werden, da er seit Amtsantritt kontinuierlich insbesondere über die Plattform Twitter erheblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
Dazu will ich mich mal kurz äußern. Absatz 1 ist völlig legitim. Der FCK entsendet seine Aufsichtsräte in den Beirat der Management GmbH. Und auch im AR der KGaA kann mit einer 75% Mehrheit jedes AR Mitglied der KGaA vorzeitig abberufen werden. Nicht nur deswegen spricht man bei 25+1 Aktie für die „neuen Regionalen“ (Theiss/Nardi/Buchholz/Kemmler/Dienes) von einer (mächtigen) Sperrminorität. Gegen die ist dann weder eine solche Abberufung möglich, noch eine Kapitalerhöhung.
Und damit kommen wir zum zweiten Absatz. Das ist hanebüchener Blödsinn, wie jeder wissen sollte, der im letzten Jahr an der Auseinandersetzung um den Einstieg von Flavio Becca beteiligt war oder sich wenigstens für die jüngere Vereinsgeschichte interessiert. Natürlich kann Prof. Wilhelm keinesfalls nach Artikel 7 unserer Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden, weil hier der Mandatsschutz greift, denn in unserer Satzung heißt es in Artikel 7, Absatz (3) Satz 2:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.“
Das würde jedoch in diesem Fall bedeuten, dass der Vorstand des e.V. einen missliebigen Aufsichtsrat, der zum Beispiel immer wieder Interessenkonflikte bei Geschäften von Vorstandsmitgliedern anmahnt, einfach durch den Vorwurf der Vereinsschädigung ausschließen und damit aus seinem von den Mitgliedern durch Wahl bestimmtem Amt entfernen könnte.
Dies ist selbstverständlich nicht möglich, weil damit nicht nur das Verhältnis der Organe untereinander ungewollt beschädigt würde sondern auch das Votum der Mitgliederversammlung in Frage stünde. Darüber gibt es ein Rechtsgutachten aus 2019, anlässlich des Ausschlussverfahrens gegen Patrick Banf. Ein Ausschluss ist derzeit, in einem solchen Fall, nur nach Votum der MV möglich.
Weil ich diese Schwäche der Satzung (logischerweise) kannte, habe ich in der letzten JHV einen Antrag gestellt, die Satzung wie folgt zu ergänzen:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Bei Organmitgliedern der Ehrenrat. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Gegen den Bescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim Ehrenrat oder dem Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat, bei Organmitgliedern die Mitgliederversammlung. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.“
Auf diese Art und Weise wollte ich die Satzung, zugegeben nur notdürftig, reparieren, bis der Satzungsausschuss im Sommer 2020 wie zugesagt eine neue Satzung auf einer AOMV vorlegen und beschließen lassen kann. Unter Hinweis auf die kurze Restlaufzeit der fehlerhaften Satzung und damit des fehlerhaften Artikels und den hohen Zeitaufwand in der Versammlung, bin ich jedoch der Bitte der Versammlungsleitung nachgekommen und habe den Änderungsantrag zurückgezogen. Die versprochene Neufassung der Satzung wird es übrigens - zumindest in 2020 nicht geben.
Ich hoffe damit wenig Klarheit in dieser Sache beitragen zu können, muss allerdings erneut mit dem Kopf schütteln über eine solche Veröffentlichung.
Gruß Berti
Kleiner Nachtrag:
Zitat von fck.de
Darüber gibt es keine zwei Meinungen“, erklärt der Sprecher des Aufsichtsrats des 1. FC Kaiserslautern e.V. sowie des Beirats der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Dr. Markus Merk.
Darüber gibt es keine zwei Meinungen“, erklärt der Sprecher des Aufsichtsrats des 1. FC Kaiserslautern e.V. sowie des Beirats der 1. FC Kaiserslautern Management GmbH, Dr. Markus Merk.
Unsere Satzung kennt das Amt eines „Sprechers des Aufsichtsrates“ nicht, welches Markus Merk hier offiziell für sich reklamiert. Auch der Gesellschaftervertrag der Management GmbH oder die Satzung der KGaA kennen ein solches Amt nicht. Gewählter Vorsitzender des Aufsichtsrates des e.V. nach Art. 15 (1) Satz 1 ist Rainer Keßler, der hier (wieder einmal) nicht vorkommt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Bertikoks am 31.07.2020 um 00:06 Uhr bearbeitet Zitat von Herzblut
Das was du schreibst, ist nicht das, was Wilhelm sagt. Ab Minute 11 im Video mit dem SWR. Viel Spaß beim nachhören und verstehen.
Er sagt ganz klar, dass es kompatibel sein muss, sonst wird es nicht umgesetzt. Er sagt mit keinem Wort, dass es kompatibel ist, oder dass dies geprüpft wurde oder sonstwas.
Zitat von FckTribun
Es existiert kein Angebot, das gegen Verbandsregularien verstößt. Im Angebot selbst ist die Einhaltung der Regelungen festgelegt und wäre damit Vertragsbestandteil.
So Wilhelm.
Entweder lügt Wilhelm oder der FCK.
Zitat von Herzblut
Man könnte die Aussagen auf der PK einfach so verstehen, dass das Sportkonzept gegen die Regularien verstößt, (damit hätte sich der Teil des Angebots erledigt)...dann haben sie auch nicht gelogen. Und genau diese Auslegung der Worte ist möglich, daher ist die Lüge nicht nachgewiesen, sondern wird ohne Beweisführung nur unterstellt.
Zitat von Lullaby
Wilhelm sagt doch klar, dass der Investor sein sportliches Konzept nur insoweit umgesetzt sehen will, wie es mit den DFB-Regularien vereinbar ist. Wenn es nicht vereinbar ist, wird es nicht umgesetzt. Das ist im Angebot so festgehalten. Wenn es nicht noch irgend welche anderen Regularien gibt, gegen die potenziell verstoßen wurde, war die Behauptung gestern also eine Lüge.
Beste Grüße
Lullaby
Zitat von Herzblut
Aber egal, der entscheidende Punkt ist eigentlich, dass Wilhelm den anderen Verantwortlichen eine Lüge diesbezüglich vorwirft, diese aber nicht aufzeigt. Das was Wilhelm sagt und das was auf der PK bezüglich des Sportkonzepts gesagt wurde, schließt sich nicht aus.
Aber egal, der entscheidende Punkt ist eigentlich, dass Wilhelm den anderen Verantwortlichen eine Lüge diesbezüglich vorwirft, diese aber nicht aufzeigt. Das was Wilhelm sagt und das was auf der PK bezüglich des Sportkonzepts gesagt wurde, schließt sich nicht aus.
Wilhelm sagt doch klar, dass der Investor sein sportliches Konzept nur insoweit umgesetzt sehen will, wie es mit den DFB-Regularien vereinbar ist. Wenn es nicht vereinbar ist, wird es nicht umgesetzt. Das ist im Angebot so festgehalten. Wenn es nicht noch irgend welche anderen Regularien gibt, gegen die potenziell verstoßen wurde, war die Behauptung gestern also eine Lüge.
Beste Grüße
Lullaby
Man könnte die Aussagen auf der PK einfach so verstehen, dass das Sportkonzept gegen die Regularien verstößt, (damit hätte sich der Teil des Angebots erledigt)...dann haben sie auch nicht gelogen. Und genau diese Auslegung der Worte ist möglich, daher ist die Lüge nicht nachgewiesen, sondern wird ohne Beweisführung nur unterstellt.
Es existiert kein Angebot, das gegen Verbandsregularien verstößt. Im Angebot selbst ist die Einhaltung der Regelungen festgelegt und wäre damit Vertragsbestandteil.
So Wilhelm.
Entweder lügt Wilhelm oder der FCK.
Das was du schreibst, ist nicht das, was Wilhelm sagt. Ab Minute 11 im Video mit dem SWR. Viel Spaß beim nachhören und verstehen.
Er sagt ganz klar, dass es kompatibel sein muss, sonst wird es nicht umgesetzt. Er sagt mit keinem Wort, dass es kompatibel ist, oder dass dies geprüpft wurde oder sonstwas.
Im Angebot selbst steht, dass das das Angebot unter die Bedingung gestellt ist, das die Regularien eingehalten werden. "Das steht da drin."
Das bedeutet, es gibt kein Angebot, dass die Regularien missachtet.
Er sagt ganz klar, dass es kompatibel IST. Weil die Regularien in das Angebot einbezogen werden.
Umgesetzt ist es bereits, denn das Angebot wurde abgegeben. Mit diesem Inhalt. Und dadurch hätte auch ein noch durch die Annahme umzusetzender Vertrag keinen abweichenden Inhalt haben können.
Viel Spaß beim Nachhören und Verstehen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von FckTribun am 30.07.2020 um 23:52 Uhr bearbeitet Zitat von Bertikoks
Dazu will ich mich mal kurz äußern. Absatz 1 ist völlig legitim. Der FCK entsendet seine Aufsichtsräte in den Beirat der Management GmbH. Und auch im AR der KGaA kann mit einer 75% Mehrheit jedes AR Mitglied der KGaA vorzeitig abberufen werden. Nicht nur deswegen spricht man bei 25+1 Aktie für die „neuen Regionalen“ (Theiss/Nardi/Buchholz/Kemmler/Dienes) von einer (mächtigen) Sperrminorität. Gegen die ist dann weder eine solche Abberufung möglich, noch eine Kapitalerhöhung.
Und damit kommen wir zum zweiten Absatz. Das ist hanebüchener Blödsinn, wie jeder wissen sollte, der im letzten Jahr an der Auseinandersetzung um den Einstieg von Flavio Becca beteiligt war oder sich wenigstens für die jüngere Vereinsgeschichte interessiert. Natürlich kann Prof. Wilhelm keinesfalls nach Artikel 7 unserer Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden, weil hier der Mandatsschutz greift, denn in unserer Satzung heißt es in Artikel 7, Absatz (3) Satz 2:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.“
Das würde jedoch in diesem Fall bedeuten, dass der Vorstand des e.V. einen missliebigen Aufsichtsrat, der zum Beispiel immer wieder Interessenkonflikte bei Geschäften von Vorstandsmitgliedern anmahnt, einfach durch den Vorwurf der Vereinsschädigung ausschließen und damit aus seinem von den Mitgliedern durch Wahl bestimmtem Amt entfernen könnte.
Dies ist selbstverständlich nicht möglich, weil damit nicht nur das Verhältnis der Organe untereinander ungewollt beschädigt würde sondern auch das Votum der Mitgliederversammlung in Frage stünde. Darüber gibt es ein Rechtsgutachten aus 2019, anlässlich des Ausschlussverfahrens gegen Patrick Banf. Ein Ausschluss ist derzeit, in einem solchen Fall, nur nach Votum der MV möglich.
Weil ich diese Schwäche der Satzung (logischerweise) kannte, habe ich in der letzten JHV einen Antrag gestellt, die Satzung wie folgt zu ergänzen:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Bei Organmitgliedern der Ehrenrat. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Gegen den Bescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim Ehrenrat oder dem Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat, bei Organmitgliedern die Mitgliederversammlung. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.“
Auf diese Art und Weise wollte ich die Satzung, zugegeben nur notdürftig reparieren, bis der Satzungsausschuss im Sommer 2020 eine neue Satzung auf einer AOMV vorlegen und beschließen lassen kann. Unter Hinweis auf die kurze Restlaufzeit der fehlerhaften Satzung und damit des fehlerhaften Artikels und den hohen Zeitaufwand in der Versammlung, bin ich jedoch der Bitte der Versammlungsleitung nachgekommen und habe den Änderungsantrag zurückgezogen. Die versprochene Neufassung der Satzung wird es übrigens - zumindest in 2020 nicht geben.
Ich hoffe damit wenig Klarheit in dieser Sache beitragen zu können, muss allerdings erneut mit dem Kopf schütteln über eine solche Veröffentlichung.
Gruß Berti
Zitat von fck.de
In einer Sitzung des Aufsichtsrats des FCK e.V. kann in der kommenden Woche bereits darüber beraten und beschlossen werden, Prof. Wilhelm aus seinen Ämtern bei der Management GmbH sowie der KGaA mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Eine entsprechende Tagesordnung kann den Mitgliedern des Gremiums noch vor dem Wochenende zugestellt werden.
Darüber hinaus kann Prof. Wilhelm als Vereinsmitglied gemäß Artikel 7 der Vereinssatzung („Erlöschen der Mitgliedschaft“) aus dem Verein ausgeschlossen werden, da er seit Amtsantritt kontinuierlich insbesondere über die Plattform Twitter erheblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
In einer Sitzung des Aufsichtsrats des FCK e.V. kann in der kommenden Woche bereits darüber beraten und beschlossen werden, Prof. Wilhelm aus seinen Ämtern bei der Management GmbH sowie der KGaA mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Eine entsprechende Tagesordnung kann den Mitgliedern des Gremiums noch vor dem Wochenende zugestellt werden.
Darüber hinaus kann Prof. Wilhelm als Vereinsmitglied gemäß Artikel 7 der Vereinssatzung („Erlöschen der Mitgliedschaft“) aus dem Verein ausgeschlossen werden, da er seit Amtsantritt kontinuierlich insbesondere über die Plattform Twitter erheblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
Dazu will ich mich mal kurz äußern. Absatz 1 ist völlig legitim. Der FCK entsendet seine Aufsichtsräte in den Beirat der Management GmbH. Und auch im AR der KGaA kann mit einer 75% Mehrheit jedes AR Mitglied der KGaA vorzeitig abberufen werden. Nicht nur deswegen spricht man bei 25+1 Aktie für die „neuen Regionalen“ (Theiss/Nardi/Buchholz/Kemmler/Dienes) von einer (mächtigen) Sperrminorität. Gegen die ist dann weder eine solche Abberufung möglich, noch eine Kapitalerhöhung.
Und damit kommen wir zum zweiten Absatz. Das ist hanebüchener Blödsinn, wie jeder wissen sollte, der im letzten Jahr an der Auseinandersetzung um den Einstieg von Flavio Becca beteiligt war oder sich wenigstens für die jüngere Vereinsgeschichte interessiert. Natürlich kann Prof. Wilhelm keinesfalls nach Artikel 7 unserer Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden, weil hier der Mandatsschutz greift, denn in unserer Satzung heißt es in Artikel 7, Absatz (3) Satz 2:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.“
Das würde jedoch in diesem Fall bedeuten, dass der Vorstand des e.V. einen missliebigen Aufsichtsrat, der zum Beispiel immer wieder Interessenkonflikte bei Geschäften von Vorstandsmitgliedern anmahnt, einfach durch den Vorwurf der Vereinsschädigung ausschließen und damit aus seinem von den Mitgliedern durch Wahl bestimmtem Amt entfernen könnte.
Dies ist selbstverständlich nicht möglich, weil damit nicht nur das Verhältnis der Organe untereinander ungewollt beschädigt würde sondern auch das Votum der Mitgliederversammlung in Frage stünde. Darüber gibt es ein Rechtsgutachten aus 2019, anlässlich des Ausschlussverfahrens gegen Patrick Banf. Ein Ausschluss ist derzeit, in einem solchen Fall, nur nach Votum der MV möglich.
Weil ich diese Schwäche der Satzung (logischerweise) kannte, habe ich in der letzten JHV einen Antrag gestellt, die Satzung wie folgt zu ergänzen:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Bei Organmitgliedern der Ehrenrat. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Gegen den Bescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim Ehrenrat oder dem Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat, bei Organmitgliedern die Mitgliederversammlung. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.“
Auf diese Art und Weise wollte ich die Satzung, zugegeben nur notdürftig reparieren, bis der Satzungsausschuss im Sommer 2020 eine neue Satzung auf einer AOMV vorlegen und beschließen lassen kann. Unter Hinweis auf die kurze Restlaufzeit der fehlerhaften Satzung und damit des fehlerhaften Artikels und den hohen Zeitaufwand in der Versammlung, bin ich jedoch der Bitte der Versammlungsleitung nachgekommen und habe den Änderungsantrag zurückgezogen. Die versprochene Neufassung der Satzung wird es übrigens - zumindest in 2020 nicht geben.
Ich hoffe damit wenig Klarheit in dieser Sache beitragen zu können, muss allerdings erneut mit dem Kopf schütteln über eine solche Veröffentlichung.
Gruß Berti
Danke dir für diese satzungsrechtliche Einordnung!
Auch wenn wir kein rechtliches Problem haben, sondern ein medizinisches. Multiorganversagen. Endet oft nicht so gut.
Zitat von TazDevil
Da muss ich Dir leider wiedersprechen. Um völlig unabhänig zu sein war er mir einfach zu nah dran am Dubai- Angebot. Wie nah das kann ich nicht beurteilen.
Da muss ich Dir leider wiedersprechen. Um völlig unabhänig zu sein war er mir einfach zu nah dran am Dubai- Angebot. Wie nah das kann ich nicht beurteilen.
Das hast du falsch interpretiert, oder ich habe mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Ob er eine Nähe zu Dubai hat, weiß ich nicht. Aber im Gegensatz zu meinem Beispiel Littig, kann Wilhelm a) auf professioneller oder geschäftlicher Ebene und b) in politischer Hinsicht völlig egal sein, was irgendwelche Vereinsleute über ihn in den Raum stellen. Da gibt es keinen Hebel wie bei Littig, um sich relativ geräuschlos dem Senator zu entledigen. Darum mahne ich, dass man hier behutsamer vorgehen sollte und Wilhelm irgendwie wieder ins Boot holt. Statt ihm offen quasi mit den genannten Maßnahmen zu drohen. Selbst der kolportierte Vereinsausschluss klingt unwirksam um ihn stillzulegen. Meines Wissens nach ist er kein „langjähriger“ FCK-Fan. Es gab wohl auf Grund seiner Herkunft ein paar Berührungspunkte, aber er hat in diesem Fall recht wenig zu verlieren. Ohne Wertung, er ist ein international erfolgreicher Jurist, der den FCK und eine starke Connection in Kaiserslautern nicht wirklich braucht. Sein Engagement, wohl durch Weimer initiiert in allen Ehren.
Zitat von FckTribun
Im Angebot selbst steht, dass das das Angebot unter die Bedingung gestellt ist, das die Regularien eingehalten werden. "Das steht da drin."
Das bedeutet, es gibt kein Angebot, dass die Regularien missachtet.
Er sagt ganz klar, dass es kompatibel IST. Weil die Regularien in das Angebot einbezogen werden.
Umgesetzt ist es bereits, denn das Angebot wurde abgegeben. Mit diesem Inhalt. Und dadurch hätte auch ein noch durch die Annahme umzusetzender Vertrag keinen abweichenden Inhalt haben können.
Viel Spaß beim Nachhören und Verstehen.
Zitat von Herzblut
Das was du schreibst, ist nicht das, was Wilhelm sagt. Ab Minute 11 im Video mit dem SWR. Viel Spaß beim nachhören und verstehen.
Er sagt ganz klar, dass es kompatibel sein muss, sonst wird es nicht umgesetzt. Er sagt mit keinem Wort, dass es kompatibel ist, oder dass dies geprüpft wurde oder sonstwas.
Zitat von FckTribun
Es existiert kein Angebot, das gegen Verbandsregularien verstößt. Im Angebot selbst ist die Einhaltung der Regelungen festgelegt und wäre damit Vertragsbestandteil.
So Wilhelm.
Entweder lügt Wilhelm oder der FCK.
Zitat von Herzblut
Man könnte die Aussagen auf der PK einfach so verstehen, dass das Sportkonzept gegen die Regularien verstößt, (damit hätte sich der Teil des Angebots erledigt)...dann haben sie auch nicht gelogen. Und genau diese Auslegung der Worte ist möglich, daher ist die Lüge nicht nachgewiesen, sondern wird ohne Beweisführung nur unterstellt.
Zitat von Lullaby
Wilhelm sagt doch klar, dass der Investor sein sportliches Konzept nur insoweit umgesetzt sehen will, wie es mit den DFB-Regularien vereinbar ist. Wenn es nicht vereinbar ist, wird es nicht umgesetzt. Das ist im Angebot so festgehalten. Wenn es nicht noch irgend welche anderen Regularien gibt, gegen die potenziell verstoßen wurde, war die Behauptung gestern also eine Lüge.
Beste Grüße
Lullaby
Zitat von Herzblut
Aber egal, der entscheidende Punkt ist eigentlich, dass Wilhelm den anderen Verantwortlichen eine Lüge diesbezüglich vorwirft, diese aber nicht aufzeigt. Das was Wilhelm sagt und das was auf der PK bezüglich des Sportkonzepts gesagt wurde, schließt sich nicht aus.
Aber egal, der entscheidende Punkt ist eigentlich, dass Wilhelm den anderen Verantwortlichen eine Lüge diesbezüglich vorwirft, diese aber nicht aufzeigt. Das was Wilhelm sagt und das was auf der PK bezüglich des Sportkonzepts gesagt wurde, schließt sich nicht aus.
Wilhelm sagt doch klar, dass der Investor sein sportliches Konzept nur insoweit umgesetzt sehen will, wie es mit den DFB-Regularien vereinbar ist. Wenn es nicht vereinbar ist, wird es nicht umgesetzt. Das ist im Angebot so festgehalten. Wenn es nicht noch irgend welche anderen Regularien gibt, gegen die potenziell verstoßen wurde, war die Behauptung gestern also eine Lüge.
Beste Grüße
Lullaby
Man könnte die Aussagen auf der PK einfach so verstehen, dass das Sportkonzept gegen die Regularien verstößt, (damit hätte sich der Teil des Angebots erledigt)...dann haben sie auch nicht gelogen. Und genau diese Auslegung der Worte ist möglich, daher ist die Lüge nicht nachgewiesen, sondern wird ohne Beweisführung nur unterstellt.
Es existiert kein Angebot, das gegen Verbandsregularien verstößt. Im Angebot selbst ist die Einhaltung der Regelungen festgelegt und wäre damit Vertragsbestandteil.
So Wilhelm.
Entweder lügt Wilhelm oder der FCK.
Das was du schreibst, ist nicht das, was Wilhelm sagt. Ab Minute 11 im Video mit dem SWR. Viel Spaß beim nachhören und verstehen.
Er sagt ganz klar, dass es kompatibel sein muss, sonst wird es nicht umgesetzt. Er sagt mit keinem Wort, dass es kompatibel ist, oder dass dies geprüpft wurde oder sonstwas.
Im Angebot selbst steht, dass das das Angebot unter die Bedingung gestellt ist, das die Regularien eingehalten werden. "Das steht da drin."
Das bedeutet, es gibt kein Angebot, dass die Regularien missachtet.
Er sagt ganz klar, dass es kompatibel IST. Weil die Regularien in das Angebot einbezogen werden.
Umgesetzt ist es bereits, denn das Angebot wurde abgegeben. Mit diesem Inhalt. Und dadurch hätte auch ein noch durch die Annahme umzusetzender Vertrag keinen abweichenden Inhalt haben können.
Viel Spaß beim Nachhören und Verstehen.
Wilhelm sagt folgendes:
"In dem Angebot selbst ist die Durchsetzung des Sportkonzeptes ausdrücklich unter die Bedingungen gesetzt, dass dieses Sportkonzept mit der Satzung, mit Recht und Gesetz, mit den Regularien von DFB und DFL und mit sonstigen etwaigen Institutionen, die da etwas zu sagen haben, kompatibel ist, sonst wird es nicht umgesetzt. Das steht da drin."
Ich versuche dies in verständliche Sprache zu übersetzen:
Es gibt ein Sportkonzept, welches dann angewandt wird, wenn es kompatibel ist.
Da steht nicht, das Sportkonzept entspricht den Regularien.
Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Das ist in meinen Augen das Hauptproblem dieses Schmierentheaters, viele lesen und hören das was sie wollen und schlimm wird es, wenn es dann noch interptetiert wird...
Zitat von Klingenstaedter
Danke dir für diese satzungsrechtliche Einordnung!
Auch wenn wir kein rechtliches Problem haben, sondern ein medizinisches. Multiorganversagen. Endet oft nicht so gut.
Zitat von Bertikoks
Dazu will ich mich mal kurz äußern. Absatz 1 ist völlig legitim. Der FCK entsendet seine Aufsichtsräte in den Beirat der Management GmbH. Und auch im AR der KGaA kann mit einer 75% Mehrheit jedes AR Mitglied der KGaA vorzeitig abberufen werden. Nicht nur deswegen spricht man bei 25+1 Aktie für die „neuen Regionalen“ (Theiss/Nardi/Buchholz/Kemmler/Dienes) von einer (mächtigen) Sperrminorität. Gegen die ist dann weder eine solche Abberufung möglich, noch eine Kapitalerhöhung.
Und damit kommen wir zum zweiten Absatz. Das ist hanebüchener Blödsinn, wie jeder wissen sollte, der im letzten Jahr an der Auseinandersetzung um den Einstieg von Flavio Becca beteiligt war oder sich wenigstens für die jüngere Vereinsgeschichte interessiert. Natürlich kann Prof. Wilhelm keinesfalls nach Artikel 7 unserer Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden, weil hier der Mandatsschutz greift, denn in unserer Satzung heißt es in Artikel 7, Absatz (3) Satz 2:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.“
Das würde jedoch in diesem Fall bedeuten, dass der Vorstand des e.V. einen missliebigen Aufsichtsrat, der zum Beispiel immer wieder Interessenkonflikte bei Geschäften von Vorstandsmitgliedern anmahnt, einfach durch den Vorwurf der Vereinsschädigung ausschließen und damit aus seinem von den Mitgliedern durch Wahl bestimmtem Amt entfernen könnte.
Dies ist selbstverständlich nicht möglich, weil damit nicht nur das Verhältnis der Organe untereinander ungewollt beschädigt würde sondern auch das Votum der Mitgliederversammlung in Frage stünde. Darüber gibt es ein Rechtsgutachten aus 2019, anlässlich des Ausschlussverfahrens gegen Patrick Banf. Ein Ausschluss ist derzeit, in einem solchen Fall, nur nach Votum der MV möglich.
Weil ich diese Schwäche der Satzung (logischerweise) kannte, habe ich in der letzten JHV einen Antrag gestellt, die Satzung wie folgt zu ergänzen:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Bei Organmitgliedern der Ehrenrat. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Gegen den Bescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim Ehrenrat oder dem Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat, bei Organmitgliedern die Mitgliederversammlung. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.“
Auf diese Art und Weise wollte ich die Satzung, zugegeben nur notdürftig reparieren, bis der Satzungsausschuss im Sommer 2020 eine neue Satzung auf einer AOMV vorlegen und beschließen lassen kann. Unter Hinweis auf die kurze Restlaufzeit der fehlerhaften Satzung und damit des fehlerhaften Artikels und den hohen Zeitaufwand in der Versammlung, bin ich jedoch der Bitte der Versammlungsleitung nachgekommen und habe den Änderungsantrag zurückgezogen. Die versprochene Neufassung der Satzung wird es übrigens - zumindest in 2020 nicht geben.
Ich hoffe damit wenig Klarheit in dieser Sache beitragen zu können, muss allerdings erneut mit dem Kopf schütteln über eine solche Veröffentlichung.
Gruß Berti
Zitat von fck.de
In einer Sitzung des Aufsichtsrats des FCK e.V. kann in der kommenden Woche bereits darüber beraten und beschlossen werden, Prof. Wilhelm aus seinen Ämtern bei der Management GmbH sowie der KGaA mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Eine entsprechende Tagesordnung kann den Mitgliedern des Gremiums noch vor dem Wochenende zugestellt werden.
Darüber hinaus kann Prof. Wilhelm als Vereinsmitglied gemäß Artikel 7 der Vereinssatzung („Erlöschen der Mitgliedschaft“) aus dem Verein ausgeschlossen werden, da er seit Amtsantritt kontinuierlich insbesondere über die Plattform Twitter erheblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
In einer Sitzung des Aufsichtsrats des FCK e.V. kann in der kommenden Woche bereits darüber beraten und beschlossen werden, Prof. Wilhelm aus seinen Ämtern bei der Management GmbH sowie der KGaA mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Eine entsprechende Tagesordnung kann den Mitgliedern des Gremiums noch vor dem Wochenende zugestellt werden.
Darüber hinaus kann Prof. Wilhelm als Vereinsmitglied gemäß Artikel 7 der Vereinssatzung („Erlöschen der Mitgliedschaft“) aus dem Verein ausgeschlossen werden, da er seit Amtsantritt kontinuierlich insbesondere über die Plattform Twitter erheblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
Dazu will ich mich mal kurz äußern. Absatz 1 ist völlig legitim. Der FCK entsendet seine Aufsichtsräte in den Beirat der Management GmbH. Und auch im AR der KGaA kann mit einer 75% Mehrheit jedes AR Mitglied der KGaA vorzeitig abberufen werden. Nicht nur deswegen spricht man bei 25+1 Aktie für die „neuen Regionalen“ (Theiss/Nardi/Buchholz/Kemmler/Dienes) von einer (mächtigen) Sperrminorität. Gegen die ist dann weder eine solche Abberufung möglich, noch eine Kapitalerhöhung.
Und damit kommen wir zum zweiten Absatz. Das ist hanebüchener Blödsinn, wie jeder wissen sollte, der im letzten Jahr an der Auseinandersetzung um den Einstieg von Flavio Becca beteiligt war oder sich wenigstens für die jüngere Vereinsgeschichte interessiert. Natürlich kann Prof. Wilhelm keinesfalls nach Artikel 7 unserer Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden, weil hier der Mandatsschutz greift, denn in unserer Satzung heißt es in Artikel 7, Absatz (3) Satz 2:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.“
Das würde jedoch in diesem Fall bedeuten, dass der Vorstand des e.V. einen missliebigen Aufsichtsrat, der zum Beispiel immer wieder Interessenkonflikte bei Geschäften von Vorstandsmitgliedern anmahnt, einfach durch den Vorwurf der Vereinsschädigung ausschließen und damit aus seinem von den Mitgliedern durch Wahl bestimmtem Amt entfernen könnte.
Dies ist selbstverständlich nicht möglich, weil damit nicht nur das Verhältnis der Organe untereinander ungewollt beschädigt würde sondern auch das Votum der Mitgliederversammlung in Frage stünde. Darüber gibt es ein Rechtsgutachten aus 2019, anlässlich des Ausschlussverfahrens gegen Patrick Banf. Ein Ausschluss ist derzeit, in einem solchen Fall, nur nach Votum der MV möglich.
Weil ich diese Schwäche der Satzung (logischerweise) kannte, habe ich in der letzten JHV einen Antrag gestellt, die Satzung wie folgt zu ergänzen:
„Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Bei Organmitgliedern der Ehrenrat. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Gegen den Bescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim Ehrenrat oder dem Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat, bei Organmitgliedern die Mitgliederversammlung. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.“
Auf diese Art und Weise wollte ich die Satzung, zugegeben nur notdürftig reparieren, bis der Satzungsausschuss im Sommer 2020 eine neue Satzung auf einer AOMV vorlegen und beschließen lassen kann. Unter Hinweis auf die kurze Restlaufzeit der fehlerhaften Satzung und damit des fehlerhaften Artikels und den hohen Zeitaufwand in der Versammlung, bin ich jedoch der Bitte der Versammlungsleitung nachgekommen und habe den Änderungsantrag zurückgezogen. Die versprochene Neufassung der Satzung wird es übrigens - zumindest in 2020 nicht geben.
Ich hoffe damit wenig Klarheit in dieser Sache beitragen zu können, muss allerdings erneut mit dem Kopf schütteln über eine solche Veröffentlichung.
Gruß Berti
Danke dir für diese satzungsrechtliche Einordnung!
Auch wenn wir kein rechtliches Problem haben, sondern ein medizinisches. Multiorganversagen. Endet oft nicht so gut.
Das fliegt Merk jetzt gewaltig um die Ohren. Und wenn ich bei Twitter lese Wilhelm bereitet sich vor.
Der wird nichts sagen was er nicht sagen darf, der ist Jurist der weiß was er tut.
Wie ich schon heute Mittag schrieb das ist kein Leichtgewicht wie Littig, sondern ein Schwergewicht.
Ich gehe davon aus daß es ihm auch egal ist sollte er doch aus dem Verein verbannt werden.
Das wird ihn nicht davon abhalten zu veröffentlichen was er darf.
Und der jetzige AR ist danach beschädigt, der wird nicht wieder gewählt werden, den eines mögen die Mitglieder auf alle Fälle nicht und das sind Lügen. Aber das hätte Merk eigentlich klar sein müssen, wenn er gesehen hat wie Banf abgefertigt wurde von den Mitgliedern.
Denke wenn Wilhelm ihm eine Lüge nachweisen kann. Und ich bin mir ziemlich sicher daß wird er dann ist auch Merk Geschichte.
Also ich bin ja nur Fan und habe wenig Ahnung was all die Satzungen und Regeln/Gesetze angeht. Ich versuche es meist mit dem bisschen gesundem Menschenverstand der mir noch geblieben ist.
Ich verstehe folgendes nicht:
Laut PK war das Angebot aus Dubai nicht mit Satzung,Regeln,Gesetzen von FCK,DFL,DFB und was weiß ich noch nicht vereinbar. Wie soll ich mir das vorstellen? Sitzt da in Dubai ein alter Mann in seiner Villa und denkt sich zwischen 2 Cocktails "Ich schreib dem FCK mal ein Angebot,denk ich mir schnell mal was aus und faxe es rüber.Später beim golfen frag ich mal noch den Hans und den Jürgen ob sie mitmachen"?
Ich geh einfach mal davon aus,dass er die Idee mit seinen Partnern besprochen hat,sich mit Anwälten und Fachleuten beraten hat und irgendjemand sich von denen mal mit den Vorraussetzungen für einen Einstieg beim FCK beschäftigt hat bevor da was in das Fax gelegt wurde.
Jetzt ist nicht jeder Mensch unfehlbar,verlangt auch keiner. Warum geht dann nicht ein SOV oder wer auch immer hin und schreibt ne nette Mail: "
Sehr geehrter Herr Dubaimann.... vielen dank für ihr Angebot.Leider ist es in Deutschland beim FCK nicht möglichen ihren Vorstellungen in Punkt 12 Abschnitt 3&4 zu entsprechen. Das darf man hier nicht. Bitte ändern sie das dementsprechend....MFG SOV"?
Viele Möglichkeiten gibt es nicht. Entweder waren die Erwartungen aus Dubai zu hoch oder man wollte einfach nicht. Alles andere liese sich in meinen Augen in 2 Monaten aus der Welt schaffen...wenn man möchte.
Vorallem denke ich,dass dem Menschen aus Dubai tatsächlich irgendwie am FCK gelegen war.Weil,sind wir mal ehrlich: Einfach ist der Laden hier nicht und für 20 Mio +/- findet man bestimmt auch nen netten Verein in der englischen dritten Liga oder so,wo es nicht so viele Auflagen zu beachten gibt und der Einstieg wesentlich leichter ist.
Abgesehen davon kann ich sehr gut verstehen warum im Sommer 2020 ein 71 jähriger nicht seine Villa mit Dienstmädchen in Dubai verlassen möchte um nach Deutschland zu fliegen !
Ich verstehe folgendes nicht:
Laut PK war das Angebot aus Dubai nicht mit Satzung,Regeln,Gesetzen von FCK,DFL,DFB und was weiß ich noch nicht vereinbar. Wie soll ich mir das vorstellen? Sitzt da in Dubai ein alter Mann in seiner Villa und denkt sich zwischen 2 Cocktails "Ich schreib dem FCK mal ein Angebot,denk ich mir schnell mal was aus und faxe es rüber.Später beim golfen frag ich mal noch den Hans und den Jürgen ob sie mitmachen"?
Ich geh einfach mal davon aus,dass er die Idee mit seinen Partnern besprochen hat,sich mit Anwälten und Fachleuten beraten hat und irgendjemand sich von denen mal mit den Vorraussetzungen für einen Einstieg beim FCK beschäftigt hat bevor da was in das Fax gelegt wurde.
Jetzt ist nicht jeder Mensch unfehlbar,verlangt auch keiner. Warum geht dann nicht ein SOV oder wer auch immer hin und schreibt ne nette Mail: "
Sehr geehrter Herr Dubaimann.... vielen dank für ihr Angebot.Leider ist es in Deutschland beim FCK nicht möglichen ihren Vorstellungen in Punkt 12 Abschnitt 3&4 zu entsprechen. Das darf man hier nicht. Bitte ändern sie das dementsprechend....MFG SOV"?
Viele Möglichkeiten gibt es nicht. Entweder waren die Erwartungen aus Dubai zu hoch oder man wollte einfach nicht. Alles andere liese sich in meinen Augen in 2 Monaten aus der Welt schaffen...wenn man möchte.
Vorallem denke ich,dass dem Menschen aus Dubai tatsächlich irgendwie am FCK gelegen war.Weil,sind wir mal ehrlich: Einfach ist der Laden hier nicht und für 20 Mio +/- findet man bestimmt auch nen netten Verein in der englischen dritten Liga oder so,wo es nicht so viele Auflagen zu beachten gibt und der Einstieg wesentlich leichter ist.
Abgesehen davon kann ich sehr gut verstehen warum im Sommer 2020 ein 71 jähriger nicht seine Villa mit Dienstmädchen in Dubai verlassen möchte um nach Deutschland zu fliegen !
Mal gespannt was heute passiert. Ich tippe darauf das Dubai sein Angebot weiter verlängert
damit würde man den Ball geschickt Richtung merk und Konsorten spielen, da diese ja nun wieder darauf reagieren müssten.
Ich denke mal das ganze ist so abgelaufen das hier einige Herren wieder mal um ihren (falschen) Einfluss gebangt haben. Dann wurden wieder Märchen erzählt und ein merk und Co denken sich, Blut ist dicker als Wasser und meinen die Fans und Mitglieder wollen lieber regionale Geldgeber als den Scheich aus Dubai.
Kein, ich bin mir sicher ein sehr sehr großer Teil der Fans und Mitglieder will einen echten Neuanfang auf allen Ebenen. Das kapiert wohl und will wohl niemand beim fck.
damit würde man den Ball geschickt Richtung merk und Konsorten spielen, da diese ja nun wieder darauf reagieren müssten. Ich denke mal das ganze ist so abgelaufen das hier einige Herren wieder mal um ihren (falschen) Einfluss gebangt haben. Dann wurden wieder Märchen erzählt und ein merk und Co denken sich, Blut ist dicker als Wasser und meinen die Fans und Mitglieder wollen lieber regionale Geldgeber als den Scheich aus Dubai.
Kein, ich bin mir sicher ein sehr sehr großer Teil der Fans und Mitglieder will einen echten Neuanfang auf allen Ebenen. Das kapiert wohl und will wohl niemand beim fck.
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