Jahreshauptversammlung 2015
02.11.2015 - 16:08 Uhr
06.11.2015 - 13:10 Uhr
Ich habe gerade einen Antrag auf Ergänzung der Satzung in der JHV gestellt. Im Kern dreht es sich um folgendes:
„Die Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn der Termin und die Tagesordnung auf der offiziellen Internetseite des 1. FC Kaiserslautern e.V. mindestens drei Tage vor dem eigentlichen Stichtag bekannt gegeben werden.“
Gruß Berti
„Die Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn der Termin und die Tagesordnung auf der offiziellen Internetseite des 1. FC Kaiserslautern e.V. mindestens drei Tage vor dem eigentlichen Stichtag bekannt gegeben werden.“
Gruß Berti
06.11.2015 - 13:18 Uhr
Zitat von Bertikoks
Ich habe gerade einen Antrag auf Ergänzung der Satzung in der JHV gestellt. Im Kern dreht es sich um folgendes:
„Die Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn der Termin und die Tagesordnung auf der offiziellen Internetseite des 1. FC Kaiserslautern e.V. mindestens drei Tage vor dem eigentlichen Stichtag bekannt gegeben werden.“
Gruß Berti
Ich habe gerade einen Antrag auf Ergänzung der Satzung in der JHV gestellt. Im Kern dreht es sich um folgendes:
„Die Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn der Termin und die Tagesordnung auf der offiziellen Internetseite des 1. FC Kaiserslautern e.V. mindestens drei Tage vor dem eigentlichen Stichtag bekannt gegeben werden.“
Gruß Berti
Das kann so nicht klappen, da nicht alle Mitglieder Internet haben und auch die anderen nicht regelmäßig die FCK-Homepage ansurfen. Der Termin *muss* vom Verein aktiv mitgeteilt werden. Was nicht sein darf, ist, dass Mitglieder sich eigenverantwortlich, z.B. auf der HP, schlau machen müssen.
Beste Grüße
Lullaby
06.11.2015 - 13:31 Uhr
Zitat von Lullaby
Das kann so nicht klappen, da nicht alle Mitglieder Internet haben und auch die anderen nicht regelmäßig die FCK-Homepage ansurfen. Der Termin *muss* vom Verein aktiv mitgeteilt werden. Was nicht sein darf, ist, dass Mitglieder sich eigenverantwortlich, z.B. auf der HP, schlau machen müssen.
Beste Grüße
Lullaby
Zitat von Bertikoks
Ich habe gerade einen Antrag auf Ergänzung der Satzung in der JHV gestellt. Im Kern dreht es sich um folgendes:
„Die Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn der Termin und die Tagesordnung auf der offiziellen Internetseite des 1. FC Kaiserslautern e.V. mindestens drei Tage vor dem eigentlichen Stichtag bekannt gegeben werden.“
Gruß Berti
Ich habe gerade einen Antrag auf Ergänzung der Satzung in der JHV gestellt. Im Kern dreht es sich um folgendes:
„Die Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn der Termin und die Tagesordnung auf der offiziellen Internetseite des 1. FC Kaiserslautern e.V. mindestens drei Tage vor dem eigentlichen Stichtag bekannt gegeben werden.“
Gruß Berti
Das kann so nicht klappen, da nicht alle Mitglieder Internet haben und auch die anderen nicht regelmäßig die FCK-Homepage ansurfen. Der Termin *muss* vom Verein aktiv mitgeteilt werden. Was nicht sein darf, ist, dass Mitglieder sich eigenverantwortlich, z.B. auf der HP, schlau machen müssen.
Beste Grüße
Lullaby
Zu Mal die bisherige Frist und das Prozedere doch keine unüberwindbare Hürde darstellt. Einen ähnlichen Passus hat fast jede Vereinssatzung und es bekommen gefühlt 99% der Vereine auch hin, fristgerecht und korrekt einzuladen.
Man hat es in diesem Jahr - warum auch immer - verbockt, die Einladungen fristgerecht loszuschicken. Das soll und darf nicht passieren.
@Berti: Vielleicht hätte man es auch in diesem Jahr nicht hinbekommen, es rechtzeitig auf die Homepage zu setzen. Und vor allem verschiebt sich durch so einen Passus die Pflichten vom Verein (Aufsichtsrat) zu den Mitgliedern. Dann müssen nämlich die Mitglieder sicherstellen, dass sie es rechtzeitig mitbekommen.
06.11.2015 - 14:02 Uhr
Und ich dachte, Bertis Einwurf sei Satire...
06.11.2015 - 14:03 Uhr
06.11.2015 - 14:04 Uhr
Keine Ahnung, ich bin verwirrt, wenn ich die folgenden Posts lese...
06.11.2015 - 14:22 Uhr
Zitat von B3Nj0
Keine der Funktionen unserer Entscheider wird im Ehrenamt ausgeführt - die bekommen alle einen Haufen Schotter dafür. Ist des denn dann zu viel verlangt, eine Erwartungshaltung an den Tag zu legen, die über Kaffee trinken, Eier schaukeln und bei sonnigem Wetter mal über den Rasen des Stadions zu schlendern hinaus geht.
Keine der Funktionen unserer Entscheider wird im Ehrenamt ausgeführt - die bekommen alle einen Haufen Schotter dafür. Ist des denn dann zu viel verlangt, eine Erwartungshaltung an den Tag zu legen, die über Kaffee trinken, Eier schaukeln und bei sonnigem Wetter mal über den Rasen des Stadions zu schlendern hinaus geht.
Ich glaube, dass viele (gerade ältere) FCK-Anhänger wirklich davon überzeugt sind, Kuntz mache den Job im Ehrenamt. Wer früher das "Ich lebe und sterbe für diesen Verein" geprägt hat und heute von "Lautrer Herzblut" faselt, der nimmt doch kein Geld dafür, dass er hier tätig sein darf!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Devil_till_Death am 06.11.2015 um 14:34 Uhr bearbeitet
07.11.2015 - 18:38 Uhr
Hier gibt es noch ein paar Antworten von Fritz Grünewalt :
http://www.der-betze-brennt.de/forum/viewtopic.php?p=970810#p970810
http://www.der-betze-brennt.de/forum/viewtopic.php?p=970810#p970810
07.11.2015 - 18:53 Uhr
Zitat von suYin
Hier gibt es noch ein paar Antworten von Fritz Grünewalt :
http://www.der-betze-brennt.de/forum/viewtopic.php?p=970810#p970810
Hier gibt es noch ein paar Antworten von Fritz Grünewalt :
http://www.der-betze-brennt.de/forum/viewtopic.php?p=970810#p970810
In der Satzung geht doch eindeutig hervor, dass sich das "in den Postversand gelangt" nur auf das Mitgliedermagazin bezieht und eben nicht auf die schriftlichen Einladungen. Das steht halt so dort geschrieben. Ich frage mich wirklich, was Grünewalt und der FCK dort rauslesen...
07.11.2015 - 20:17 Uhr
Zitat von FCKFAN
In der Satzung geht doch eindeutig hervor, dass sich das "in den Postversand gelangt" nur auf das Mitgliedermagazin bezieht und eben nicht auf die schriftlichen Einladungen. Das steht halt so dort geschrieben. Ich frage mich wirklich, was Grünewalt und der FCK dort rauslesen...
Zitat von suYin
Hier gibt es noch ein paar Antworten von Fritz Grünewalt :
http://www.der-betze-brennt.de/forum/viewtopic.php?p=970810#p970810
Hier gibt es noch ein paar Antworten von Fritz Grünewalt :
http://www.der-betze-brennt.de/forum/viewtopic.php?p=970810#p970810
In der Satzung geht doch eindeutig hervor, dass sich das "in den Postversand gelangt" nur auf das Mitgliedermagazin bezieht und eben nicht auf die schriftlichen Einladungen. Das steht halt so dort geschrieben. Ich frage mich wirklich, was Grünewalt und der FCK dort rauslesen...
Wird aus Grünewalts Einlassung doch klar: Er findet es einfach uuuungerecht, dass die Regelung, die für die Bekanntmachung über das Mitgliedermagazin gilt, nicht auch für den Postversand greift.
Tja, lieber Noch-Vorstand, das magst Du ja panne finden, aber das steht nun mal noch so in der Satzung - und das Leben ist kein Zuckerschlecken, ganz klar. Uuuuungerecht Das, ich weiß, ich weiß. Aber daran hast Du Dich als Vorstand nun mal zu halten, solange die Satzung das noch so festschreibt. "Zwei juristische Meinungen" wird es da wohl kaum geben: Für die Bekanntmachung per Infopost gilt das "in den Postversand gelangt" derzeit nun mal nicht - Aus die Maus! Grünewalt hätte ebenso gut antworten können: "An die Satzung halte ich mich nur, wenn mir das sinnvoll erscheint." Ohne Worte, das Ganze!
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