| Geburtsdatum | 12.07.1993 |
|---|---|
| Alter | 33 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,92m |
| Vertrag bis | - |
| Position | Torwart |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | Aberdeen FC |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 6 | 5 | 2 | ||
![]() | League Cup | 4 | 2 | 2 | |
![]() | Premiership | 2 | 3 | - | |
Marius Müller
03.07.2012 - 12:41 Uhr
28.05.2016 - 14:24 Uhr
Zitat von MattBuckner
Haben wir so einen Torwart?
Und es bleibt immer noch der Fakt das du nur diesen Zirkus veranstaltest weil du einen Menschen zu etwas zwingen willst was er evtl nicht will......Nötigung
Zitat von Gandalf446
[
Ein weiterer Fakt: Wenn man der Ansicht ist, dass einer der verfügbaren Torhüter, auf gleichem, bzw. ähnlichem Niveau wie Müller ist, aber einen längeren Vertrag hat, wird eben genau dieser auch spielen, solange Müller seinen Vertrag nicht verlängert. Soll das dann auch Nötigung sein???
[
Ein weiterer Fakt: Wenn man der Ansicht ist, dass einer der verfügbaren Torhüter, auf gleichem, bzw. ähnlichem Niveau wie Müller ist, aber einen längeren Vertrag hat, wird eben genau dieser auch spielen, solange Müller seinen Vertrag nicht verlängert. Soll das dann auch Nötigung sein???
Haben wir so einen Torwart?
Und es bleibt immer noch der Fakt das du nur diesen Zirkus veranstaltest weil du einen Menschen zu etwas zwingen willst was er evtl nicht will......Nötigung
Inwiefern ist es im Umkehrschluß zulässig das ROGON/Müller den FCK zu etwas zwingen, was dieser nicht will?
The door swings both ways.
Der FCK hat ein Recht auf Planungssicherheit. Da ist Müller nur einer von vielen im Verein. Eine eventuelle Disziplinierung eines Angestellten ist dem Verein Ausdrücklich vorbehalten. Das Arbeitsamt kann da GAR NIX machen.
"Müller spielt nicht, weil er den Verantwortlichen die Planungssicherheit verweigert, im Sinne des Vereines und all seiner Angestellten muß der Verein hier so handeln"
-Verhandlung beendet-
Ein wenig mehr Ahnung in Rechtsfragen wäre von Vorteil in solchen Diskussionen.
Nur: Dieser ganze Heckmeck im Forum hat mit der Realität wenig bis Null zu tun. Der Verein wird von Müller Planungssicherheit wollen, Müllerr und Berater werden dies in ihren Überlegungen berücksichtigen (oder auch nicht). Und wenn da nun eine Seite der anderen kein Angebot macht, was diese akzeptieren mag, wird es dafür eben Konsequenzen geben, sprich Wechsel, Tribüne oder auch gar nix.
Was bin ich froh, dass weder die alte noch gegenwärtige Vorstandschaft auf Foren-Anwälte hört.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von rollinho79 am 28.05.2016 um 14:24 Uhr bearbeitet
28.05.2016 - 14:35 Uhr
Das ist doch nichts anderes als das, was grade mit Ruben passiert. Er hat gesagt, er weiß noch nicht, ob er verlängert, und FCK hat ihm gleich gesagt, dass man nach einem Ersatz sucht. Dann muß er sich nicht mehr wundern, wenn er zB keinen passenden Verein gefunden hat, aber der FCK nicht mehr will. Oder meinst du, Ruben hat jetzt alle Zeit der Welt um sich zu entscheiden? Ihm wurde ganz sicher ein Ultimatum gestellt, weil auch der FCK Planungssicherheit haben will. Ist denn das auch eine Nötigung?
Ich verstehe das Problem nicht, ehrlich gesagt.
Ich verstehe das Problem nicht, ehrlich gesagt.
28.05.2016 - 14:37 Uhr
Zitat von MattBuckner
Und das ist strafrechtlich gesehen eine astreine Nötigung.
Zitat von LoddarMadaeus
Will er weiter spielen, soll er mindestens den Gündogan machen oder mit Ausstiegsklausel verlängern.
Will er weiter spielen, soll er mindestens den Gündogan machen oder mit Ausstiegsklausel verlängern.
Und das ist strafrechtlich gesehen eine astreine Nötigung.
Falsch
28.05.2016 - 15:25 Uhr
Zitat von Lauterer85
Das ist doch nichts anderes als das, was grade mit Ruben passiert. Er hat gesagt, er weiß noch nicht, ob er verlängert, und FCK hat ihm gleich gesagt, dass man nach einem Ersatz sucht. Dann muß er sich nicht mehr wundern, wenn er zB keinen passenden Verein gefunden hat, aber der FCK nicht mehr will. Oder meinst du, Ruben hat jetzt alle Zeit der Welt um sich zu entscheiden? Ihm wurde ganz sicher ein Ultimatum gestellt, weil auch der FCK Planungssicherheit haben will. Ist denn das auch eine Nötigung?
Ich verstehe das Problem nicht, ehrlich gesagt.
Das ist doch nichts anderes als das, was grade mit Ruben passiert. Er hat gesagt, er weiß noch nicht, ob er verlängert, und FCK hat ihm gleich gesagt, dass man nach einem Ersatz sucht. Dann muß er sich nicht mehr wundern, wenn er zB keinen passenden Verein gefunden hat, aber der FCK nicht mehr will. Oder meinst du, Ruben hat jetzt alle Zeit der Welt um sich zu entscheiden? Ihm wurde ganz sicher ein Ultimatum gestellt, weil auch der FCK Planungssicherheit haben will. Ist denn das auch eine Nötigung?
Ich verstehe das Problem nicht, ehrlich gesagt.
Das ist schon was anderes.
Ruberns Vertrag läuft aus. D.h. ab 01.07. ist er kein Angestellter mehr, darf tun und lassen was er will.
D.h. er muss sich nach etwas umschauen.
Der FCK hat ihm sicherlich ein Ultimatum gegeben, wegen der von dir angesprochenen Planungssicherheit.
Hat sich Ruben bis dahin nicht entschieden ist die Sache gegessen und man geht ab 01.07. getrennte Wege.
Müller ist allerdings bis 2017 an uns gebunden.
Selbst wenn man auch ihm ein Ultimatum gestellt hat, lässt er den Verein danach (weiter) in der Luft hängen ist er trotzdem noch auf der Gehaltsliste und man muss schauen was mit ihm passiert.
Was man nicht machen kann ist dieses hier viel geschriebene "geh jetzt, oder verlänger mit AK, sonst biste weg vom Fenster".
Das wäre mehr als unfair und geht einfach nicht.
Man sollte sich zusammen setzen und schauen was das beste für alles Seiten ist.
Meiner Meinung nach wäre das wenn wir uns von Müller jetzt schon trennen.
28.05.2016 - 15:38 Uhr
Zitat von MattBuckner
Und das ist strafrechtlich gesehen eine astreine Nötigung.
Zitat von LoddarMadaeus
Will er weiter spielen, soll er mindestens den Gündogan machen oder mit Ausstiegsklausel verlängern.
Will er weiter spielen, soll er mindestens den Gündogan machen oder mit Ausstiegsklausel verlängern.
Und das ist strafrechtlich gesehen eine astreine Nötigung.
Ich glaube du hast dich da etwas verrannt. Eine Nötigung liegt nur vor, wenn man jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Wie kann es verwerflich sein wenn man sagt, er verlängert nicht, also spielt er nicht mehr weil wir Pollersbeck stellen wollen? Der hat nämlich Vertrag und bringt uns Ablöse ein wenn er spielt. NIEMAND hat ein Recht immer zu spielen beim FCK. Der Arbeitsvertrag beinhaltet das Recht auf Profitraining und fertig. Kann jetzt Alomerovic hingehen und vorm Arbeitsgericht klagen weil er diese Saison nur einmal spielen durfte? Du machst dich gerade unheimlich lächerlich.
Und für dich extra noch eine gerichtliche Entscheidung aus dem Fall Eren Derdiyok/Hoffenheim:
Zitat von usernick
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht bei einem Lizenzfußballer ein allgemeiner Beschäftigungsanspruch, der auf Trainingsteilnahme gerichtet ist (Urt. v. 17.01.1979, Az. 5 AZR 498/77; später konkretisiert durch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2008, Az. 11 SaGA 23/08). Diesem komme besonders hohe Bedeutung zu, da fehlendes Training die Gefahr des Verlusts der berufsspezifischen Fähigkeiten mit sich bringe.
Ein Anspruch auf Teilnahme an den Pflichtspielen des Vereins besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch nicht (BAG, Urt. v. 22.08.1984, Az. 5 AZR 539/81), denn dem Lizenzfußballer ist - unabhängig vom Bestehen einer vertraglichen Regelung - bewusst, dass ihm kein Einsatzrecht zusteht. Vielmehr entscheiden jeweils besondere Umstände wie das aktuelle Leistungsvermögen oder mannschaftstaktische Erwägungen über einen Einsatz. Eine derartige Konkurrenzsituation mit beschränkter Kapazität besteht für die Frage der Trainingsteilnahme indessen nicht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht bei einem Lizenzfußballer ein allgemeiner Beschäftigungsanspruch, der auf Trainingsteilnahme gerichtet ist (Urt. v. 17.01.1979, Az. 5 AZR 498/77; später konkretisiert durch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2008, Az. 11 SaGA 23/08). Diesem komme besonders hohe Bedeutung zu, da fehlendes Training die Gefahr des Verlusts der berufsspezifischen Fähigkeiten mit sich bringe.
Ein Anspruch auf Teilnahme an den Pflichtspielen des Vereins besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch nicht (BAG, Urt. v. 22.08.1984, Az. 5 AZR 539/81), denn dem Lizenzfußballer ist - unabhängig vom Bestehen einer vertraglichen Regelung - bewusst, dass ihm kein Einsatzrecht zusteht. Vielmehr entscheiden jeweils besondere Umstände wie das aktuelle Leistungsvermögen oder mannschaftstaktische Erwägungen über einen Einsatz. Eine derartige Konkurrenzsituation mit beschränkter Kapazität besteht für die Frage der Trainingsteilnahme indessen nicht.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eren-derdiyok-hoffenheim-training-b-elf-beschaeftigungsanspruch-gleichbehandlung/
Bitte sei ab jetzt etwas vorsichtiger, wenn du mit rechtlichen Begriffen um dich wirfst.
Zu Müller: Ich hoffe dass es gar nicht erst zu solchen Problemen kommt. Das haben weder er noch der FCK verdient. Man wird ca 3 Mio fordern und sich wahrscheinlich bei ~2Mio einigen. Was ich mich viel mehr frage ist, wieso Leipzig das Risiko eingehen will, mit einem so unerfahrenen Keeper in die Bundesliga zu starten?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Fanatisch_ am 28.05.2016 um 15:40 Uhr bearbeitet
28.05.2016 - 18:34 Uhr
MattBuckner, Du kannst dich drehen und wenden wie Du willst, wenn der Trainer Müller auf die Tribüne setzt, dann sitzt er da und nix passiert.
Auch mit der Begründung, das der Spieler den Vertrag nicht verlängert und den Verein verlassen will. Dann hat der Trainer das Recht einen Spieler aufzustellen, auf den er in der Zukunft baut. Das hat dann nix mit Nötigung zu tun, so ist schlichtweg das Geschäft. Die Jungs werden dafür ja auch fürstlich entlohnt.
Im Profifussball hat ein Spieler, der nicht verlängert und der Vertrag ausläuft, sogar noch vorteile und mehr Rechte als in der freien Wirtschaft. Wenn da ein Manager kündigt ist es nix ungewöhnliches, das er gleich zuhause bleiben kann und bis Vertagsende freigestellt ist. Hier müßte Müller ganz normal am Trainingsbetrieb teilnehmen dürfen, das wäre sogar einklagbar.
Auch mit der Begründung, das der Spieler den Vertrag nicht verlängert und den Verein verlassen will. Dann hat der Trainer das Recht einen Spieler aufzustellen, auf den er in der Zukunft baut. Das hat dann nix mit Nötigung zu tun, so ist schlichtweg das Geschäft. Die Jungs werden dafür ja auch fürstlich entlohnt. Im Profifussball hat ein Spieler, der nicht verlängert und der Vertrag ausläuft, sogar noch vorteile und mehr Rechte als in der freien Wirtschaft. Wenn da ein Manager kündigt ist es nix ungewöhnliches, das er gleich zuhause bleiben kann und bis Vertagsende freigestellt ist. Hier müßte Müller ganz normal am Trainingsbetrieb teilnehmen dürfen, das wäre sogar einklagbar.
28.05.2016 - 18:51 Uhr
Zitat von Fanatisch_
Ich glaube du hast dich da etwas verrannt. Eine Nötigung liegt nur vor, wenn man jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Wie kann es verwerflich sein wenn man sagt, er verlängert nicht, also spielt er nicht mehr weil wir Pollersbeck stellen wollen? Der hat nämlich Vertrag und bringt uns Ablöse ein wenn er spielt. NIEMAND hat ein Recht immer zu spielen beim FCK. Der Arbeitsvertrag beinhaltet das Recht auf Profitraining und fertig. Kann jetzt Alomerovic hingehen und vorm Arbeitsgericht klagen weil er diese Saison nur einmal spielen durfte? Du machst dich gerade unheimlich lächerlich.
Und für dich extra noch eine gerichtliche Entscheidung aus dem Fall Eren Derdiyok/Hoffenheim:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eren-derdiyok-hoffenheim-training-b-elf-beschaeftigungsanspruch-gleichbehandlung/
Bitte sei ab jetzt etwas vorsichtiger, wenn du mit rechtlichen Begriffen um dich wirfst.
Zu Müller: Ich hoffe dass es gar nicht erst zu solchen Problemen kommt. Das haben weder er noch der FCK verdient. Man wird ca 3 Mio fordern und sich wahrscheinlich bei ~2Mio einigen. Was ich mich viel mehr frage ist, wieso Leipzig das Risiko eingehen will, mit einem so unerfahrenen Keeper in die Bundesliga zu starten?
Zitat von MattBuckner
Und das ist strafrechtlich gesehen eine astreine Nötigung.
Zitat von LoddarMadaeus
Will er weiter spielen, soll er mindestens den Gündogan machen oder mit Ausstiegsklausel verlängern.
Will er weiter spielen, soll er mindestens den Gündogan machen oder mit Ausstiegsklausel verlängern.
Und das ist strafrechtlich gesehen eine astreine Nötigung.
Ich glaube du hast dich da etwas verrannt. Eine Nötigung liegt nur vor, wenn man jemanden rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Wie kann es verwerflich sein wenn man sagt, er verlängert nicht, also spielt er nicht mehr weil wir Pollersbeck stellen wollen? Der hat nämlich Vertrag und bringt uns Ablöse ein wenn er spielt. NIEMAND hat ein Recht immer zu spielen beim FCK. Der Arbeitsvertrag beinhaltet das Recht auf Profitraining und fertig. Kann jetzt Alomerovic hingehen und vorm Arbeitsgericht klagen weil er diese Saison nur einmal spielen durfte? Du machst dich gerade unheimlich lächerlich.
Und für dich extra noch eine gerichtliche Entscheidung aus dem Fall Eren Derdiyok/Hoffenheim:
Zitat von usernick
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht bei einem Lizenzfußballer ein allgemeiner Beschäftigungsanspruch, der auf Trainingsteilnahme gerichtet ist (Urt. v. 17.01.1979, Az. 5 AZR 498/77; später konkretisiert durch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2008, Az. 11 SaGA 23/08). Diesem komme besonders hohe Bedeutung zu, da fehlendes Training die Gefahr des Verlusts der berufsspezifischen Fähigkeiten mit sich bringe.
Ein Anspruch auf Teilnahme an den Pflichtspielen des Vereins besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch nicht (BAG, Urt. v. 22.08.1984, Az. 5 AZR 539/81), denn dem Lizenzfußballer ist - unabhängig vom Bestehen einer vertraglichen Regelung - bewusst, dass ihm kein Einsatzrecht zusteht. Vielmehr entscheiden jeweils besondere Umstände wie das aktuelle Leistungsvermögen oder mannschaftstaktische Erwägungen über einen Einsatz. Eine derartige Konkurrenzsituation mit beschränkter Kapazität besteht für die Frage der Trainingsteilnahme indessen nicht.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht bei einem Lizenzfußballer ein allgemeiner Beschäftigungsanspruch, der auf Trainingsteilnahme gerichtet ist (Urt. v. 17.01.1979, Az. 5 AZR 498/77; später konkretisiert durch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2008, Az. 11 SaGA 23/08). Diesem komme besonders hohe Bedeutung zu, da fehlendes Training die Gefahr des Verlusts der berufsspezifischen Fähigkeiten mit sich bringe.
Ein Anspruch auf Teilnahme an den Pflichtspielen des Vereins besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch nicht (BAG, Urt. v. 22.08.1984, Az. 5 AZR 539/81), denn dem Lizenzfußballer ist - unabhängig vom Bestehen einer vertraglichen Regelung - bewusst, dass ihm kein Einsatzrecht zusteht. Vielmehr entscheiden jeweils besondere Umstände wie das aktuelle Leistungsvermögen oder mannschaftstaktische Erwägungen über einen Einsatz. Eine derartige Konkurrenzsituation mit beschränkter Kapazität besteht für die Frage der Trainingsteilnahme indessen nicht.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eren-derdiyok-hoffenheim-training-b-elf-beschaeftigungsanspruch-gleichbehandlung/
Bitte sei ab jetzt etwas vorsichtiger, wenn du mit rechtlichen Begriffen um dich wirfst.
Zu Müller: Ich hoffe dass es gar nicht erst zu solchen Problemen kommt. Das haben weder er noch der FCK verdient. Man wird ca 3 Mio fordern und sich wahrscheinlich bei ~2Mio einigen. Was ich mich viel mehr frage ist, wieso Leipzig das Risiko eingehen will, mit einem so unerfahrenen Keeper in die Bundesliga zu starten?
Es kommt eben genau darauf an, was im Vertrag steht. Da du anscheinend auch weißt, wann du von einem Unterlassen im rechtlichen Sinne sprechen kannst, sei an dich mal das Stichwort "Nötigung durch Unterlassen" ( z.B. Wessels/Hettinger StGB BT I ) gerichtet. Vergiss mir aber die Zweck-Mittel-Relation hier auch nicht!
Da aber meines Wissens Müller einen Vertrag noch aus der Zeit besitzt, in der er kein Stamm war, scheidet eine verbürgte Anzahl an Mindestspielen aus. Womit wir auch mal von der ganzen Nötigungsschiene runter wären.
Sollte uns Müller verlassen, dann nur gegen eine entsprechende Kompensation, welche mMn nicht unter 1,25M liegen sollte. Alles ab 1,5M wäre top. Denn sein wir mal ehrlich, auch als rookie gibt/gab es konstantere und bessere keeper. Es gibt aber klammere Abnehmer als Leipzig, sodass man diese Kuh durchaus über die Maßen melken sollte #literally
Denn sollte uns Müller verlassen, wer sollte ihn denn ersetzen? Eine Frage, die sicher auch in einem anderen thread diskutiert werden sollte. Pollersbeck? Alomerovic? Mister X? Wieder eine Baustelle aufmachen? Wieder Geld in die Hand nehmen müssen? Wieder einen local hero verlieren?
Oder aber versuchen jetzt zu verlängern. Wenn nicht, dann beharrlich auf eine angemessene Summe warten und wenn nicht, dann das Jahr frühzeitig sich nach Ersatz umschauen
28.05.2016 - 18:55 Uhr
Herrje, am Ende verklagen die Spieler bei Trikotzupfern, den Gegenspieler noch wegen Körperverletzung.
Zum Thema: Ich bin bei der Personalie Müller relativ entspannt. Auf der einen Seite haben wir einen veranlagten Torhüter, der eine solide aber keine herausragende erste Profisaison gespielt hat. Jetzt müssen unsere Verantwortlichen den Jungen an den Tisch holen und klar signalisieren, was der Verein sich erlauben kann und was nicht. Wenn ihn bzw. Wittmann das nicht reicht, dann sollen sie einen Verein bringen der eine adäquate Ablöse zahlt.
Zum Thema: Ich bin bei der Personalie Müller relativ entspannt. Auf der einen Seite haben wir einen veranlagten Torhüter, der eine solide aber keine herausragende erste Profisaison gespielt hat. Jetzt müssen unsere Verantwortlichen den Jungen an den Tisch holen und klar signalisieren, was der Verein sich erlauben kann und was nicht. Wenn ihn bzw. Wittmann das nicht reicht, dann sollen sie einen Verein bringen der eine adäquate Ablöse zahlt.
01.06.2016 - 11:50 Uhr
Marius Müller landet in der Kicker-Rangliste im Blickfeld. (Bild 11)
01.06.2016 - 11:55 Uhr
Wie auch in der Hinrunde. Eine durchwachsene Saison.. Für 2 Mio würde ich ihm keine Steine im Weg legen und Pollersbeck ins Tor stellen. Weil ich nicht glaube, dass Müller verlängern wird. Aber das hatten wir schon..
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